Satzungsinhalt

Begonnen von Ree Bell, 21. März 2003, 21:24:00

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Ree Bell

In der Satzung des Klg.verein Hohe Tonkappel befindet sich folgende Regelung:<br />
 "den Anordnungen des Vorstandes zu folgen" <br />
<br />
Ich möchte diese Regelung zur Diskussion stellen und meine <br />
der Vorstand eines Vereins ist doch für die Mitglieder da, <br />
oder sind die Mitglieder für den Vorstand da ??? <br />
Was meinen Sie ????<br />
<br />

Hugo Sch.

Ich dachte immer die Mitglieder beschließen in der Mitgliederversammlung was der Vorstand machen soll.<br />
Halte die Satzungsbestimmung mal milde gesagt, für sehr mißverständlich und unglücklich.

Jessica

Wer kommt denn auf solche  Bestimmungen ?<br />
Und dann noch die Pflichtmitgliedschaft wenn man einen  Kleingarten möchte, ist ja Diktatur des Verpächters !!

Burchard

Hallo!<br />
Solche oder ähnliche Passagen finden sich in fast allen Satzungen. <br />
Der Vorstand muß seinen "Auftrag" - seien das Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder gesetztliche Bestimmungen - siehe dazu auch das Bundeskleingartngesetzt - sowie Richtlinien der übergeordneten Verbände duchsetzten. Und wie solld as ohne eine solche "Ermächtigung" gehen? Man kann schlecht mit 50 Mitgliedern zum 51ten gehen um einen Beschluß der Mitgliederversammlung duchzusetzen.  <br />
Dieses Passus ist kein Freibrief für den Vorstand "unberechtigte" Anordnungen durchzusetzen.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

Ree Bell

Die Formulierung "den ANORDNUNGEN" finde ich trotzdem<br />
mehr als unpassend. <br />
Zu Burchard: Der jetzige Text geht natürlich weit über die  Erledigung des "Auftrages" hinaus und läßt auch willkürliche Anordnungen zu.<br />
Schon Ihr Hinweis auf "Richtlinien übergeordneter Verbände" <br />
ist bezeichnend. Wo bleibt denn die Vereinsautonomie ?  

Burchard

Hallo Ree Bell!<br />
<br />
Wie der vollständige Text der besagten Satzung lauted weis ich natürlich nicht, aber wie soll man das sonst formulieren (Weisungen)? Kommt meiner Meinung nach auf das selbe raus. Wichtig ist eher wie euer Vorstand das versteht - gibt es Anlass zu irhendwelchen Beschwerden?<br />
<br />
Was die "übergeordneten Verbände" - Stadt-, Landes- und Bundesverband die git es doch wohl überall. Angefangen mit dem Sportverein um die Ecke. <br />
<br />
Gruß Burchard

Ree Bell

Hallo, Burchard<br />
ich sehe das Verhältnis Verein/Mitglied grundsätzlich anders, als wie es leider bei den Kleingartenvereinen praktiziert wird. Dort ist man ja praktisch auch Zwangsmitglied. da man sonst keine Kleingarten pachten kann.<br />
<br />
Wenn sich ein Verein einem "übergeordneten Verband" anschließt, darf er diesem NICHT erlauben, in die Vereinsautonomie einzugreifen. Der übergeordente Verband kann beraten und unterstützen, sollte aber nicht in den Verein hinein regieren dürfen !!<br />
<br />
Die betreffene Satzung ist zu finden unter:<br />
http://www.nananet.de/hohetonkoppel/satzung.htm<br />
<br />
In § 3.4 heißt es dort: <br />
Durch die Beitrittserklärung erkennt das neue Mitglied diese Satzung als rechtsverbindlich für sich an. Es ist verpflichtet, die Anordnungen des Vereinsvorstandes zu befolgen, das Vereinsleben zu fördern sowie die fälligen Mitgliederbeiträge, Verwaltungsbeiträge, Versicherungsprämien, etwaige Umlagen und fälligen Raten der Darlehen pünktlich zu den festgesetzten Terminen zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.<br />
<br />
Zur Notwendigkeit eines solchen Satzes:<br />
Der Vorstand kann sich zur Durchsetzung seiner Aufgaben doch auf die in der Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse (auch der Satzungsinhalt beruht auf einem solchen Beschluss) oder gesetztliche Regelungen berufen und benötigt keinesweg die Ermächtigung zu "Anordnungen" welche die Mitglieder befolgen müssen. <br />
Nachdenklich geworden ?<br />
<br />

Burchard

Hallo Ree Bell!<br />
Das mit der "Zwangsmitgliedschaft" haben schon mehrere kritisiert, stimmt aber auch nicht ganz. Es besteht, die Möglichkeit ohne Mitglied im Verein zu sein einen Garten zu pachten. Da war vor einigen Monaten ein Beitrag in der Kleingartenzeitschrift - da ging es aber hauptsächlich darum, welche zusaätzlichen Kosten diese Pächter (als Verwaltungsentschädigung) zahlen müssen da ja zwangsläufig kein Vereinsbeitrag anfällt.<br />
Die übergeordneten Verbände greifen nur in sofern in die Vereinsautonomie ein, in dem gewisse Richtlinien (Garten- und Bauordung) sowie auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden. (Kein Fußballverein würde auf die Idee kommen mit 15 Feldspielern anzutreten um seine Vereinsautonomie auszuleben). :-)<br />
<br />
Jetzt zur Formulierung in der Satzung; Klar kann sich der Vorstand auf die Beschlüsse der Mitgliederversammlung berufen, aber wie nennst Du dann die verbale oder schriftliche Kommunikation mit einem oder meherer Mitglieder um diesen Beschluss in die Tat umzusetzen?<br />
<br />
<br />
Die Satzung stammt original aus dem Jahr 1954, da waren solche Formulierungen noch üblich, ich würde das immer noch nicht überbewerten. Oder gibt es einen konkreten "Misbrauch" dieses Paragraphen?<br />
<br />
Nachdenklich bin ich hin und wieder, nur klebe ich nicht so sehr an dem "Wortlaut" sondern eher am "Geist" einer Satzung.<br />
<br />
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Ree Bell

Hallo, Burchard<br />
Ohne Mitgliedschaft einen Garten pachten zu können, dürfte wohl die ganz, ganz große Ausnahme sein. Auch in der Satzung des Klg.vereins „Hohe Tonkoppel“ heiß es zum Beispiel:<br />
Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte aus der Mitgliedschaft und an dem Vereinsvermögen. Verpflichtungen gegenüber dem Verein bleiben durch das Erlöschen der Mitgliedschaft unberührt, der Pachtvertrag gilt damit als aufgelöst.<br />
In anderen Satzungen heißt es: „Kleingärten können wir an Mitglieder verpachtet werden.“<br />
Ich denke also schon, dass 99% der Kleingärtner Zwangsmitglieder sind.<br />
Den Beitrag in der Kleingartenzeitung kenne ich nicht, allerdings weiß ich (auch durch Veröffentlichung), dass in der Regel in der Pachtzahlung ein “Verwaltungskosten-zuschlag“ enthalten ist, die Kleingärtnervereine also keineswegs die eingenommene Pacht in voller Höhe an den/die Eigentümer des Grundstücks abführen. Somit dürfte mindestens in diesen Fällen auch keine Verwaltungsent-schädigung zulässig sein. <br />
Das „Eingreifen übergeordneter Verbände“ dürfte unterschiedlich sein. Der vergleich mit einer "Spielordnung"<br />
dürfte wohl hinken.<br />
Die Beachtung der Bauordnung oder anderer gesetzlicher Vorschriften kann im Pachtvertrag geregelt werden und bedarf keines Eingreifens übergeordneter Verbände in das Satzungsrecht.<br />
Warum musst die Gartenordnung denn von übergeordneten Verband vorgegeben werden ? Sie kann von den Mitglieder eines Vereins doch in eigener Vereinsautonomie unter Beachtung der Auflagen des Verpächters selbst beschlossen werden. <br />
Wozu ist es von Bedeutung, wie die verbale oder schrift-liche Kommunikation mit den Mitgliedern bezeichnet wird ?? Die Satzung muss keine Ermächtigung erhalten, dass der Vorstand mit den Mitgliedern kommunizieren darf.<br />
<br />
Leider zeigt sich immer wieder, dass manch Vorstand nicht so sehr am Geist einer Satzung klebt, sondern meint, seine vermeintliche Macht durch die Berufung auf den Wortlaut der Satzung stärken zu können.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
  Ree Bell<br />

Jessica

Ist ja ne interessante Diskussion.<br />
Endlich mal jemand, der nicht alles so hin nimmt.<br />
Müssen die Vorstände immer allmächtig sein ?

Burchard

Hallo Ree Bell!<br />
Also wie viele Gartenpächter keine Vereinsmitglieder sind kann  ich nicht beurteilen - aber ich denke mal in jeder größeren Stadt dürfte es auch Gärten geben die entweder vom Land oder Bund direkt verpachtet werden oder auch von anderen Trägern (die  Bundesbahn fällt mir hierzu spontan ein). Und ob die "Zwangamitgliedschaft" wirklich so negativ ist wie Du sie darstellt?<br />
<br />
Was die Pachtzahlung und die erhobene "Verwaltungsgebühr" angeht - ist doch Sache der Mitgliederversammlung das zu bestimmen. <br />
<br />
Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Bauordnung und dergleichen) ist im Pachtvertrag geregelt - in der Regel dadurch das direkt auf diese Bestimmungen verwiesen wird. Die Garten und Bauordnung wird von der Gemeinde vorgegeben - hier ist der Verband auch nur "Weisungsempfänger". Die Gemeinden sind Eigentümer der Grundstücke.<br />
<br />
Meine Ausführung zur " verbalen / schriftlichen " Kommunikation  sollte nur das Wort "Anodnung" umschreiben. <br />
<br />
Ein Vorstand sit nur so "mächtig" wie die Mitglieder ihn machen. Die Mitgliederversammlung bestimmt über die Geschicke des Vereins. Der Vorstand wird auf eine bestimmte Zeit gewählt und kann jederzeit abgewählt werden. Also melde dich bei der nächsten Wahl und "mach es besser" oder zumindest anders. Aber verlass die dabei nicht auf die Mitglieder die lautesten meckern. <br />
Ich habe festgestellt, daß diejenigen die im Laufe der Jahres am meisten über den Vorstand schimpfen - bei der Mitgliederversammlung entweder duch absulutes Schweigen oder durch Abwesenheit glänzen. Denn diese Typen werden in kleinen Grüppchen mit reichlich Bier zu absoluten Vereinsexperten. <br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

Ree Bell

Hallo Burchard,<br />
ich danke Dir für den interessanten Meinungsaustausch.<br />
Die Meinungen für einen "ordentlichen" Satzungsinhalt werden wohl geteilt bleiben.<br />
Ich denke weiter, mehr "Demokratie" in den Satzungen würde allen gut tun.<br />
Auch ein Vorstand sollte mit Argumenten überzeugen und sich nicht auf Satzungsregelungen zurück ziehen.<br />
Im übrigen kann ich mich schon wehren (auch rechtlich)<br />
wenn es zu schlimm wird. <br />
Die (neue) Frage nach dem "erlaubten" Farbton für den Anstrich der Laube dürfte doch bezeichnend sein, oder ?<br />
 

hd

darf ich mal kurz melden - Herr Burchard hat voll und ganz mit seiner Meinung ins Schwarze getroffen. Dem kann ich nur beipflichten. In jedem Verein gibt es Klugschwätzer, Besserwisser und Menschen die im Untergrund schüren. Dem kann ein Vorstand sehr wohl entgegentreten indem man diese Leute direkt angeht und offen über die Themen redet. Gerade diese sollten Vorschläge unterbreiten wie was besser anzugehen ist. Meist wird es das große Schweigen im Walde geben und sie erkennen daß ihnen die Chance gegeben wurde und sie verflüchten sich. Dies sind Erfahrungen die immer gut ankommen - also alle Großmäuler vortreten lassen und siehe da sie verkriechen sich in das letzte Loch und Ruhe ist.

Ree Bell

Hallo Hd,<br />
frage mich, was Deine Äußerung damit zu tun hat, dass in den Satzungen der Kleingartenvereine die Demokratie reichlich kurz kommt ?<br />
Statt auf Satzungsinhalte, die die Mitglieder meist nicht beeinflussen können, zu verweisen, sollten die Vorstände die Mitglieder durch Argumente überzeugen.  

HD

Hallo Ree Bell,<br />
sehr wohl haben die Mitglieder Mitspracherecht bei Erstellung der Satzung sie sollten oder müssen es sogar. Hier spricht natürlich die Demokratie eine große Rolle und kommt in unserem Verein nicht zu kurz. Auch die Herren der Vorstände machen Fehler, Neues zu erringen, mit all für und wider, braucht natürlich Überzeugungskraft und ist der bessere Weg keine Frage. Aber die Pflichten eines jeden Mitgliedes immer und immer wieder vorgepredigen zu müssen macht wohl keinen Sinn, hier kann man schon ruhig mal auf die Paragrafen hinweisen - meist kennen die Mitglieder nicht mal ihre Rechte noch die der Pflichten - trotz Aushändigung der Satzungen.<br />
Gruß HD

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