Koniferen im Kleingarten

Begonnen von ESI, 19. April 2003, 23:05:00

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ESI

Hallo, kann mir jemand helfen: in unserer Satzung steht: Koniferen im Laubenbereich (15m vom hinteren Gartenzaun)haben eine Höhe von max. 2,5m nicht zu überschreiten. Nun habe ich in meinem Garten etwa 10 Koniferen, auch außerhalb dieser 15 m, stehen,die deutlich höher sind als diese 2,5m. Sie stehen seit etwa 10 Jahren und haben sich sehr schön ausgebreitet. Nachdem ich in den letzten 3 Jahren immer wiedervom Vorstand darauf hingewiesen wurde, diese Koniferen zu entfernen, haben sie mir jetzt ( im Febr.)ein Ultimatum gestellt: bis zum 30. April soll ich diese Bäume entfernen sonst würde eine Firma mit der Entfernung beauftragt. Muss ich mich an diese Aufforderung halten? Kann es wirklich passieren, dass eine Firma diese Arbeit erledigt? Gibt es irgendwo gesetzliche Grundlagen für den Satzungsinhalt? Ich wäre dankbar für eine schnelle Anrwort. <br />
Ach so, mein Garten ist 300 m² groß. ESI

Burchard

Hallo!<br />
<br />
Die Anfrage kommt reichlich spät - es sind ja nur noch ein paar Tage bis zur Frist.<br />
<br />
Wer hat die Bäume gestetzt - oder waren die schon im Garten als Sie ihn übernommen haben?  Waren die Bäume dann noch im Toleranzbereich? Gibt es noch andere Gärten mit ähnlichen Bäumen und wie wird bei denen Verfahren. - Es sollten alle Pächet gleich behandelt werden!<br />
<br />
Grundsätzlich gilt die Satzung und es bedarf keiner weitern rechlichen Grundlage. Wobei in den Kommentaren zum BKleingG steht "Waldbäume haben in Kleingärten nichts zu suchen". Den diese<br />
Satzung haben Sie beim Vereinseintritt ausdrücklich anerkannt.<br />
<br />
Nach 3 Jahren fruchlosem bitten denke ich schon, daß der Vorstand tatsächlich eine Firma beauftragen kann und das wird nicht billig werden.<br />
<br />
Welchen Nutzen hatten Sie bisher von den Koniferen? Bei der Höhe ein  "Sichtschutz" nicht mehr gegeben sein. <br />
<br />
Gruß<br />
Burchard <br />

Georg

Hallo<br />
<br />
Die gesetzliche Grundlage für die Satzung ist vorhanden. Und zwar dadurch, dass eine Satzung von 75% der Vereinsmitglieder abgesegnet werden muss. Damit ist sie bindend, sofern kein Passus gegen bestehende Gesetze oder die guten Sitten verstößt.<br />
<br />
Koniferen im Kleingarten sind sowieso ein heikles Thema. 10 Koniferen auf 300 qm, alle höher als 2,5 m, sind kaum vorstellbar. Das sieht nach Friedhof aus.<br />
<br />
Was sagen Ihre Nachbarn dazu? haben die überhaupt noch Licht?<br />
<br />
<br />

Rainer

Soweit ist Übereinstimmung - große Gehölze, ob Nutz oder Zier passen kaum mit dem Begriff Kleingarten zusammen.<br />
<br />
Anscheinend kann ein Vorstand ein Mitglied auffordern, innerhalb der Vegetationszeit bewusst gegen das Naturschutzrecht (je nach Landesrecht â€" etwa März bis September â€" ist das Fällen von Bäumen usw. bei bis 50000 EUR Strafe verboten z.B. Berlin) zu verstoßen.<br />
<br />
So auch Herr Burchard: „Grundsätzlich gilt die Satzung und es bedarf keiner weitern rechlichen Grundlage.“<br />
<br />
Gruß Rainer  <br />

Achim Ehlers

Hallo Rainer,<br />
bitte zitier doch mal die Vorschrift welche dass Fällen von Bäumen in Kleingartenanlagen nach dem Naturschutzgesetz auf bestimmte Zeiten bewschränkt. Du hast übersehen, dass dort von "in freier Natur" die Rede ist. Dazu gehören lt. Kommentierung Kleingartenanlagen nicht !! <br />
Im übrigen zum Fragesteller:<br />
Durch die Satzung kann nicht in die Regelungen im Pachtvertrag eingegriffen werden. Maßgebend ist höchstens die im Pachtvertrag anerkannte Gartenordnung.<br />
<br />
A. Ehlers

Jupp

Hallo Achim<br />
<br />
Bist Du Dir da ganz sicher? <br />
Kleingartenanlagen sind normalerweise Teil des öffentlichen Grüns. Also vielleicht doch in freier natur?<br />
<br />
Gruß Jupp

Achim Ehlers

Hallo Jupp,<br />
wieso ist den "öffentliches Grün" freie Natur ??<br />
Lies mal die Vorschriften !!

Hans

Der Vorstand ist im Recht! Die Rechtssprechung der Gerichte geht sogar soweit, dass es Unwichtig ist, wer die Unrechtmäßige Bepflanzung vorgenommen hat, die Kosten zur Entfernung trägt der Pächter. Dies gilt übrigens auch für unzulässige Bauten. Steht auch Reglmäßig im Gartenfreund!<br />
Gruß<br />
Hans

Hein

Meine Frage betrifft die Hecke. Wie hoch darf eine Hecke sein und gibt es eine Unterscheidung zwischen einer Hecke, die Gärten trennt und solche, die am Hauptweg stehen ?<br />
Für eine Antwort wäre ich dankbar.  

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