Überprüfung Elektroanlage im Garten

Begonnen von cuertis, 17. August 2014, 17:37:26

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cuertis

Durch unseren Stadtverband ist unser Vorstand informiert wurden, das jeder einzelne Garten durch den Pächter seine darin befindliche Elektroanlage durch einen Fachbetrieb prüfen und abnehmen zu lassen. Der Vorstand des KGV will dies nun durchdrücken und sogleich kommt die Drohung des Stromabschaltens der parzelle, wenn dies nicht bis Datum X durchgeführt wird, da der Stadtverband und auch der Vorstand der Meinung ist, das der Vorstand des KGV für zb. für in meinem Garten befindliche Elektroanlage haftbar gemacht werde.
Nach Anfrage beim Stadtverband mit bitte um rechtliche Handhabe, kamen nur Antworten wie "Der Energieversorger beliefert nur Kunden mit sicherer Elektroanlage. Andernfalls stellt er die Versorgung ein.Der Verein haftet für die Sicherheit seiner Gemeinschaftsanlage. Diese beginnt am Übergabepunkt Versorgungsunternehmen und endet vielleicht am Übergabepunkt in einen Kleingarten. Dieser Übergabepunkt ist von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt. Bei einem Unfall wird die Staatsanwaltschaft feststellen, ob der Vereinsvorstand haftet oder nicht."
Unsrere Gemeinschaftsanlage, Vereinshaus, Hauptverteiler usw. wurden von einer Elektofirma überprüft und abgenommen.
Nun stellt sich mir und anderen Pächtern die Frage, ob wir dazu verpflichtet sind die Überprüfung durchzuführen und ob unser Vorstand wirklich für die Elektrik in unseren Gärten bzw. Lauben haften müssten. Gärten sind im Osten (Dresden) und haben soweit alle Bestandsschutz. Angemerkt sei noch, das der Stadtverband nicht alle KGV`s dazu verpflichtet die Mitglied im Verband sind.

LG

Hardy