Lärmschutzverordnung 2002

Begonnen von Hella, 28. Juli 2003, 11:58:00

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Hella

Im September 2002 ist eine neue Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung herausgekommen, die besagt, dass von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr Rasenmäher, Trimmer Heckenscheren usw. benutzt werden können. Die soll bundeseinheitlich gelten.<br />
Ist das jetzt auch geltendes Recht im Kleingarten? Mich interessiert vorallem das Rasen mähen und Hecken schneiden. Da ja nicht alle Rentner sind, können einige halt nur am Samstag diese Dinge nachgehen. Bei uns gibt es immer wieder Schwierigkeiten mit einigen Gartenfreunden, die sich darüber aufregen, wenn halt am Samstagnachmittag noch jemand Rasen mäht usw.<br />
Kann man jetzt auf diese neue Schutzverordnung hinweisen?<br />
Gibt es

Burchard

Hallo!<br />
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Das ist das "Bundesrasenmähergesetzt".  Das Gesetzt gilt natürlich auch im Kleingarten - nur kann es sein, daß es weitergehende Regelungen bei euch gibt.

Oswin