Für wen gelten denn nur Verbote und Vorschriften?

Begonnen von susanne, 12. September 2003, 07:16:00

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susanne

Ich habe wieder öfters davon gehört,das es verboten ist,im Kleingarten zu übernachten.Stimmt auch.Es ist ja nur "geduldet".Jeder hat es schon getan.Aber es ist doch immer wieder witzig,das gerade die,die dort ständig übernachten,den anderen(meist neu Einsteiger)genau dieses <br />
verbieten wollen.<br />
Auch mit anderen Verboten verhält es sich genauso.<br />
Chemie gegen Unkraut,verboten.Aber viele spritzen.Und wenn ein unbeliebter es nach mach,wird er angeschissen.<br />
Viele Kleingärtner haben zu wenig Obstbäume,zu viel Rasenfläche,ein zu grosses Haus,ein Verbotenes Schwimm becken,oder sogar eine nicht genemigte Sauna.Aber alle,<br />
auch der Vortsand,drücken ein Auge zu.Aber wehe dem,wenn<br />
ein unbeliebter Gartenbesitzer auch gegen soetwas verstöst!<br />
Die sind doch die ersten die eine Abmahnung bekommen.<br />
Mir scheint,solange einer Beliebt ist,stehts eine Runde Bier ausgibt,öfters mal die Gartenfreunde zur Grillparty einläd und eine menge Zeit und Geld in den Verein investiert,der darf sich alles erlauben.<br />
Ungerechtigkeiten gibt es immer wieder.<br />
Fragt sich nur,aus welcher Sicht sie gesehen werden.

Petra

hallo susanne,<br />
du hast ja recht. aber es gibt immer die sogenannten ausnahmen.<br />
vorweg: wir sind nicht im stadtverband!<br />
bei uns ist das so geregelt, daß ein pächter bei austritt aus dem verein seinen garten so zu übergeben hat, wie es lt. kleingartengesetz sein muß. der neue pächter muß den garten lt.kleingartengesetz beibehalten. heißt also: der alte pächter muß z.B. seinen im boden eingelassenen pool abbauen. der neue pächter darf keinen neuen einbauen. <br />
dazu muß man allerdings auch wissen, daß wir erst seit 2 jahren ein verein sind. Bei den vo