Grenzabstand zum Nachbarn

Begonnen von Uta, 13. Oktober 2003, 20:11:00

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Uta

Hallo Gartenfreunde,<br />
 <br />
Wir möchten in unserem Garten, einige Koniferen( Zypressen & Lebensbäume) anpflanzen. Leider hören wir immer wieder von unterschiedlichen Grenzabständen. Wir möchten aber gern den Grenzabstand zum Nachbar (es trennt uns eine Mauer, ca.1,60m hoch) von vornherein kennen und einhalten, damit wir dem möglichen Ärger zum Nachbarn aus dem Weg gehen können.(unser Nachbar sucht gern Ärger)<br />
Kann uns jemand die genauen Grenzabstände nennen?<br />
Gruß, Uta aus Thüringen<br />
<br />

Markus

Hallo Uta,<br />
<br />
den Granzabstand kann ich Dir leider nicht nennen, aber wenn Ihr ärger mit dem Nachbarn vermeiden wollt, pflanzt keine Koniferen.<br />
Bei uns sind diese laut Satzung aus den Gärten verbannt. Diese Bäume bzw. Sträucher müssen bei Gartenwechsel entfernt werden und dürfen nicht nachgepflanzt werden.<br />
<br />
Nehme mal an, das wird bei Euch ähnlich sein.<br />
<br />
Gruß Markus

Trine

Vorrausgesetzt es handelt sich um einen vereinsgebundenen Kleingarten, gelten hier die Bestimungen des Bundeskleingartengesetz bzw der Gartenordnung des Vereins.<br />
Unsere schließt z.b. grundsätzlich die Anpflanzung von Koniferen aus.<br />
Bei anderen Anpflanzungen in Heckennähe gilt: 50 %der Wachstumshöhe der Pflanze zur Hecke. <br />
Da Anpflanzungen (außer Bäume und Stauden), die sich nicht in unmittelbarer Nähe des Sitzplatzbereiches befinden,eine Höhe von 120 cm nicht übersschreiten dürfen ,ist der Abstand zur Grenze 60 cm.<br />
Ich würd -glaub ich- auch eine andere Bepflanzung wählen.<br />
Gruß Trine<br />
<br />
<br />
<br />
Handelt es sich nicht um einen Kleingarten gelten die allgmeinen gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.<br />
<br />

D.Beltz

egal, ob Haus- oder Kleingarten,<br />
es ist alles im Thüringer Nachbarschaftsgesetz geregelt,<br />
die Broschüre hab ich mal im Gerichtsgebäude rumliegen sehen.<br />
Z.B.<br />
( kleinere ) Ziergehölze sollten >2,50m,<br />
Obstbäume sollten >4,00m Abstand zur<br />
Grenze haben,<br />
einige schwachwachsende Niederstämme<br />
können sogar in 2 oder 3m Abstand zur<br />
Grenze gepflanzt werden.<br />
<br />
Für Kleingärten gilt:<br />
die Rahmenkleingartenordnung, müßte jeder<br />
Vorstand haben.<br />
Waldbäume dürfen nicht gepflanzt werden.<br />
<br />

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