Duschen im Kleingarten

Begonnen von robotroni, 20. Januar 2004, 13:32:00

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robotroni

Wer kan mir sagen unter welchen Bedingungen das duschen im Kleingarten möglich ist. Betrieben werden soll die Dusche  mit Teilen aus dem Wohnmobilbereich. Vereinsvorschriften sagen nichts über ein Verbot aus. Finde nichts in Bundesgesetzen. Hilfe ist kurzfristig notwendig. Danke!

Ihr Gartenprifi

Werter Gartenfreund robotroni !<br />
Hier im Forum scheinen sich in den letzten Tagen einige Spinner zu tummeln. Denn ernst zu nehmen ist z.B.auch die vorstehende Antwort wohl nicht.<br />
Nun ist zwar mein Spezialgebiet nicht gerade das Gartenrecht aber ich möchte eine Antwort versuchen, da ja bisher kein anderer Gartenfreund Stellung genommen hat.<br />
   Kleingartenlauben sind nach dem Kleingartenrecht nicht zum Dauerwohnen zugelassen (günstige Pacht). In den Lauben sollen ja auch keine Wasseranschlüsse verlegt sein. Und schließlich ist da noch das Abwasserproblem, denn es darf kein Abwasser versickert werden.<br />
Nun sind die Auslegungen von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Sie sollten ja aber in Ihrer Kleingartenanlage einen Fachberater (auch der Vorstand müßte eine erschöpfende Antwort geben können) haben - wenden Sie sich doch an diesen. Sollte es so nicht klappen so ist der Stadt- oder Kreisverband der Gartenfreunde auch zuständig.<br />
Ihr Gartenprofi

Horst

Hallo Gartenprofi, danke für den sachlichen Beitrag.<br />
Hoffentlich geht es wieder störungsfrei normal weiter.<br />
<br />
Lieber Robotroni, Teile aus dem Wohnmobilbereich sind nicht relevant, sondern was du damit machst. Deine so genannten örtlichen Gegebenheiten sind außerdem maßgebend. West? Ost? Duschen in der Laube: Kaum möglich (U. U. nur im Osten). Duschen mit Teilen aus dem Wohnmobilbereich an der Laube oder vor der Laube: Kaum möglich wegen Abwasser (U.U. nur im Osten möglich). Gelegentlich mit dem Schlauch abbrausen ohne viel Pflegemittel = Waschmittel: Möglich, falls wenig "sauberes" Abwasser.<br />
<br />
<br />
Direkte Bundesregelungen gibt es nicht. <br />
Es gibt Interpretationen des Bundeskleingartengesetzes.<br />
Einschränkungen gibt es nur für den Kleingarten und die Laube.<br />
§ 3: ... Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden ...<br />
 ... Laube darf ... nicht zum dauernden Wohnen geigenet<br />
sein ...<br />
Für Gemeinschaftseinrichtungen, wie Vereinsheim, WC, gibt es keine Einschränkungen, insbesondere nicht wegen Strom und Wasser, Abwasser. Das wird oft nicht beachtet!<br />
Ist dort duschen möglich?<br />
Falls nicht schlage das dem Verein vor.<br />
<br />
Wie Gartenprofi schon sagte:<br />
In jedem Fall vorher mit dem Verein reden.<br />
<br />
Horst<br />

robotroni

Hallo Gartenprifi,<br />
das Problem ist nicht meine eigene Parzelle. Wir wollen die in der Anlage seit mehreren Jahren bestehenden Duschen mit einem Beschluß, der die gesamte Wasserproblematik behandelt, legalisieren. Einen Wasseranschluß hat kein Vereinsmitglied in der Laube und das Wasser verschwindet auch nicht in einer Sickergrube. Das Duschwasser sollte nach einer Zwischenlagerung in den Wasserkreislauf zurück. Ich habe dieses Forum gewählt, weil ein Vereinsmitglied den Landesverband direkt angesprochen hat, dieser hat sich jedoch strickt dagegen verwart. Unser Problem ist, es gibt nach unserem Kenntnisstand weder ein Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetz was dagegen spricht. Der Abwasserverband hat keine Einwende, und die Rahmengartenordnung für unser Bundesland sagt nichts zu Duschen. Im Wiederspruch dazu steht, dass keiner etwas zur Körperpflege, zum Aufwaschen und zum Wäschewaschen oder gar zum Abbrausen mit dem Gartenschlauch sagt. Meiner Meinung nach ist das ein gesteuertes Prestigeurteil einiger verknöcherter Funktionäre. Man sollte daran denken, die Alten sterben langsam aus, wir brauchen ,junges Blut in unsere Vereine. Junge Menschen heißt aber auch, dass einige Zugeständnisse notwendig sind , ohne das große Anliegen der Kleingärtner zu verletzen. Wir sind nicht dafür an den Grundfesten der Kleingärtner wie Drittelwirtschaft, keine Waldbäume, nicht gewerbsmäßig, ..... zu rütteln.<br />
Wer sich heute dem Duschen, spielenden Kindern oder einer toleranten Anwendung der Gartenordnung wiedersetzt wird eines Tages allein in seiner Anlage sein.<br />
 <br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
 <br />
robotroni

Horst

Lieber robotroni, <br />
ich glaube ihr dürft, ihr könnt es riskieren:<br />
"Bestehende Duschen mit Beschluß legalisieren" ist mir noch etwas ungenau. Aber, wie ich oben am 1. 2. erwähnte, macht ihr das als Gemeinschaftseinrichtung. Außerdem scheint ihr das Hauptproblem Abwasser mit Zustimmung des Abwasserverbandes gelöst zu haben.<br />
Die Verbände/Landesverbände sprechen nur Empfehlungen aus.<br />
Ist das bei euch so? Ihr könnt sie also ignorieren,<br />
falls sonst alle (Grundstücksverpächter, Stadtwerke usw) mit irgendeinem Vorhaben einverstanden sind.<br />
<br />
Horst<br />
<br />
Leider gehst du auf meinen Beitrag vom 1. 2. in deiner Antwort nicht ein.

Ihr Gartenprofi

Werte Gesprächspartner Horst und robotroni!<br />
Damit kein falsches Bild aufkommt, etwas zu der Stellungnahme von Horst "nur im Osten".<br />
Im Osten nur dort, wo vor 1990 bereits eine Dusche in der Laube eingebaut war. Diese fällt unter den sogenannten Bestandsschutz. Regional dazu werden sich aber auch Änderungen ergeben. So sind in Sachsen Anhalt die, bis dahin bestandsgeschützten Sickergruben abzudichten und nur noch als Sammelbehälter zu betreiben, freie Ableitungen sind schon lange verschlossen. Abwaschwasser darf auch nicht mehr einfach ausgeschüttet werden bzw. über den Komposthaufen entsorgt werden. Selbst der Inhalt der Trockentoiletten darf nicht mehr kompostiert werden. Die Leerung erfolgt dann über die Stadtwirtschaft. Örtlich ist da nur noch etwas Luft drin weil die Stadt noch keine Fahrzeuge hat die in die Gartenanlage zur Leerung fahren können. Dann wird aber etlichen Gartenfreunden es nicht mehr möglich sein die Kosten dafür aufzubringen.<br />
Ihr Gartenprofi                        

Horst

Liebe Freunde.<br />
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) findet ihr ganz oben im Menü unter "Kleingartenwesen". Das BKleingG gibt es als Sondergesetz seit 1983. 1990 kam aus dem Einigungsvertrag § 20 a dazu. Als Bestandschutz sind relevant § 20a 7. und 8.<br />
1994 wurde in § 3 " ... Belange des ... " eingefügt.<br />
Auch deshalb wurden und werden die Umweltschutzbestimmungen verschärft. D. h. der Bestandschutz gilt, aber ...<br />
Duschen in Gartenlauben gab und gibt es im Westen fast nirgends.<br />
Darum habe ich in meinem obigen Beitrag <br />
"U.U. nur im Osten" = "unter Umständen nur im Osten" geschrieben. <br />
Gartenprofi hat die Umstände in Sachsen-Anhalt beschrieben.<br />
Robotroni, ich frage mich warum (welche Gründe? ist gerade euer Verband gegen eure Lösung wenn eure zuständigen Fachbehörden usw. vor Ort einverstanden sind?<br />
<br />
Euer Horst<br />

Wuschel

Eine Frage an ( Horst )<br />
Gartenanlage besteht 20 Jahre<br />
<br />
Wir hatten vor zwei Jahren unser 20zigjährige Fest <br />
bis heute haben die Gartenmietglieder die 20 Jahre den Garten haben noch keine Medaille bekommen was ihnen auf der Feier versprochen wurde <br />
Danke ( Horst )<br />
Zum Duschen <br />
 

Horst

Nach 20 Jahren Kleingarten habt ihr sogar goldene Auszeichnungen verdient.<br />
Natürlich Wünsche ich viel Freude bei eueren Feiern.<br />
Kleingärtner feiern doch besonders gerne.<br />
Braucht ihr Medaillien?<br />
Eine kostet bei mir 10 Euro.<br />
Jedoch<br />
was hat das mit Duschen zu tun?<br />
Willst du mich versch...ern ?<br />
<br />
Horst<br />
<br />
<br />

Wuschel

 Hallo Horst<br />
Ich wollte dich nicht versch.........wenn das so<br />
ausgesehen hat dann bitte vielmals um Entschuldigung<br />
wuste nicht genau unter was für einer Rubik ich die Frage stellen konnte war gerade in dies und das drin <br />
Entschuldige nochmal!<br />
Danke für die Antwort es gibt immer Gartenmietglieder <br />
die auf so was Wert legen <br />
Ich brauche sie nicht <br />
Gruß Wuschel <br />
Ein schönes Wochenende

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