Aufräumen auch ausserhalb der Anlage Pflicht?

Begonnen von Lynn, 12. März 2004, 12:46:00

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Lynn

Liebe Gartenfreunde,<br />
<br />
nachdem ich in diesem Forum bereits sehr sachkundige Hilfe erfahren habe, möchte ich mich heute nun mit einer neuen Frage an Euch wenden.<br />
Es geht um folgenden Sachverhalt: meine Parzelle liegt an einer Außenseite, die mit einem Maschendrahtzaun abschließt. Nun wurde ich von einem unmittelbaren Gartennachbar darauf hingewiesen, dass ich verpflichtet wäre, auch ausserhalb des Zaunes sauber zu machen. Von diesem Zaun direkt an gerechnet sind es ca. 2,5 - 3 m, dann kommt ein kleiner Graben/Kanal von rd. 0,5 m Breite, der voller Blätter, Schlick etc. ist. Und hinter diesem Kanal erheben sich die Bahngleise der S-Bahn - es ist also Bahngelände. Nun soll ich den Graben ausputzen! Ich wusste gar nicht, dass ich dafür auch zuständig bin. Wisst Ihr Näheres hierüber? Ich müsste über diesen Maschendrahtzaun, der ziemlich verrostet schon ist, hinüber steigen... Ist für dieses Gelände denn nicht eigentlich die Bahn verantwortlich???<br />
Danke für Eure Hilfe - wieder einmal.<br />
<br />
Herzlichst, Lynn

Burchard

Hallo Lynn!<br />
<br />
Alle Achtung - wenn Du noch Spaß am gärtnern hast -  bei dem Verein. :-)<br />
<br />
Normalerweise werden solche "Kleinigkeiten" bei der Gartenübergabe mitgeteilt. Außerdem sind diese Sachen vom Verpächer (nicht Verein) vorgeschrieben.<br />
<br />
Aber unabhängig ob solche Anordnung besteht - ich würde es NICHT machen.<br />
<br />
Wenn kein "normaler" Weg zu dem Gelände führt, es ist unzumutbar über Zäune zu klettern.<br />
<br />
Kein normaler Mensch begibt sich in die nähe von ungesicherten Bahngleisen, bsit Du lebenmüde?<br />
<br />
<br />
<br />
Wie ich  Deinen Vorsrand bisher einschätze hätte er Dich doch als erster auf duiese nette Zusatzaufgabe hingewiesen - oder etwa nicht?<br />
<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

Lynn

Lieber Burchard,<br />
<br />
also, mit der kompetenten Hilfe, die ich in diesem Forum immer wieder erfahre - habe ich weiterhin Durchhaltevermögen!<br />
Mir wurde nie mitgeteilt, dass ich auch für die Ordnung ausserhalb der Anlage zuständig bin - bin ich das nun oder nicht? Ich bin der Meinung, nicht! Wie sähe es denn aus, wenn ich mich bei dieser Kanalreinigung verletzen würde - wäre dann nicht die Bahn zuständig? Ich glaube, ich sollte mich mal direkt bei denen erkundigen...<br />
<br />
Herzlichst, Lynn <br />

Elke

Machs es nicht-- lass dir erst mal zeigen, wo das steht und wie das mit dem Unfallschutz geregelt ist!! Schriftlich zeigen lassen!!! Wenn das Kind im Brunnen liegt, will sicher keiner mehr was davon wissen. Am besten mal an das Ordnungsamt wenden und rauskriegen, wem das Gelände außerhalb des Gartens gehört, ich denke, dann wird schon alles klar sein. <br />
Und notfalls mal deine gepachtete Gartenfläche in m² mit und ohne  das entsprechende Gelände vergleichen.  <br />
Falls es vor deiner Gartenübernahme der Vorpächter i. O. gehalten haben sollte- seine Sache. Aber der ist nicht mehr da. Das muss dich nicht interessieren. <br />
Hast ja viiiiiel Glück mit deiner Sparte!!! ;-( Elke

Elke

Hallöchen Elke,<br />
<br />
ach weisst Du, die wirklich netten Gartennachbarn, die ich in unserer Anlage vergeblich suche (bis auf zwei Ehepaare) - die finde ich doch in diesem echt netten, sehr kompetenten Forum! Eigentlich doch ein Gewinn, oder?<br />
Ich werde ganz bestimmt nicht über den Zaun klettern, mir dabei die Klamotten zerreissen (wer zahlt die dann), und ein Gelände pflegen, welches ausserhalb meiner Parzelle bzw. der KGA liegt! Ich weiss absolut nichts Schriftliches darüber - und nachträglich kann man das einem ja wohl nicht aufhalsen.<br />
Danke sehr auch für den Tipp mit dem Ordnungsamt - schade, dass heute Freitag ist... :-)<br />
<br />
Herzlichst, Lynn

Lynn

Huch - hab&#39; mich vertippst - soory, Elke! Hab&#39; leider die falsche Zeile erwischt!!!

Horst

Nein!, <br />
es sei denn es besteht eine Vereinbarung<br />
mit dem angrenzenden Grundstücksteigentümer. <br />
Sowas ist äußerst selten.<br />
<br />
Für Gemeinschaftsanlagen bzw. Gemeinschaftseinrichtungen,<br />
wie WC, Vereinsheim, Rasenflächen, ist Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Diese Anlagen liegen auf dem Kleingartengelände. <br />
Zu den Arbeiten muß man vom   V e r e i n   eingeteilt, eingewiesen, aufgefordert werden.<br />
<br />
Horst<br />

Lynn

Guten Morgen Horst,<br />
<br />
vielen Dank für Deine Hilfe!<br />
Und wie bekomme ich heraus, ob eine Vereinbarung mit dem angrenzenden Eigentümer besteht? Einfach mal bei der Bahn anrufen? Irgendwo müsste so eine Vereinbarung doch schriftlich niedergelegt worden sein - oder geht sowas auch mündlich (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann) Kann jedes KGM diese Vereinbarung dann einsehen?<br />
<br />
Herzlichst, Lynn

Horst

Hallo.<br />
Wie schon gesagt, es könnte eine sehr seltene Vereinbarung zwischen Bahn und euren Verein geben. Was gibt es nicht alles auf der Welt; warum nicht auch sowas.<br />
<br />
Ich würde mich beim Verein erkundigen. Der ist dein Partner.<br />
Die Bahn als halbamtliche Instituion wird sowas von sich aus immer schriftlich machen.<br />
<br />
Es wird sich dann herausstellen, ob jemand von deinem Verein Unsinn geredet hat. <br />
<br />
Horst

Lynn

Hallo Horst,<br />
<br />
vielen Dank für die Info! Ja, werde ich mal tun. <br />
<br />
Herzlichst, Lynn

Re(e)Bell

Hallo Horst,<br />
warum soll denn ein Kleingärtner für die evtl. vom Verein gegenüber der Bahn übernommenen Verpflichtungen einstehen, wenn dies noch nicht einmal Gegenstand (eine Pflicht) des Pachtvertrages ist ?

Horst

Doch;<br />
im Rahmen der Geinschaftsarbeit hätte der Kleingärtner als Teil des Vereins, im Auftrag des Vereins, für die Verpflichtungen des Vereins einzustehen; auch wenn dieser<br />
 s e h r  seltene Fall nicht im Pachtvertrag aufgeführt ist.<br />
Wer würde denn sonst Gemeinschaftsarbeit bei so einem Fall leisten, der 1. Vorsiitzende allein, turnusmäßig jedes Jahr eine beauftragte teure Firma?<br />
<br />
Hören wir doch bitte auf zu mutmaßen.<br />
Sonst wirds zu theoretisch.<br />
<br />
Horst

Re(e)Bell

Hallo Horst,<br />
immer richtig argumentieren.<br />
Nicht der Kleingärtner, sondern das  Vereinsmitglied könnte in die Pflicht genommen werden, für den Verein Gemeinschaftsarbeit zu leisten, wenn es denn die Satzung hergibt.<br />
Außerdem soll die Fragestellerin die Fläche nicht in Gemeinschaft mit anderen, sondern ALLEIN pflegen !!<br />
Re(e)Bell

Horst

Nö!<br />
<br />
Bei uns brauchen nur Vereinsmitglieder, die in unserer Anlage einen Garten haben, Gemeinschaftsarbeit leisten. <br />
Das sind bei uns die Kleingärtner, die Kleingartenpächter. Vereinsmitglieder z. B. Förderer oder Bewerber, die keinen Garten haben haben, brauchen keine Gemeinschaftsarbeit leisten. Gemeinschaftsarbeiten sind Arbeiten für die Gemeinschaft. Das kann gemeinsames Arbeiten,<br />
z. B. mehrere Personen gleichzeitig, oder auch alleine, also nur eine Person, sein.<br />
<br />
Machen wir das in der Praxis so richtig,<br />
lieber Rebell?<br />
Wie ist es in anderen Vereinen?<br />
<br />
Horst<br />
<br />

Schreibliesel

Hallo Lynn,<br />
ich würde mich schriflich an meinen Vorstand wenden. Konkret: daß Dir das u. das mitgeteilt wurde von wem auch immer u. daß Du diese Arbeiten ablehnst. Der Vorstand wird Dir dann schon beweisen, ob Du diese Arbeiten machen mußt (u. auf welcher Grundlage) oder nicht. Aktivitäten zur Auskunft mit anderen Institutionen (Bahn) liegen nicht auf Deinem Tisch.<br />
Liebe Grüße

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