Wertschätzung unseres Kleingartens

Begonnen von Silvia, 19. Mai 2004, 23:21:00

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Silvia

Hallo Ihr Lieben,<br />
ich brauche dringend Hilfe!!!<br />
Weil uns unser Schrebergarten zu "gross" wurde haben wir ihn gekündigt. Haben dann einen "kleineren" übernommen und sind<br />
ganz glücklich. <br />
Nun wollten wir das mit unserem Garten alles richtig machen und bestellten unseren Fachberater zum Schätzen.<br />
Er kam und hatte an allem etwas auszusetzen. Sei es, dass seiner Meinung nach die  grossen alten Johannisbeerbüsche nicht richtig beschnitten waren oder was ich noch empörender empfand, dass wir unsere Erdbeeren im Herbst nicht beschnitten hatten. Doch, doch er sagte beschnitten. Ich lasse seid Jahren das Laub über den Winter an der Erdbeeren, hab ich von meinem Opa übernommen.<br />
Der Garten hat auch eine Steinlaube...sehr einfache Ausführung, innen uns aussen mit Holz verkleidet. Die hat er erst gar nicht bewertet. <br />
Wir haben sie auch eigentlich nur zum Umziehen genutzt oder wenn es kurz regnete zum unterstellen und verweilen.<br />
Wir haben ganz viele Pflanzen im Garten. Kleine Apfelbäume, 1 Kirsche, etliche Stauden, kleinere Gartenblumen, 4,2 qum(hat er ausgemessen :)<br />
Erdbeeren. Sind im dritten Jahr, er meinte, kann nicht angehen, sind erst im zweiten.....naja.....<br />
Himbeeren, ach und noch vieles mehr.<br />
Nun hat er geschätzt....<br />
Unter dem Strich sind 150 Euro dabei rausgekommen. Angeblich hat er 267 Euro geschätzt, abzüglich 100 Euro wegen Unsauberkeit abgezogen. Wir hatten vergessen ein Stück Draingnagerohr(75cm) und ein Stück Styropor zu entsorgen bzw. haben es nicht mehr geschafft, da der Garten auf einmal weiterverpachtet war.<br />
Wir wissen, dass wir nicht zuviel Entschädigung verlangen können. aber sind 100 Euro Abzug gerechtfertigt? Er sagt, es steht im BKGG. Ich hab es aber nicht gefunden.<br />
Gibt es die Möglichkeit, Schätzungslisten einzusehen?<br />
Wir denken, der Garten ist unter Wert geschätzt worden......sagen auch unsere alten Gartenfreunde.<br />
Was können wir tun um Gerechtigkeit in die Sache zu bekommen?<br />
Der Schätzungsbericht liegt auch jetzt erst vor. Allerdings im Verein, müssen wir uns nächste Woche selbst abholen. Davon wussten wir auch erst auf Nachfrage.<br />
Der Garten ist aber vor Fertigstellung des Schätzungsberichts schon wieder verpachtet worden.<br />
Das ist doch alles so nicht richtig......oder doch??<br />
Ich bin dankbar für jede Antwort, denn vielleicht denke ich ja verkehrt......<br />
<br />
Liebe Grüsse Silvia<br />

markus

Hallo Silvia,<br />
<br />
Euer Garten wurde auf 267 EURO geschätzt??<br />
In welchem Bundesland seit Ihr?<br />
<br />
Bei unsgehen selbst "schlechte" Gärten für mehr als 1000Euro weg. Unsere Gärten sind im Schnitt 400qm groß und jeweils mit einer (mehr oder weniger) 24qm Laube.<br />
<br />
Die Schätzungen nehmen bei uns zwei "Wertermittler" unseres Stadtverbandes vor.<br />
<br />
Gruß Markus

Russell

Hallo Silvia,<br />
<br />
ich bin selber Gartenfachberater und kann Dir sagen, dass es genaue Richtliinien, mit Richtpreisen, für die Wertermittlung gibt. Sicherlich kann der Wertermittler Abzüge, für schlechte Wirtschaftung machen. Diese Richtlinien kann man über den Stadtverband bekommen, ausserdem kann man dort auch seine Wertermittlung mal überprüfen lassen. <br />
<br />
Gruß Russell

Silvia

Ich danke Dir!!!!<br />
Unser Ex-Garten war ca. 600qm gross. Wir leben in Schleswig-Holstein. Die Laube ist einfach, ohne Übernachtungsmöglichkeit. Die Nachpächter haben sie auch so übernommen und einen neuen Frühjahrsanstrich gegeben, so wie wir jedes Jahr(Holz muss gepflegt werden). Die waren also einverstanden mit der Laube, die ja nicht bewertet worden ist!<br />
Nur dieser Garten ist ja nun schon weiter verpachtet......können wir da überhaupt noch etwas machen?<br />
Das Geld, welches für den Garten an den Obmann gezahlt worden ist, hat er beim Verein hinterlegt. Ein zweiter Wertermittler kostet bestimmt auch. Mit welcher Summe hab ich denn da zu rechnen? Soll bei uns (Rendsburg)sehr teuer sein....sagt unser Fachberater......<br />
Ich bedanke mich sehr!!!<br />
Zumindest gibt es mir das Gefühl, dass ich richtig damit liege, dass unser alter Garten unter Wert geschätzt worden ist. Danke und lieben Gruss<br />
Silvia<br />

Silvia

Hallo,<br />
erst einmal DANKE für Deine Antwort!!!<br />
Der Gaten ist doch schon seid fast 3 Wochen weiterverpachtet. Ich hoffe, da ist noch etwas zu machen. Wie wir festgestellt haben, lieben unsere Nachpächter unseren alten Garten auch. Die Laube wurde nicht abgerissen, bekam den alljährlichen Holzanstrich. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass vor der Laube eine ca. 20 qm grosse Terasse ist, die mit Pergolen begrenzt ist. Davorstehend wächst von rechts roter tragener Wein über ein Gerüst, welches mein Mann gebaut hat.<br />
Das gibt im Hochsommer ein sehr schönes mediteranes Ambieente.<br />
<br />
Der Stadtverband müsste bei uns in Schleswig-Holstein(Rendsburg) das Ortnungsamt sein........denk ich.<br />
Nach einem letztem Gespräch zwischen meinem Mann und unserem Fachberater sollten wir froh sein, überhaupt Geld zu bekommen!!! Im übrigen will er seine  10 Euro Bearbeitungsgebühr überhaupt nicht mehr haben......Verstehe wer das will........ich denk mir meinen Teil!<br />
Ich danke Dir und wir werden es dann überprüfen lassen. Denn 150Euro sind wirklich gemein.......haben wir uns doch so bemüht aus diesem Nichts von Land etwas zu machen. Unsere Nachpächter haben die Grundsubstanz im übrigen nicht verändert. Dabei soll dieser Garten.....laut Fachberater"keine Struktur" haben.......<br />
<br />
Liebe Grüsse<br />
Silvia

Elke

Hi, Silvia, war das denn ein unabhängiger Schätzer? Auch bei uns gibt es feste Richtlinien, aber auch in unserer Gegend muss man schon für einen nicht so guten Garten mind. 1000â,¬ hinlegen. Ich glaub, das wär es mir wert, einen 2. Gutachter zu bestellen, man kann ja vorher nach den Kosten fragen. An wen wurde denn der Garten verkauft? An den Vorstand oder an den neuen Pächter? Wir in unserem Verein händeln es so, dass die beiden Parteien <br />
( alter/ neuer Pächter) ganz allein über den Preis bestimmen. Und dann kann jeder von beiden entscheiden, ob er bereit ist, auf diesen Preis einzugehen. Damit sind wir immer gut gefahren. ElkeS

Silvia

Hallo Elke,<br />
unser Fachberater gehört mit zum erweiterten Vorstand.<br />
Am Dienstag holen wir den Bericht vom Gartenverein und bezahlen die 10 Euro für die Schätzung(auch wenn unser Fachberater sie absolut nicht will!!!) Danach werd ich mich mit unserem Umweltamt kurzschliessen. <br />
Wir sind wirklich keine "Stinkertypen"!!!!<br />
Aber 40% Abzug für die zwei SACHEN und ein Garten "ohne" Stuktur? Ich glaube, dass ist nicht gerechtfertigt.<br />
Die Struktur ist bis heute nicht verändert worden. Wir fahren täglich an unserem alten Garten vorbei.<br />
Auch Dir einen ganz lieben Dank für Deine Antwort!!!!<br />
Schritt für Schritt komme ich weiter und bleibe diesem Forum auch treu!!!<br />
LG <br />
Silvia

Oswin

hier die Richtlinien<br />
<br />
<br />
Richtlinien <br />
für die Bewertung und Entschädigung von Anpflanzungen und <br />
Anlagen nach § 11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKlgG) <br />
<br />
Gl.-Nr.: 235.4 <br />
Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2002 S. 490 <br />
<br />
Bekanntmachung des Ministeriums für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 1. Mai 2002 <br />
- VIII 432/4360.12 -<br />
<br />
 <br />
<br />
Wird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 Bundeskleingartengesetz (BKlgG) gekündigt, hat der Pächter nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BKlgG einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen oder Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind.<br />
<br />
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BKlgG werden nach Anhörung des Landeskleingartenausschusses die als Anlage abgedruckten "Richtlinien des Landesbundes Schleswig-Holstein der Kleingärtner e.V. für die Bewertung und Entschädigung von Anpflanzungen und Anlagen nach § 11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) (Bewertungsrichtlinien 2002)" genehmigt. Bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 BKleingG (wegen einer anderweitigen planungsrechtlich zulässigen Nutzung) sind über die genehmigten Bewertungsrichtlinien hinaus die für die Enteignungsentschädigung geltenden Grundsätze zu beachten (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BKleingG).<br />
<br />
Anstelle der in Ziffer 1 Abs. 2 der Bewertungsrichtlinien 2002 des Landesbundes Schleswig-Holstein der Kleingärtner e.V. vorgesehenen Bewertungskommission kann bei Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 BKleingG von den Parteien (Verpächter und Pächter) eine der bei den Ämtern für ländliche Räume gebildeten unabhängigen Bewertungskommissionen mit der Bewertung beauftragt werden. Die Bewertung hat nach den Bewertungsrichtlinien 2002 zu erfolgen.<br />
<br />
Die Kommissionen setzen sich zusammen aus dem jeweils zuständigen Kreisgutachter für Gemüse-, Obst- und Gartenbau, einem Vertreter der Kleingärtnerorganisation und einem Vertreter des Amtes für ländliche Räume als Vorsitzendem. Die Einzelheiten hierzu regelt ein besonderer Erlass. Das Ergebnis dieser Bewertung ist endgültig. Es kann nur vor ordentlichen Gerichten angefochten werden.<br />
<br />
Mit In-Kraft-Treten dieser Richtlinien werden die Richtlinien für die Bewertung und Entschädigung von Anpflanzungen und Anlagen nach § 11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 1. Januar 1986, (Amtsbl. Schl.-H. 1986 S. 13 ) sowie die Änderung der Richtlinien für die Bewertung und Entschädigung von Anpflanzungen und Anlagen nach § 11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 1. August 1995 (Amtsbl. Schl.-H. 1995 S. 507) aufgehoben.<br />
<br />
Diese Richtlinien treten am 23. Mai 2002 in Kraft.<br />
<br />
Anlage <br />
<br />
Richtlinien <br />
des Landesbundes Schleswig-Holstein der Kleingärtner e.V. für die Bewertung und Entschädigung von Anpflanzungen und Anlagen nach § 11 Abs. 1 des <br />
Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) (Bewertungsrichtlinien 2002)<br />
<br />
I. <br />
Allgemeines <br />
<br />
<br />
Die im Garten verbleibenden Anpflanzungen und Anlagen werden nur bewertet und entschädigt, soweit sie nach Gesetz (z.B. § 1 Abs. 2 BKleingG; Baurecht) und Vertrag, insbesondere Pachtvertrag, Gartenordnung, zulässig und im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. <br />
Die Bewertung des Aufwuchses und der baulichen Anlagen erfolgt durch eine Bewertungskommission, die vom Vorstand des Kleingärtnervereins vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt wird.<br />
Die Bewertungskommission besteht aus drei Mitgliedern, die über entsprechende sachliche und fachliche Kenntnisse verfügen müssen. Der Landesbund hat Bewertungslehrgänge in sein Schulungsprogramm aufgenommen und führt in Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden bei Bedarf solche Schulungen durch. Bei der Bewertung sollte der abgebende Pächter anwesend sein. <br />
Über die Bewertung der gärtnerischen Kulturen sowie des Gartenhauses und der Nebenanlagen sind förmliche Bewertungsgutachten zu fertigen. Die Gutachten sind in dreifacher Ausfertigung zu erstellen. Je eine Ausfertigung erhalten der abgebende Pächter, der Übernehmer des Kleingartens und der betreffende Kleingärtnerverein. <br />
Gegen das Ergebnis der Bewertung können die Parteien innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Gutachtens beim zuständigen Kreisverband der Kleingärtner Einspruch erheben. Der Kreisverband bemüht sich um eine Schlichtung. Schlägt diese fehl, erfolgt eine Nachbewertung durch den Landesbund-Fachberater. Das Ergebnis dieser Bewertung ist endgültig. Einwände hiergegen können nur vor ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden. <br />
Für die Mitwirkung der als gemeinnützig anerkannten Organisationen der Kleingärtner bei Bewertungen von Kleingartenland ist diesen eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung gestaltet sich nach dem jeweiligen Aufwand/Schätzer. Sie ist von jedem Schätzer nachzuweisen. Die Höhe der Entschädigung im Einzelfall darf die Hebesätze für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit nicht überschreiten.<br />
Die Gebühr ist vom Übergeber und Übernehmer zu gleichen Teilen zu tragen, wenn im Vertrag über die Auflösung des Kleingartenpachtvertrages nichts anderes vereinbart wird.<br />
II. <br />
Gegenstände der Bewertung <br />
<br />
A Kleingärtnerische Kulturen und Anpflanzungen<br />
<br />
Die Bewertung erfolgt nach Anlage 1 (Bewertung der gärtnerischen Kulturen). Die angesetzten Bewertungsbeträge sind Richtwerte, die sich an dem Anschaffungspreis der Kulturen orientieren. Die Festsetzung der Richtwerte erfolgte in Anlehnung an die Katalogpreise der Baumschulen und der gärtnerischen Erwerbsbetriebe. Der zu erreichende Wert ist abhängig von Art, Alter und Qualität der Pflanzen sowie dem Pflegezustand des Bodens. <br />
Zu den in der Bewertungsliste aufgeführten Preisen für Obstbäume kann dem Anschaffungspreis ein Betrag bis zu 75 % für Pflanzvorbereitungen (Bodenverbesserungen, Pfahl usw.) hinzugerechnet werden. <br />
Bei Ziergehölzen sind maximal 25 Stück in gemischter Pflanzung bis zu einem Höchstwert von 200 â,¬ zu berücksichtigen. Rosen (Busch- und Hochstammrosen) sind bis höchstens 50 Stück zu bewerten. <br />
Als Höchstmengen können je Garten bei einer Gesamtgröße bis 400 m² bewertet werden: Obstbäume aller Art 10 Stück <br />
Stachel- und Johannisbeeren 10 Stück <br />
Himbeeren 12 lfdm. <br />
Brombeeren, rankend 5 Stück <br />
Brombeeren, nicht rankend 12 lfdm. <br />
Rhabarber 5 Stück <br />
Spargel 20 lfdm. <br />
Erdbeeren 30  m²  <br />
Nadelbäume können nur bis zu einer Höhe von 2,50 Meter bewertet werden. Waldbäume, Pappeln, Rot- und Weißdorn, Sadebaum, Heckenkirchen und Koniferen dürfen nur bewertet werden, wenn deren Anpflanzung im Unterpachtvertrag (Gartenordnung) nicht verboten ist und eine Wuchshöhe von 4 Meter nicht überschritten wird. <br />
Bei Gartenneuanlagen (bis 3 Jahre alt) können nachgewiesene Bodenverbesserungen sowie besondere Arbeitsleistungen zur Kultivierung mit bis zu 1,00 â,¬/m² entschädigt werden.<br />
Bei Räumungen innerhalb der Vegetationszeit â€" 1. April bis 31. Oktober â€" ist ein Zuschlag bis zu 50 % zum errechneten Entschädigungswert für Aufwuchs zu gewähren.<br />
Befindet sich der zu bewertende Garten allgemein in einem schlechten Zustand, ist er etwa stark vernachlässigt, so ist der Betrag der jeweiligen Einzelbewertung, die sich aufgrund der Berechnung nach Anlage 1 ergeben hat, um einen angemessenen Vomhundertsatz (20 bis 100 v.H.) zu kürzen. Die Kürzungen sind im Bewertungsgutachten zu vermerken und zu begründen. Bei starken Wertminderungen empfiehlt es sich, zur Beweissicherung Fotos anzufertigen.<br />
B Gartenlauben<br />
<br />
1. Grundsätzlich werden nur Lauben in normaler und kleingärtnerisch üblicher Ausführung bis zu einer Größe von 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz bewertet. Darüber hinausgehende aufwendige Ausstattung findet bei der Bewertung keine Berücksichtigung.<br />
<br />
2. Bei der Bewertung ist das Alter, vor allem aber der Zustand (einschließlich etwaiger Baumängel) zu beachten. Dadurch kann sich der Zeitwert erhöhen oder verringern. Eine alte, aber gut gepflegte noch gebrauchsfähige Laube kann z.B. durchaus noch einen Restwert von 20 bis 30 v.H. des Neuwertes haben.<br />
<br />
3. Bei der Berechnung des Zeitwertes der Gartenlaube ist von einer Nutzungsdauer von ca. 30 Jahren auszugehen.<br />
Der durchschnittliche Anschaffungspreis (Höchstpreis) beträgt bei einer Größe von<br />
<br />
10 m²<br />
 12 m²<br />
 15 m²<br />
 18 m²<br />
 20 m²<br />
 24 m²<br />
 <br />
2.500 â,¬<br />
 3.250 â,¬<br />
 4.000 â,¬<br />
 5000 â,¬<br />
 6.500 â,¬<br />
 7500 â,¬<br />
 <br />
<br />
4. Der unter Nummer 3 genannte Preis verringert sich innerhalb von jeweils fünf Jahren wie folgt:<br />
<br />
1. bis 5. Jahr auf <br />
<br />
2.250 â,¬<br />
 3.000<br />
 3.500<br />
 4.000 â,¬<br />
 5.000 â,¬<br />
 5.800 â,¬<br />
 <br />
<br />
6. bis 10. Jahr auf <br />
<br />
1.750 â,¬<br />
 2.500 â,¬<br />
 2.950 â,¬<br />
 3.300 â,¬<br />
 4.000 â,¬<br />
 4.700 â,¬<br />
 <br />
<br />
11. bis 15. Jahr auf<br />
<br />
1.500 â,¬<br />
 2.300 â,¬<br />
 2.650 â,¬<br />
 2.850 â,¬<br />
 3.000 â,¬<br />
 3.500 â,¬<br />
 <br />
<br />
16. bis 20. Jahr auf <br />
<br />
1.250 â,¬<br />
 2.000 â,¬<br />
 2.050 â,¬<br />
 2.500 â,¬<br />
 2.750 â,¬<br />
 3.150 â,¬<br />
 <br />
<br />
21. bis 25. Jahr auf<br />
<br />
980 â,¬<br />
 1.500 â,¬<br />
 1.750 â,¬<br />
 2.000 â,¬<br />
 2.500 â,¬<br />
 2.950 â,¬<br />
 <br />
<br />
26. bis 30. Jahr auf <br />
<br />
450 â,¬<br />
 1.000 â,¬<br />
 1.200 â,¬<br />
 1.500 â,¬<br />
 2.250 â,¬<br />
 2.650 â,¬<br />
 <br />
<br />
über 30 Jahre auf <br />
<br />
250 â,¬<br />
 500 â,¬<br />
 750 â,¬<br />
 1.000 â,¬<br />
 1.750 â,¬<br />
 2.000 â,¬<br />
 <br />
<br />
5. Minderwertige, nicht fachgerecht gebaute oder nicht gut instand gehaltene Bauten sind vom abgebenden Pächter zu beseitigen oder die Kosten für die Beseitigung sind von der errechneten Summe abzusetzen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die vorhandene Baulichkeit vom Nachfolgepächter bis zur Fertigstellung einer neuen Gartenlaube, längstens jedoch bis zu zwei Jahren, genutzt wird.<br />
<br />
C Sonstige bauliche Anlagen (Nebenanlagen)<br />
<br />
Die Bewertung erfolgt nach den in der Anlage 2 angegebenen Beträgen. <br />
Voraussetzung für eine Bewertung ist, dass gegen die im Garten befindlichen Anlagen vertragsrechtlich und baurechtlich keine Bedenken bestehen. Die anzusetzenden Beträge errechnen sich aus dem Anschaffungswert abzüglich einer jährlichen Abschreibung von drei bis 100 %, je nach Beschaffenheit. <br />
Gewächshäuser sind nur bis zu einer Größe von drei Prozent der Gesamtfläche des Kleingartens bei der Bewertung zu berücksichtigen. <br />
Die Beträge in der Anlage 2 sind Höchstbeträge.<br />
III <br />
Keine Gegenstände der Bewertung<br />
<br />
Hecken, Pforten und Zäune sowie Bäume, Pflanzungen und sonstige Einrichtungen, wenn sie vom Verein oder Verpächter gestellt wurden. Das gilt nicht, wenn die gesamte Kleingartenanlage aufgrund des § 9 Abs. 1 Nrn., 4 bis 6 geräumt werden muss. <br />
Teichbecken jeder Art, ein gemauerter Grill; die Pflanzen des Teichbeckens werden jedoch bewertet. <br />
Einzelanschlüsse an das Vereins-Wasserleitungsnetz, die nicht vom Pächter selbst finanziert worden sind. <br />
Bewegliches Inventar, wie z.B. Gartenmöbel und Geräte, Einrichtungsgegenstände der Gartenlauben, Markisen und Rollladen, Installation von Propangas und elektrischen Anlagen. Diese können ebenso wie die vom Pächter erstellten Wasseranschlüsse vom neuen Pächter des Kleingartens in freier Vereinbarung übernommen werden. <br />
Die nicht bewerteten Gegenstände sind vom abgebenden Pächter zu beseitigen oder aber die durch die Beseitigung entstehenden Kosten werden von der Summe des Bewertungsgutachtens in Abzug gebracht.<br />
IV <br />
Kündigungsentschädigung<br />
<br />
Die Zahlungsverpflichtung bei Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 richtet sich nach § 11 BKleingG.<br />
<br />
V <br />
Inkrafttreten <br />
<br />
Diese Richtlinien treten am 23. Mai 2002 in Kraft.<br />
<br />
Anlage 1 <br />
<br />
Bewertung der gärtnerischen Kulturen<br />
<br />
A Obstbäume <br />
<br />
Apfel<br />
 Spindelbusch, Spalierobst<br />
 Stck. 17,50 â,¬<br />
 <br />
Apfel<br />
 Halb- und Niederstamm<br />
 Stck. 21,00 â,¬<br />
 <br />
Birne<br />
 Spindelbusch, Spalierobst<br />
 Stck. 17,50 â,¬<br />
 <br />
Birne<br />
 Halb- und Niederstamm<br />
 Stck. 21,00 â,¬<br />
 <br />
Zwetschgen, Pflaumen, <br />
Mirabellen<br />
 <br />
Busch<br />
 <br />
Stck. 16,00 â,¬<br />
 <br />
Zwetschgen, Pflaumen, <br />
Mirabellen<br />
 <br />
Halbstamm<br />
 <br />
Stck. 22,00 â,¬<br />
 <br />
Süßkirschen<br />
 Halbstamm<br />
 Stck. 22,00 â,¬<br />
 <br />
Sauerkirschen<br />
 Busch<br />
 Stck. 22,00 â,¬<br />
 <br />
Pfirsich<br />
 Busch<br />
 Stck. 18,00 â,¬<br />
 <br />
Aprikosen<br />
 Busch<br />
 Stck. 18,00 â,¬<br />
 <br />
Quitten<br />
 Busch<br />
 Stck. 15,00 â,¬<br />
 <br />
Haselnuß<br />
   Stck. 9,50 â,¬<br />
 <br />
Holunder<br />
   Stck. 8,00 â,¬<br />
 <br />
<br />
B Beerenobst und Dauergemüse <br />
<br />
Johannisbeere<br />
 Strauch<br />
 Stck. 5,00 â,¬<br />
 <br />
Johannisbeere<br />
 Hochstamm<br />
 Stck. 7,00 â,¬<br />
 <br />
Stachelbeere<br />
 Strauch<br />
 Stck. 5,00 â,¬<br />
 <br />
Stachelbeere<br />
 Hochstamm<br />
 Stck. 7,00 â,¬<br />
 <br />
Brombeeren<br />
   lfdm 6,50 â,¬<br />
 <br />
Himbeeren<br />
   lfdm 7,50 â,¬<br />
 <br />
Rhabarber<br />
   Stck. 6,00 â,¬<br />
 <br />
Spargel<br />
   lfdm 4,00 â,¬<br />
 <br />
Erdbeeren<br />
   lfdm 2,50 â,¬<br />
 <br />
<br />
C Zierpflanzen und Ziergehölze<br />
<br />
Rosen â€" Teehybriden, Polyantha, Strauchrosen<br />
 Stck. 5,00 â,¬<br />
 <br />
Rosen â€" Hochstamm<br />
 Stck. 10,00 â,¬<br />
 <br />
Schlingpflanzen<br />
 Stck. 7,00 â,¬<br />
 <br />
Forsythie, Spiräe, Weigelie, u.a., ca. 80/100 cm<br />
 Stck. ,6,00 â,¬<br />
 <br />
Flieder<br />
 Stck. 6,00 â,¬<br />
 <br />
Mandelbaum, Busch und Stamm<br />
 Stck. 10,00 â,¬<br />
 <br />
Zwergnadelgehölze, 30/40 cm<br />
 Stck. 12,00 â,¬<br />
 <br />
Rhododendron, Azaleen<br />
 Stck. 15,00 â,¬<br />
 <br />
Hecken: Liguster, Hainbuche, Buchsbaum u.a.<br />
 lfdm 7,00 â,¬<br />
 <br />
Stauden. Primeln, Nelken, Fetthenne, Thymian, Hornkraut, Polsterstauden u.ä.<br />
 <br />
Stck. 2,00 â,¬<br />
 <br />
Pfingstrose<br />
 Stck. 5,00 â,¬<br />
 <br />
Lupinen, Phlox, Margerite, Taglilien u.ä.<br />
 Stck. 5,00 â,¬<br />
 <br />
Wasserpflanzen<br />
 Stck. 2,00 â,¬<br />
 <br />
Seerosen<br />
 Stck. 5,00 â,¬<br />
 <br />
Zwiebelpflanzen: Tulpen, Narzissen, Gladiolen, Maiblumen, Schneeglöckchen, Märzbecher, Krokusse pauschal<br />
 <br />
max. 30,00 â,¬<br />
 <br />
Lilien, Dahlien<br />
 Stck. 2,00 â,¬<br />
 <br />
Rasen - nur bis zu ½ der Gartenfläche<br />
 m² 1,00 â,¬<br />
 <br />
Einjährige Kulturen, Sommerblumen, Gemüse<br />
 m² 1,00 â,¬<br />
 <br />
<br />
Anlage 2<br />
<br />
Sonstige bauliche Anlagen (Nebenanlagen) <br />
<br />
<br />
Zäune<br />
<br />
Holzzäune, Drahtzäune<br />
 10,00 bis 15,00 â,¬<br />
 <br />
<br />
Gartentore<br />
<br />
Holz<br />
 70,00 â,¬<br />
 <br />
Eisen<br />
 50,00 bis 70,00 â,¬<br />
 <br />
<br />
Wegebefestigungen und Einfassungen <br />
<br />
Gehwegplatten, nicht mehr als 10 Prozent der Gartenfläche<br />
 bis 8,00 â,¬<br />
 <br />
Betonkantensteine bis 50<br />
 lfdm 2,00 â,¬<br />
 <br />
Rankgerüste max. Länge bis 6 m<br />
 10,00 â,¬<br />
 <br />
Schutzwände max. Länge bis 4 m<br />
 20,00 â,¬<br />
 <br />
  <br />
Wasserbehälter, einfach, bis 0.80 m³ Inhalt bis<br />
 60,00 â,¬<br />
 <br />
    <br />
    <br />
<br />
Pumpanlagen<br />
<br />
Doppelkolbenpumpe bis<br />
 150,00 â,¬<br />
 <br />
Schwengelpumpe bis<br />
 125,00 â,¬<br />
 <br />
<br />
Kompostbehälter<br />
<br />
Holz- und Drahtgeflechtkonstruktion<br />
 30,00 bis 60,00 â,¬<br />
 <br />
Betonkonstruktion mit abnehmbaren Lamellen<br />
 125,00 bis 150,00 â,¬<br />
 <br />
Komposterde bis<br />
 20,00 â,¬<br />
 <br />
<br />
Frühbeete<br />
<br />
Holzkonstruktionen mit Fenstern bis<br />
 60,00 â,¬<br />
 <br />
Kunststoffkonstruktion zerlegbar bis<br />
 100,00 â,¬<br />
 <br />
<br />
 <br />

Silvia

Hallo Oswin,<br />
ich weiss gar nicht wie ich danken soll!!!??<br />
Ganz, ganz ganz herzlichen Dank für Deine Bemühungen morgens um 6.00 Uhr!!!!!!!!!!!<br />
Die Preisliste ist eine sehr grosse Hilfe für uns um in etwa eine Richtlinie zu haben.<br />
Ich habe mir die Mühe gemacht und ausgerechnet, das wir eine Entschädigung von  573,00 euro bekommen müssten. Dabei habe ich nicht unsere Laube mit eingerechnet, da mir die Summen doch zu utopisch waren.<br />
Ich will mich nicht bereichern.<br />
Morgen holen wir den Schätzungsbericht und werden vergleichen, sind schon gespannt, was dabei rauskommt.<br />
Ach, heute habe ich noch mitbekommen, dass unser Fachberater nicht sehr beliebt bei den Obmännern(Frauen) ist.<br />
Wenn es dann vor das Schiedsgericht geht, haben wir vielleicht Chancen. Ansonsten sehe ich die Angelegenheit als "verloren".<br />
Also, nochmals DANKE DANKE DANKE!!!!<br />
Wenn gewünscht, berichte ich gern über den Ausgang dieser  Sache.<br />
Liebe und herzliche Grüsse aus dem frischkalten Rendsburg<br />
Silvia

Re(e)Bell

Hallo Silvia,<br />
ich kann Deine Emörung gut verstehen und meine auch, dass Du übers Ohr gehauen werden sollst.<br />
Nur zur Klarstellung noch ein Hinweis. Die von Oswin zitierten schätzungsrichtlinien beziehen sich NICHT auf eine Kündigung des Pächters sondern auf Kündigungen durch den Verpächter aus planungsrechtliche4n oder ähnlichen Gründen, sind also im Wert eingeschränkt, da ja die öffentliche Hand entschädigen müßte. Was ich sagen will, ein "normaler Schätzer" (ohne beschnittene Werte durch schätzungsrichtlinien) würde sicher zu höheren Beträgen kommen. Ich kenne Urteile (leider aus einem anderen Bundesland) in denen <br />
die Werte eines öffentlichen Schätzers anerkannt wurden.<br />
Frage: was steht eigentlich in Eueren Pachtvertrag über Entschädigungen bei der Aufgabe des Kleingartens ?<br />
Ich würde Eueren Vorstand mal mit der Frage konfrontieren ob die Schätzungsricht-linien auch für Eueren wahrscheinlich älteren Pachtvertrag <br />
gültig sind.<br />
Re(e)Bell

EMMA

hallo Silvia,<br />
wie ist das nun ausgegangen ?<br />
habs verfolgt, würde mich interessieren.<br />
<br />
Gruß<br />
Emma

crischi

Hallo,<br />
wir haben letztes Jahr einen Schrebergarten in Rendsburg übernommen (ca. 370 qm). Der war komplett verwildert, kniehoch nur Unkraut. Ein kleiner Teich war angelegt, aber den konnten wir erst sehen, nachdem wir den ganzen Farn beseitigt hatten, vorher war uns noch nicht einmal bewusst, dass da ein Teich war!!! Die Hütte war allerdings sehr gut und es war auch ein Geräteschuppen dabei. Ausserdem bekamen wir als erste Auflage von dem Obmann, die ca. 5 Meter hohe Tanne zu entfernen. Desweiteren fanden wir in einem Blumenbeet 6 weitere Baumstümpfe, die nur in Bodenhöhe abgesägt worden waren. Noch immer sind wir hauptsächlich mit der Unkrautbekämpfung beschäftigt.<br />
Der Vorpächter hat uns auch all seinen Schrott und Müll dagelassen, den wir teuer entsorgen mussten. Strom gibt es in dieser Anlage nicht. Das Toilettenhäuschen ist nicht benutzbar, wahrscheinlich fällt es nächstes Jahr sowieso in sich zusammen (wollen wir nächstes Jahr neu bauen). Ausserdem müssen unbedingt die Fenster in der Hütte, die allerdings gefliest und z. T. getäfelt ist, gegen neue ausgetauscht werden.<br />
Für diesen Garten, in dem wir schon sehr viel Geld reingesteckt haben und auch noch reinstecken müssen, haben wir dennoch einen Abstand von 350 â,¬ an den Vormieter gezahlt (der Obmann hat es uns als "Schnäppchen" verkauft). Mittlerweile sind wir jedoch der Überzeugung, das dass eine viel zu hohe Summe war. Leider sind wir auf dem Schrebergarten-Gebiet noch absolute Neulinge...<br />
LG,<br />
crischi

Silvia und Thorsten

Hallo,<br />
so ist es wohl hier in Rendsburg.......Schwamm drüber.<br />
In welcher Anlage seid Ihr?<br />
Wir haben unseren neuen Garten auch überteuert gekauft........mneldet Euch doch mal....<br />
<br />
Liebe Grüsse<br />
Silvia und Thorsten

crischi

Hallo,<br />
<br />
wir sind in der Kolonie "Abendfreeden". Das ist direkt an der Strasse Kortenfohr. Und ihr?<br />
<br />
Liebe Grüsse,<br />
crischi

Silvia und Thorsten

Hallo Nachbarn...;o)<br />
Wir sind in Neu Seekenbek.......Nr.2.<br />
Wir fahren tagtäglich an Abendfreeden vorbei. Wir schauen gern mal bei Euch ein. Oder besucht uns doch mal...<br />
<br />
Liebe Grüsse<br />
Silvia und Thorsten

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