Vereinsauflösung

Begonnen von DORA, 12. Juli 2004, 13:17:00

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DORA

Nach drei außerordentlichen Mitgliederversammlungen auf denen kein neuer Vorstand gewählt werden konnte, soll der Verein demnächst aufgelöst werden.<br />
Meine Frage:<br />
was passiert wenn die 3/4 Mehrheit lt. Satzung nicht zu Stande kommt ??<br />
Klar der Verein kann dann nicht aufgelöst werden.Aber wie geht es dann weiter.<br />
Uns wurde gesagt, wer dagegen stimmt muss sich für die Vorstandschaftswahlen zur Verfügung stellen.<br />
Stimmt das ??<br />
Bitte um Antwort.<br />
<br />
Danke<br />
DORA

Reinhard

Dann wird das Amtsgericht (z.B auf Antrag irgendeines Mitgliedes oder wenn es auf andere Weise von der "Vorstandslosigkeit" erfährt) einen Notvorstand bestellen, der entweder dafür sorgen muss, dass sich ein neuer Vorstand findet oder der den Verein abwickelt, sprich auflöst. Das ist natürlich nicht kostenlos!<br />
<br />
Was die zweite Frage betrifft: Ich habe noch nie gehört, dass es eine gesetzliche Bestimmung gibt, wo nach man sich wählen lassen _muß_.<br />
<br />
Gruß Reinhard<br />

Re(e)Bell

Eine "clevere" Satzung<br />
enthält zum Thema Vereinsauflösung die Regelung, dass nach der ersten Versammlung, in welcher der Auflösungsbeschluss wegen zu geringer Stimmen scheidert, eine zweite Versammlung möglich ist, welche dann ohne 3/4 Mehrheit entscheiden kann.<br />
Re(e)Bell

DORA

Lt. Amtsgericht kann kein Notvorstand gestellt werden da dieser ehrenamtlich arbeiten sollte, und das niemand mehr machen will. In unserer Satzung steht dass der Verein nur aufgelöst werden kann mit 3/4 Mehrheit, und ich denke das kommt nicht zu Stand.was dann ??

Burchard

Hallo Dora!<br />
<br />
Euer Verein hat doch jetzt noch einen Vorstand? Muß ja sonst könnten ja auch keine Versammlungen einberufen werden. <br />
<br />
Wenn dieser Vorstand nun seine Ämter niederlegt und das auch dem Amtsgericht anzeigt muß eigentlich von amtswegen ein Notvorstand bestellt werden - oder der Verein aufgelöst werden. Da dürfte sich die Abstimmung erledigt haben.<br />
<br />
Vorstandsämter sind ehrenamtlich niemand kann gezwungen werden ein Amt anzunehmen oder gegen seine Willen zu behalten.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

DORA

Unser 1. Vors. ist im März aus gesundheitlichen Gründen zurückgetrten.<br />
Die 2. Vors. hat sich im März bei der MGV nicht wieder wählen lassen. Das Registergericht wurde darüber nicht informiert. Versammlungen werden vom zurückgetretenen 1. Vors. einberufen.<br />
Nachfrage beim Amtsgericht ergab, dass kein Notvorstand gestellt werden kann.<br />
<br />
Gruß<br />
DORA

DORA

Unser 1. Vors. ist im März aus gesundheitlichen Gründen zurückgetrten.<br />
Die 2. Vors. hat sich im März bei der MGV nicht wieder wählen lassen. Das Registergericht wurde darüber nicht informiert. Versammlungen werden vom zurückgetretenen 1. Vors. einberufen.<br />
Nachfrage beim Amtsgericht ergab, dass kein Notvorstand gestellt werden kann.<br />
<br />
Gruß<br />
DORA

markus

Hallo Dora,<br />
<br />
Was ist das denn für ein Verein?<br />
Normalerweise bleibt der alte Vorstand so lange im Amt (zumindest komissarisch) bis der neue gewählt wurde.<br />
Kann kein neuer gefunden werden, muß das Amtsgericht (nach meinem Wissen) einen kostenpflichtigen Notvorstand stellen. Ist dann so etwas wie ein Konkursverwalter ;-).<br />
<br />
Wissen denn die anderen Mitglieder, was mit den Parzellen passiert, wenn der Verein aufgelöst wird?<br />
Damit wird Jahrelange Arbeit zunichte gemacht :-((<br />
<br />
Gruß Markus

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