Hausverbot

Begonnen von heidrunn, 15. Juli 2004, 12:17:00

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heidrunn

Darf der 1. Vorsitzende des Vorstandes meinem Besucher den Zutritt auf meiner Parzelle verbieten? In diesem Falle ist es per Schreiben des 1. Vorsitzenden ohne Beschlussfassung und ohne weitere Unterschriften der anderen Vorstandsmitglieder geschehen. Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn sich ein Vorstandsmitglied nach Beratung mit dem Rechtsanwalt des Landesbundes auf diese Frage äußern würde. Ich selbst habe vom Landesbund die Auskunft erhalten, dass ihr Rechtsanwalt ausschließlich für die Vorstände zur Verfügung steht.  

Re(e)Bell

Hallo.<br />
es sind 2 Fragen:<br />
Frage 1. wer darf eine Hausverbot für den Verein  aussprechen.<br />
Antwort: der gesetzliche Vertreter des Vereins, also in der Regel der Vorsitzende.<br />
Ob er dafür einen Vorstandsbeschluss benötigt, ist nur im Innenverhältnis zu den übrigen Vortstandsmitgliedern relevant.<br />
Frage 2. Kann ein Hausverbot ausgesprochen werden ? Antwort: das Hausverbot kasnn nur das Vereinsgelände betreffen, nicht aber den Ihnen verpachteten Garten, aber was ist mit dem Zugang ? Außerdeem muss es natürlich einen wichtigen Grund für das Hausverbot geben.<br />
Re(e)Bell

heidrunn

Das Verbot betrifft nur das Betreten meines Gartens.Der Betroffende ist mein Lebensgefährte, welcher aufgrund des anmaßenden Verhaltens des 1. Vorsitzenden auf meiner Parzelle uns beiden gegenüber den 1. Vorsitzenden mehrmals laut und deutlich gebeten hat, den Garten zu verlassen. Denn dieser ist ohne sich zu melden, plötzlich auf der Terrassse. Das passiert in dieser Weise immer wieder.Das letzte mal stand er auf einmal vor uns und fragte immer wieder, ob wir nicht lesen könnten. Es gab kurz vorher im Nachbargarten Baulärm - aber jemand muß sich wohl über uns beschwert haben.Wahrscheinlich ist das sogar öfters der Fall, ohne dass wir es erfahren bzw. wissen. Wir hatten zu dem Zeitpunkt eine Plane über dem Dach hängen wegen Einbau eines Fensters, so dass man annehmen konnte, dass der Baulärm von uns aus geht.Wir haben aber ausschließlich abends gearbeitet, wenn wegen des schlechten Wetters niemand mehr da war. Das habe ich ständig geprüft.<br />
Da der Vorsitzende aber uns beide ansprach (Könnt Ihr denn nicht lesen?), fühlte sich mein Freund unangemessen angesprochen und wurde laut. Leider !!Nach der 4. Aufforderung dann: "Gehen Sie bitte, bevor ich körperlich werde."Damit war aber ausschließlich ein Hinausschieben gemeint. Getan hätte er auch das nicht.Vielmehr hat der 1. Vorsitzende immer wieder wortwörtlich zum Schlagen heraus gefordert.Meine beiden Versuche, ein ruhiges Gespräch außerhalb des Gartens oder in seinem Garten zu führen, hat der 1. Vorsitzende ausgeschlagen. Mir wurde sofort die Kündigung und das Hausverbot für meinen Freund angekündigt, was dann auch sofort umgesetzt worden ist.<br />
Eine Mahnung geschweige denn Anhörung hat nicht statt gefunden.Mir wird körperliche Bedrohung des 1. Vorsitzenden durch meinen Besuch vorgeworfen. Ich war mit der Situation völlig überfordert, weil alles so schnell gegangen ist.<br />
Auslöser für dieses Klima war aber wohl eher, dass Anwohner im Winter (vor Weinachten) dem 1. Vorsitzednen gemeldet haben, dass in meiner Laube gewohnt wird. Der 1. Vorsitzende unterstellt mir, die Laube im Winter einem Dritten, nämlich meinem Freund,zum Schlafen überlassen zu haben. Wir haben aber im Winter ein Terrassendach gebaut und in der Zeit zeitweise dort übernachtet.Wir leben aber zusammen in einer sehr geräumigen Wohnung. Ich selbst bin im Winter weder vom Vorstand angesprochen noch angeschrieben worden. Aber jetzt wird es mir immer wieder unterstellt. <br />
Tut mir leid, dass ich hier so viel Text schreibe. Aber ich bin sehr verzweifelt.    

Re(e)Bell

Hallo Heidrun,<br />
da Du Pächter des Kleingarten bist, kannst auch nur Du ein Hausverbot aussprechen. Ich würde das Hausverbot einfach ignorieren und als Unsinn zurückweisen.<br />
im übrigen entsteht die Frage, ob es Zeugen für den "Vorfall" gibt. Allein die Behauptungen des selbst betroffenen  Vorsitzenden dürften auch für eine Kündigung nicht reichen. Ruhig Blut bewaren und keinen Anlass zur Eskalation geben.<br />
Re(e)Bell

markus

Hallo heidrunn,<br />
<br />
das hört sich ja haarsträubend an.<br />
Auch ich würde den Vorstand bzw. 1.Vorsitzenden mal reden lassen. Du hast den Garten gepachtet und darfst selber darüber entscheiden, wer Dich besuchen darf. Genauso hast Du auch das Recht, einen Störenfried (in dem Fall wohl der 1.Vorsitzende) vor das Törchen zu komplementieren.<br />
<br />
Was die Wege angeht, bin ich davon überzeugt, daß diese (wie auch bei uns) der Öffentlichkeit gehören.<br />
<br />
Ich drücke Dir beiden Daumen.<br />
<br />
Gruß Markus

Gartenfreund

Hat der 1 Vorst. nur das mündliche oder schriftlich ausgesprochen ?????<br />
Wieso kann euer 1 Vorst. das alleine entscheiden ??

Heidrunn

Von dem Hausverbot meines Freundes haben wir erfahren durch 1 Schreiben an mich mit der Information, dass meinem Freund das Betreten meines Gartens verboten wird.<br />
Die Kündigung meines Gartens wurde zwischenzeitlich schriftlich zurück genommen. Gleichzeitig habe ich eine Abmahnung erhalten mit der Auflage , bis 20.08.04 den Einbau des Fensters in das Dach zurück zu bauen und die Terrassenüberdachung um zu bauen.<br />
Das Dachfenster beantrage ich jetzt nachträglich und die Aufforderung zum Umbau der Terrassenüberdachung moniere ich wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit.

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