Hausverbot

Begonnen von heidrunn, 15. Juli 2004, 12:17:00

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heidrunn

Darf der 1. Vorsitzende des Vorstandes meinem Besucher den Zutritt auf meiner Parzelle verbieten? In diesem Falle ist es per Schreiben des 1. Vorsitzenden ohne Beschlussfassung und ohne weitere Unterschriften der anderen Vorstandsmitglieder geschehen. Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn sich ein Vorstandsmitglied nach Beratung mit dem Rechtsanwalt des Landesbundes auf diese Frage äußern würde. Ich selbst habe vom Landesbund die Auskunft erhalten, dass ihr Rechtsanwalt ausschließlich für die Vorstände zur Verfügung steht.  

Re(e)Bell

Hallo.<br />
es sind 2 Fragen:<br />
Frage 1. wer darf eine Hausverbot für den Verein  aussprechen.<br />
Antwort: der gesetzliche Vertreter des Vereins, also in der Regel der Vorsitzende.<br />
Ob er dafür einen Vorstandsbeschluss benötigt, ist nur im Innenverhältnis zu den übrigen Vortstandsmitgliedern relevant.<br />
Frage 2. Kann ein Hausverbot ausgesprochen werden ? Antwort: das Hausverbot kasnn nur das Vereinsgelände betreffen, nicht aber den Ihnen verpachteten Garten, aber was ist mit dem Zugang ? Außerdeem muss es natürlich einen wichtigen Grund für das Hausverbot geben.<br />
Re(e)Bell

heidrunn