Gemeinnützigkeit

Begonnen von Hoffmann, 10. Dezember 2004, 17:17:00

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Hoffmann

Wann kann einem KGV die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit entzogen werden ? Wie ist das<br />
Verfahren dazu geregelt ?

Reinhard

Zitat:<br />
Einem als gemeinnützig anerkannten Verein kann die Gemeinnützigkeit entzogen werden, wenn das Finanzamt aufgrund einer abgegeben Steuererklärung oder einer Betriebsprüfung zu der Ansicht gelangt, die tatsächliche Geschäftsführung entspreche nicht den Anforderungen, die für die Steuerbegünstigung verlangt werden.<br />
Ursachen für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit können sein: <br />
- Satzungsänderungen, die nicht den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit entsprechen <br />
- Abweichung von den begünstigten Satzungszwecken <br />
- unzulässige Mittelverwendung <br />
- unverhältnismäßige Ausdehnung der wirtschaftlichen Betätigung gegenüber den steuerbefreiten Einnahmen <br />
- Bildung unzulässiger Rücklagen <br />
<br />
Die An- oder Aberkennung der Begünstigung wird für die jeweilige Steuerart und jeden Veranlagungszeitraum erneut geprüft. Die Entscheidung über einen Entzug der Gemeinnützigkeit erfolgt in Verbindung mit der Steuerfestsetzung.<br />
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Der Entzug der Gemeinnützigkeit kann für einen Verein zur Existenzfrage werden, da er mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden sein kann: <br />
Für den beanstandeten Zeitraum sind Steuernachzahlungen fällig (insbesondere Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer) <br />
Für entgegengenommene steuerlich abziehbare Spenden wird eine nachträgliche Steuer von pauschal 40% des Spendenbetrages festgesetzt.<br />
Zitat Ende<br />
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Gruß Reinhard