Nichtmitglieder im Verein

Begonnen von Uwe, 27. März 2005, 20:03:00

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Uwe

Hallo<br />
Ich bin Vorstand in ein Klgv, der zum großen Teil, aus Eigentumsgärten besteht.Hier habe ich das Problem, das nicht alle Besitzer, Mitglied sind, oder es gibt welche die einfach austreten.Weil der Beitrag, angeblich, zu hoch ist. Nun meine Frage, wer hat so ein ähnliches Problem oder was könnte man dagegen machen  

Reinhard

Hallo Uwe, was steht denn in der Satzung?<br />
Leider habe ich jetzt die Satzung meines Gartenvereins nicht zur Hand, aber sinngemäß steht dort, dass die Pacht eines Gartens nur Mitgliedern möglich ist. Die Mitgliedschaft endet u.a. nur bei Abgabe des Gartens bzw. Auflösung des Pachtvertrages. Oder anders gesagt, wer aus dem Verein austritt muß zum Ende des Jahres den Garten räumen.<br />
Falls das bei Euch nicht so eindeutig formuliert ist, solltest Du schnellstens eine Satzungänderung anstreben.<br />
Eine gute Frage ist allerdings, was dann mit den Leuten passiert, die vor der Satzungsänderung ausgetreten sind.<br />
Wie läuft es denn jetzt, wenn der Verein z.B. einen Arbeitseinsatz in der Gemeinschaftsanlage durchführt? Machen dann die ausgetretenen Mitgleider nicht mit?<br />
Oder was ist mit der Finanzierung von Reparaturen an der Gemeinschaftsanlage?<br />
<br />
Gruß Reinhard

Uwe

Hallo Reinhard<br />
Erstmal danke für deine Antwort.<br />
Bei Pächter wäre es kein Problem, sie Für eine Mitgliedschaft zu überzeugen. Nur wie ich aber geschrieben habe, besteht unser Verein aus Eigentumparzellen. Mit den Gedanken, an eine Aufwantsentschädigung,für Instandsetzung und Materialkosten für das Gemeinschaftseigentum, habe ich auch schon gedacht, nur wie berechne ich diese, sie muß ja höher ausfallen wie unser Beitrag.<br />
MfG. Uwe

Re(e)Bell

Hallo Uwe,<br />
Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Gleichgesinnten um ein Vereinsziel zu erreichen. Die "Zwangsmitgliedschaft" in Kleingartenvereinen widerspricht diesem Gedanken, wie an den Satzungsinhalt dieser Vereine und besonders an diesem Beispiel deutlich wird. Seltsamerweise steht nämlich in den Satzungen der Kleingartenvereinen nicht als Vereinsziel sämtliche Mitglieder mit einem Kleingarten zu versorgen, sondern als Ziel werden theoretische Ausführungen über das Kleingartenwesen gemacht.<br />
Uwe, Du solltest Dir ein Vereinsziel überlegen und Vreinsleistungen anbieten/beschreiben, welche den Verein und damit eine Mitgliedschaft in euerem Verein für die Eigentümer der Gärten atraktiv macht.<br />
Re(e)Bell

Re(eBell

Hallo,<br />
Häufigen Besuchern dieses Forums wird aufgefallen sein, dass das zuletzt von dem Vorsitzenden eines Kleingartenvereins angesprochene Thema, wie kann ich die Mitglieder von einem Austritt abhalten, wenn sie Eigentümer ihrer Gärten sind, aus dem Forum verschwunden ist. Ich denke, dies hängt mit meiner Antwort zusammen. Ich will daher meine Antwort nochmals schreiben und bin gespannt, ob sie hier zu einer Diskussion führt oder einfach wieder gelöscht wird.<br />
Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrer welche ein gleiches Ziel erreichen wollen. Die Mitglieder eines Vereins werden dem Verein daher immer dann die Treue halten, wenn der Verein dieses Ziel verfolgt und dafür eine Leistung bietet. Leider ist dies bei Kleingartenvereinen nicht der Fall, wie schon ein Blick in die Satzungen zeigt. Dort ist nicht festgelegt, dass es das Ziel eines Kleingartenvereins ist, allen Mitglieder einen  Kleingarten zu überlassen, sondern es werden theoretische Aufgaben des Kleingartenwesens beschrieben. Damit gewinnt oder hält man aber keine Mitglieder. Die Vereine helfen sich dadurch, dass die Überlassung eines Kleingartens nur möglich ist, wenn man Mitglied in einem Verein wird. Wie lange wird diese verkehrte Welt wohl noch Bestand haben ? <br />
Re(e)Bell

Burchard

Hallo Re(e)bell!<br />
<br />
Ich glaube die zeitweise Abwesenheit des Beitrags war wohl eher ein Systemfehler als ein Versuch der Zensur, zumal dein Beitrag sachlich ist.<br />
<br />
Es gibt aber unterschiedliche Satzungen und Pachtverträge- zumindest in NRW. Wir haben einen Standard-Pachtvertrag  und die Satzung sieht vor, daß nur Gartenpächter Mitglied werden können. Daher muß man zwar einen Pachtvertrag haben um Vereinsmitglied zu werden &#8211; aber man muß NICHT Mitglied sein um den Pachtvertrag zu bekommen. Aus Bequemlichkeit und weil die Dokumente in einem Heft zusammengefasst sind unterschreiben die neuen Pächter halt beides. Den Pachtvertrag und den Vereinseintritt. Erst später &#8211; falls jemand die Dokumente lesen würde &#8211; erkennt man diese Tatsache. Und wer tritt dann wieder aus? <br />
<br />
Das die Vorstände von solchen Austritten nicht begeistert sind liegt auch auf der Hand &#8211; zum einen entfallen die Mitgliedsbeiträge, der Verein kann zwar eine &#8222;Verwaltungsgebühr&#8220; erheben aber da müssten die anfallenden Kosten nachgewiesen werden. Zum anderen hat der Vorstand dann noch eine &#8222;Weisungsbefugniss&#8220; über diese Pächter? Bei kleinen Gartenvereinen können solche Austritte  auch die  Existenz bedrohen.<br />
<br />
Und was ist mit den Stadt- und Landesverbände &#8211; ist man dann dort automatisch mit ausgetreten?<br />
<br />
Ich persönlich habe auch schon über den Vereinsaustritt &#8211; natürlich ohne Kündigung des  Pachtvertrags &#8211; nachgedacht. <br />
<br />
<br />

Re(e)Bell

Hallo Burchard,<br />
warum der Beitrag weg war, kann ich nicht nachvollziehen.<br />
Du schreibst u.a. <br />
"Zum anderen hat der Vorstand dann noch eine „Weisungsbefugniss“ über diese Pächter?"<br />
Deutet das Fragezeichen Zweifel an? Manche Vorstände meinen durchaus sie könnten über den Verein in das  Pachtverhältnis hineinregieren. Genau hier liegt aber der große Irrtum. Die Mitglieder können in der MV Richtlinien erlassen, welche Regelungen mit künftigen Pächtern vereinbart werden sollen. Es kann auch beschlossen werden, dass versucht werden soll, diese Regelungen auch mit den bisherigen Pächtern zu vereinbaren. In bestehende Pachtverträge kann der Verein (ob Vorstand oder MV) aber nicht hineinregieren.<br />
Re(e)Bell

Uwe

Hallo Re(e)bell und Burchard<br />
Ich möchte mich für eure Beiträge bedanken und werde versuchen, das eine oder andere draus zumachen<br />
MfG Uwe

Burchard

Hallo Re(e)Bell!<br />
<br />
Das Fragezeichen sollte nichtz nur Zweifel andeuten - sondern wirklich diesen Punkt zur Diskussion stellen.<br />
<br />
Der Vorstand führt die Beschlüsse der MV aus und hat im Innenverhältnis in gewissen Rahmen eine Weisungsbefugniss gegenüber den Vereisnmitgliedern. Reine Pächter sind aber nicht Mitglieder im Verein. Hinzukommt, daß die MV doch nicht über "nicht Mitglieder" bestimmen können - sind die Pächter die nicht im Verein sind überhaupt an die Beschlüsse der MV gebunden. <br />
<br />
Beispiel:<br />
Die MV hat Gemeinschaftsarbeit zum Heckenschnitt beschlossen. Muß ein Pächter an dieser Gemeinschaftarbeit teilnehmen? Wird seine Hecke von der Gemeinschaft geschnitten? Muß er seine Hecke alleine schneiden? Was kann überhaupt passieren wenn er nie seine Hecke schneidet?<br />
<br />
Ich wünsche jedem Vorstand viel Spaß bei der Lösung solcher Probleme.

Re(e)Bell

Hallo Burchard,<br />
zur Weisungsbefugnis eines Vereins/Vorstandes gegenüber seinen Mitgliedern würde ich mal einen Vorstand eines anderen Vereins (nicht Kleingartenvereins) fragen. Der würde dich wohl sehr verständlichlos ansehen und fragen, sind die Mitglieder für den Verein da, oder der Verein für die Mitglieder.<br />
Die Krux ist, dass der Verein gleichzeitig  Verpächter ist, aber auch Interssenvertreter der Mitglieder sein muß. Genau dies verträgt sich aber nicht.<br />
Re(e)Bell

Burchard

Hallo Re(e)Bell!<br />
<br />
Ich denke das jeder Vorstand eine gewisse "Weisungsbefugniss" (mit fällt kein passenderes Wort ein) gegenüber den Mitgliedern hat. Er muß die Beschlüsse der MV duchsetzen - das trifft auf alle Vereine zu - nicht nur die Kleingärtner. Auch die Eintreibung der Mitgliedsbeiträge gehört dazu - hier schreibt der Vorstand die Rechnung mit der "Weisung" Du liebes Vereinsmitglied bezahle den Betrag X bis zum ..<br />
<br />
-  <br />
<br />
oder auch die beschlossenen Pflichtstunden - hier muß der Vorstand auch die Leute einteilen und notfalls den Ausfallbetrag kassieren.

Uwe

Hallo ihr beiden<br />
Wenn ein Nichtmitglied bei uns seine Hecke nicht schneidet oder sein Graben nicht säubert, so das der Fluß oder verkehr stark beeintrechtig wird, weisen wir auf die Gartenordnung hin. Denn die ist Gesetz in ein Klgv.Denn ein Verein muß ein Verein bleiben, sonst kann man irgendwann, nicht einmal mit einer Eigentumparzelle was anfanden.<br />
Gruß Uwe

Schreibliesel

Was sind das denn hier für Vorstandsmitglieder? Kümmert sich denn mal einer um Recht u. Gesetz? Ich erwähnte es schon mehrfach: Der Pachtvertrag u. die Vereinsmitgliedschaft sind zwei verschiedene Verträge. Ein "Kompensationsgeschäft" ist Willkür u. gesetzeswidrig.

Ist ein Pächter kein Mitglied, kann er logischerweise nicht an den Mitglieder- u. anderen Versammlungen teilnehmen. Das ist in jedem Verein oder Club  der Fall. Damit kann er auch nichts mit beschließen. Es ist eine Frage der Formulierung in den Verträgen, einem Pächter mitzuteilen, dass die Mitglieder über sämtliche Belange des Vereins beschließen, an die sich sämtliche Pächter zu halten haben. Bei uns beschließen die Mitglieder jährlich u. a. über die Beiträge, Umlagen, Pflichtstunden usw. pro Pächter (pro Garten), nicht pro Mitglied. Wie sollte das auch anders gehen?  Wir sind eine ziemlich alte Sparte, in welcher sich seit Jahren die Erneuerung der Wasserhauptleitungen erforderlich macht. Dies geschieht dann jährlich mit den Mitgliedern abgestimmt Stück für Stück. Davon profitieren auch die Nichtmitglieder, obwohl durch Umlagen nur Mitglieder betroffen wären? Oder wolltet Ihr den Nichtmitgliedern das Wasser abdrehn? Und so ist dies in vielen Vereinsfragen.

fred150

Hallo Schreibliesel

Habe auch das Problem, das mir der Verein ziemlich auf die Nerven geht. Erst wird beschlossen, das Feste ohne ende gemacht werden. Die Ausführung benötigt viel Zeit und Kraft. Hinterher wird nur gemeckert und gelästert. Die frage kommt dann noch aufm, wer baut auf und ab ?
Bin berufstätig und habe eine Familie.Meine Frau hat 60 % Schwerbehnderung und soll im Arkort das Gemeinschaftshaus schruppen. Aus diesem Grund möchte ich aus dem VErein austreten, die Gebühr für die Gemeinschaftsarbeit zahlen und dann meine Ruhe haben. Den Pachtvertrag will ich aber behalten. Habe Ein Standarrtt mitgliedsbuch. Ab Seite 29 geht es um den Pachtvertrag. Am Ende bestätige ich die Satzung erhalten zu haben.
Ich Bracuhe dringend das Gesetz, wo die Trennung Pachtvertrag und Mitgliedschaft eindeutig ist. In der Tat beschreibt das Kleingartengesetz nur das Pachtverhältnis.
Vereine fügen in eigener Satzung ein erfordernis einer Mitgliedschaft gerne hinzu.
in allen Foren wird hierüber sehr schwammig berichtet.


Danke

Fred150

Burchard

Hallo Fred!

Schau doch ganz henau in deinen Pachtvetrag - steht da irgendwas von "Vereinsmitgliedschaft als Vorrassetzung" - wenn nicht kann in der Satzung stehen was will.

Ich weis zwar nicht in welchem Bundesland Du wohnst aber im Heft 3 (MAi/juni 2005) der Verbandszeitschrift "Keingärtner" ist zu eben diesem Thema ein ausführlicher Artikel.
Hiert wird ausdrücklich die Trennung von Pachtvertrag und Vereisnmitglieschaft bestätigt. Gegen Ende des Artikels bekommt der Author wohl Panik wegen der zu erwartenden Amssenaustritte und versucht das mit angeblich "höhere Verwaltungskosten" entgegen zu wirken.

Die vom Verein erhobenen Verwaltungsgebühren müssen belegt werden und ich denke mal nur wenige Vereine werden überhauft in der Lage sein eine korrekte Aufstellung der Verwaltungskosten zu liefern. Wenn Du nett sein willst erkläre dich bereit die Zhlung in Höhe des bisherigen Vereinnbeitrags zu leisten.

Gruß

Burchard

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