Frage zur Laubengröße

Begonnen von Klaus, 21. April 2005, 22:18:00

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Klaus

Hallo,
Die Vorgeschichte:
ich habe letztes Jahr einen Garten übernommen - eine Ruine (das trifft auf den Garten und insbesondere auf die Laube zu).
zZ. renovoiere ich die Laube. Im Grunde ist es schon fast ein Abriß und Wiederaufbau - na nicht ganz.

Der Wunsch:
Da der Dachbelag wohl noch höchstens 1 oder 2 Jahre hält und dann eh entsorgt werden muß (Asbestbeton) würde ich dann gerne aus dem Flachdach ein Mansardendach machen

Das Problem 1:
Die Laube ist größer (6qm) als erlaubt. Dies ist zwar laut Übergabeprotokoll geduldet aber im Grunde rechtlich nicht ganz einwandfrei.
Eine Gartenlaube ist zwar nicht abnahmepflichtig und nur der Vereinsvorstand muß zustimmen...

Das Problem 2:
Um den max. Nutzraum aus dem begehbarem, oberem Stauraum (Gartenlauben dürfen nur einstöckig sein - ist eben alles eine Definitionsfrage ***LOL***) zu hohlen würde ich gerne wissen ob irgendwo festgelegt ist wie hoch eine Laube sein darf?
Im Bundeskleingartengesetz steht dazu nichts. In der Vereinssatzung ist auch nichts zu finden.

Hat da jemand Infos?????

Falls sich jemand fragen sollte warum ich das jetzt schon wissen muß wenn die Dacharbeiten erst in 2 Jahren fällig werden...  - Da ich die Laube teilweise neu aufbaue muß ich das zB. für die Deckensparren wissen oder für die Wandstärke. Für den Einbau von Fensterstürzen Türen etc.

Danke für eure Hilfe

MfG


Peter