Kleingarten - Dauerkleingarten - Eigentümergarten?

Begonnen von Petrakaroline, 06. Juli 2005, 08:08:00

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Petrakaroline

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
1997 bekam ich von meinem Arbeitgeber eine Gartenparzelle in einer aus 54 Parzellen bestehenden Anlage. Das Grundstück dieser Anlage war im Besitz des Arbeitgebers. Wir besaßen derzeit schon einen Gartenvorstand, obwohl wir KEIN Verein waren. Im Jahr 2000 uns der Arbeitgeber an, das Grundstück zu kaufen unter der Bedingung, daß wir einen Verein gründen, weil der Arbeitgeber nicht mit allen Pächtern Einzelverträge machen wollte. Es wurde ein Verein gegründet (e.V.) und jeder Gartenpächter überwies den Geldbetrag für seine Parzelle auf das Konto des Gartenvereins. Somit war der Gesamtkaufbetrag vorhanden und das Grundstück wurde gekauft. Wir gehören keinem Verband an.
Jetzt habe ich festgestellt, daß unsere Anlage im Bebauungsplan vorhanden ist und die Stadt in einer Begründung zu einem Bebauungsplan-Entwurf auf unsere Anlage mit dem Begriff "Dauerkleingärten" hingewiesen hat.
Was sind wir denn nun?
Kleingarten? Dauerkleingarten? auf privatem Grundstück?
Unterliegen wir dem Bundeskleingartensetz oder dem BGB? Die Frage ist für mich sehr wichtig, denn in jüngster Zeit werden bei uns Sitten eingeführt, die mich fast verzweifeln lassen. Z. B. Mittagsruhe: klar normal, keine laute Musik, kein Rasenmähen etc., aber keine Unterhaltung mehr im Garten, weil sich der Nachbar gestört fühlt!!!
Hoffentlich kann mir jemand bei dem Kauderwelsch weiterhelfen?
Besten Dank im voraus und gutes Gartenwetter

Uwe

Hallo Petrakaroline
Das ist eigendlich ganz einfach. In erster Linie seit ihr Kleingärtner mit Eigentumspazellen, der Begriff Dauerkleingärten kommt daher, das euer Verein im Bebauungsplan "auf Dauer" als Kleingärtnerverein eingetragen ist, das ist soweit vom Vorteil, das die Stadt, später nicht so einfach euer Gelände anders verplanen kann, wie z.B.ein Industriegebiet von machen kann. Dann als Kleing.verein, seit ihr selbstverständlich an das Bundeskleing.gesetz,sprich kleingärtnerische Nutzung, und euer Vorstand ist an das BGB gebunden, wegen der Rechtsfächigkeit ect. Da ihr ja ein e.V seit.Übrigens, die Ruhezeiten sind nicht nur im Kleingartenverein bindend sondern auch im normalen Haushalt, da sie unter der Lärmschutzverornung geregelt sind, die Verordnung ist sogar eine europäische Richtline (2000/14/EG).Leises Unterhalten ist , natürlich erlaubt. Ansonsten müßt ihr euch an die, für euch, geltende Gartenordnung richten. Ich hoffe, dich hiermit, ein bischen geholfen zuhaben.
Gruß Uwe

Petrakaroline

Hallo Uwe,
na da bin ich ja schon mal wieder etwas schlauer. Danke für Deine Hilfe. Das mit der Ruhezeit war auch nicht ausschlaggebend. Man wird allgemein päbstlicher als der Pabst. Im übrigen: in Düsseldorf wurde die Mittagsruhe abgeschafft. Offizielle Ruhezeit: von 22.00 bis 06.00 Uhr. Dennoch mähe ich meinen Raser erst nach 15.00 Uhr.
Besten Dank
Petrakaroline

Arno

Hi Petrakaroline,
eine echt spannende Sache mit Deiner Angelegenheit.
Nach Deiner Schilderung zufolge bist Du Pächterin eines sog. "Arbeitnehmergartens" (das sind solche, die dem Arbeitnehmer in Zusammenhang mit seinem Arbeitsvertrag von seinem Arbeitgeber überlassen werden). Diese Gärten sind nicht durch das Bundeskleingartengesetz geschützt.
Interssant ist aber die Frage, wie IHR euer Zusammenleben geregelt habt - gemeinsam habt ihr die Fläche erworben.So etwas müßt ihr doch irgendwo vertraglich geregelt haben. "Irgendjemand" von euch ist doch "verantwortlich", dass "irgendwelche" Abgaben an die Kommune etc. gezahlt werden. Es muss doch eine Satzung /"Ordnung" existieren - oder nicht ?
Wenn eure Gartenanlage in dem B-Plan der Gemeinde als Dauerkleingartenanlage festgeschrieben ist,kann nur positiv gesehen werden.
Um es aus meiner Sicht kurz zu machen: Ihr seit dann doch eine Gartengemeinschaft, die unter dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes steht - ich gehe davon aus, dass es in Euren "Akten" eine Art Satzung und Gartenordnung gibt - ob ihr euch nun als -Kleingarten/Dauerkleingarten und/oder Eigentümergarten-      bezeichnet.

Zahlt ihr jährlichen Pachtzins - sonstige Umlagen etc. - ich hätte gerne mehr über eure (Garten-)Gemeinschaft erfahren - einen schönen Tag noch
Arno  

Petrakaroline

Hi Arno, danke für Deine Antwort.
Um das Grundstück kaufen zu können, mußten wir einen e.V. gründen (unser Arbeitsgeber wollte keine Einzelverträge machen). Und deshalb gibt es auch eine Gartenordnung. Einen Pachtzins zahlen wir nicht. Jährliche Umlagen sind 30,00 Euro für evtl. Reparaturen an Gemeinschaftsanlagen, z.B.defekte Wasserleitung etc., Wasser und Strom (lt. Zähler, jede Parzelle hat eine Wasseruhr und einen Stromzähler).
Ich überlege, ob es eine Möglichkeit gibt, das Grundstück zurück zu kaufen (hört sich blöd an, denn gekauft habe ich es ja schon, nur stehe nicht ich im Grundbuch, sondern der Verein). Mit der Überlegung steht ich übrigens nicht alleine da. Damit würde die ganze Vereinsmeierei aufhören und man müßte auch nicht für jede personelle Änderung im Vereinsvorstand zum Notar und zum Gericht laufen.
Auch bei einer evtl. Veräußerung des Gartens ist man auf der sicheren Seite. Die Leute haben sehr viel Geld in ihren Garten gesteckt. Es hat sich ja früher, als es noch Arbeitsnehmergärten waren, keiner darum gekümmert, ob ein Holz- oder ein Steinhaus darauf gesetzt wurde, von der Quadratmeterzahl mal ganz zu schweigen.
Und jetzt dreht der Vorstand am Rad. Beispiel: ich habe ein kleines Biotop angelegt. Ohne ausschachten, also über der Erde. Damit ging das Theater schon los bzgl. baulicher Veränderung (lach).
 Also, daß war es erstmal. Wenn Du noch fragen hast, melde Dich bitte.
Nochmals vielen Dank für Dein Interesse.
Petrakaroline

Uwe

Hallo Uwe nochmal hier
Eins verstehe ich nicht und zwar, warum steht der Verein im Grundbuch, wenn die Mitglieder das Grundstück gekauft haben? Ich selbst bin Vorstand eines Eigentümervereins und da steht der Eigentümer im Grundbuch und nicht der Verein. Ansonsten, Petrakaroline, gebe ich dir den Rat, kaufe dir einfach das Bundeskleingartengesetz. So kannst du erst mal  drin nachschlagen wenn dein Vorstand wieder am Rad dreht. Das Gesetz kannst du im Internet bestllen und kostetn ca 10 Euro glaub ich
MfG Uwe

Petrakaroline

Hi Uwe,
das Bundeskleingartengesetz hab ich schon.
Der Verkäufer des Grundstück war unser Arbeitgeber (Arbeitgebergärten). Er wollte nicht mit allen Pächtern Einzelkaufverträge machen. Wir wurden aufgefordert, zwecks Verkauf des Grundstücks, einen Verein zu gründen. Ich hätte es lieber anders gehabt. Ich versuche, mir juristischen Rat zwecks Rückkauf zu holen.
MfG Petrakaroline

Uwe

Wenn du dir dann juristischen Rat geholt hast, dann erzähle doch mal wie es ausgegangen ist. Intressiert mich sehr, weil ich sowas noch nicht kenne. Danke schon mal in voraus Uwe

Petrakaroline

Aber sischer datt,
wird erledigt

Petrakaroline

Es gibt noch etwas Neues. Grundstückssteuer zahlen wir ja bereits seit 3 Jahren. Jetzt kommen Beamte der Finanzbehörde NRW, um die Lauben auszumessen.
Ich glaube, daß sich damit die Frage ob "Kleingarten - Dauerkleingarten - Eigentümergarten" erledigt hat. Sollte ich etwas hören, melde ich mich.
Besten Dank
Petrakaroline

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