Kleingarten - Dauerkleingarten - Eigentümergarten?

Begonnen von Petrakaroline, 06. Juli 2005, 08:08:00

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Petrakaroline

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
1997 bekam ich von meinem Arbeitgeber eine Gartenparzelle in einer aus 54 Parzellen bestehenden Anlage. Das Grundstück dieser Anlage war im Besitz des Arbeitgebers. Wir besaßen derzeit schon einen Gartenvorstand, obwohl wir KEIN Verein waren. Im Jahr 2000 uns der Arbeitgeber an, das Grundstück zu kaufen unter der Bedingung, daß wir einen Verein gründen, weil der Arbeitgeber nicht mit allen Pächtern Einzelverträge machen wollte. Es wurde ein Verein gegründet (e.V.) und jeder Gartenpächter überwies den Geldbetrag für seine Parzelle auf das Konto des Gartenvereins. Somit war der Gesamtkaufbetrag vorhanden und das Grundstück wurde gekauft. Wir gehören keinem Verband an.
Jetzt habe ich festgestellt, daß unsere Anlage im Bebauungsplan vorhanden ist und die Stadt in einer Begründung zu einem Bebauungsplan-Entwurf auf unsere Anlage mit dem Begriff "Dauerkleingärten" hingewiesen hat.
Was sind wir denn nun?
Kleingarten? Dauerkleingarten? auf privatem Grundstück?
Unterliegen wir dem Bundeskleingartensetz oder dem BGB? Die Frage ist für mich sehr wichtig, denn in jüngster Zeit werden bei uns Sitten eingeführt, die mich fast verzweifeln lassen. Z. B. Mittagsruhe: klar normal, keine laute Musik, kein Rasenmähen etc., aber keine Unterhaltung mehr im Garten, weil sich der Nachbar gestört fühlt!!!
Hoffentlich kann mir jemand bei dem Kauderwelsch weiterhelfen?
Besten Dank im voraus und gutes Gartenwetter

Uwe

Hallo Petrakaroline
Das ist eigendlich ganz einfach. In erster Linie seit ihr Kleingärtner mit Eigentumspazellen, der Begriff Dauerkleingärten kommt daher, das euer Verein im Bebauungsplan "auf Dauer" als Kleingärtnerverein eingetragen ist, das ist soweit vom Vorteil, das die Stadt, spä