Stromzähler

Begonnen von Maik, 10. November 2005, 20:20:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Maik

Eine Frage an die Gartenfreunde, wer kann uns darüber Auskunft geben. wo kann mann sich darüber erkundigen.
Wie ist das mit euem Hauptstromzähler was für Gebühren zahlen sie im Jahr, wir müssen pro Garten Mitglied 25,00 € bezahlen sie sind von 13,00 auf 25,00 € gestiegen ohne die Garten Mitglieder zu infomieren,  wer kann uns darüber Auskunft geben, wo kann mann sich darüber erkundigen.
Danke Maik


Burchard

Hi!

Normalerweise fragt man den Kassierer warum er Geld haben will.

Die Grundgebühren (Zählergebühren) kannst Du aber auch beim Stromversorger erfragen - Bitte beachten, Gartenvereine werden meistens als "Gewerbebetriebe" behandelt die Preise liegen über den nornmalen Haushaltstarifen.
Diese Kosten weden dann duch die Anzahl der am Stromnetz angeschlossenen Gärten geteilt - und das sollten die die Grundgebühren je Garten sein. Dazu kommt dann der Verbrauch - plus eventuelle Differnzen zwischen  den einzelnen Zählern und dem Hauptzähler.

heinis kasse

hallo alle,
gebührenerhöhungen bedürfen der zustimmung der gartenmitglieder und können nicht nach gutsherrenart durchgezogen werden.
verhalten der mitglieder gegenüber dem vorstand:1.keine zahlungen leisten.
2.stromabrechnungen und gebührenbescheide vorlegen lassen.beide punkte schriftlich beim vorstand einfordern.MIT TERMINVORGABE!wenn der vorstand ablehnt, dann den selbigen rausschmeissen.
nicht vertrösten lassen.
gruss
heinis kasse

Eckhard

Lieber Maik!

Rechnet ihr über Zwischenzähler ab?. Wenn nicht, werden die Gesamtstromkosten meistens per Umlage (Jeder Pächter zahlt den gleichen Betrag) in Rechnung gestellt.
Dies muss auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden -  auch, wenn sich der Betrag ändert.  Nur zu informieren reicht nicht.
In der Einladung dazu muss der TO Punkt genau den angestrebten Betrag der Umlage benennen.        ( TO Punkt wie : Beschluss über Stromumlage-reicht nicht aus und macht den Beschluss umwirksam.).
Zusätzlich hat jedes Mitglied das Recht in der Jahreshauptversammlung in die Geschäftsbücher des Vereins einzusehen .
Sollte klar sein, dass der Vorstand da was ,,übersehen" hat, nicht die Zahlungen einstellen, sondern den alten Betrag zahlen und schriftlich um Aufklärung bitten.
Die Sache muss dann noch mal auf  die TO einer Mitgliederversammlung.
 Unbedingt zu den Versammlungen gehen!
Mein Vater sagte immer: Man kann gerne mal etwas falsch machen – nur das letzte Mal muss es richtig sein.
Viel Glück
Eckhard

Maik

Danke für die Antwort werde es weiterleiten.
Mitglieder versammlung ist erst im nächsten Jahr die Herren sind jetzt in Urlaub da kann mann keinen erreichen.
Danke Maik

Maik

Hallo Eckhard
Das ist nicht so einfach die Mitgliederversammlung ist erst im nächsten Jahr zur Zeit sind die Herren in Urlaub.
Ich habe mich bei Enni erkundigt sie sagten mir das der Verein die benachrichtigung von der Erhöhung im vorrigen Dezember schon bekommen haben, der Vorstand hat es nicht weitergegeben, jetzt erst mit Rechnung kam es heraus. Die Geschäftsbücher lassen sie nicht einsehen. Eine Frage kann manndas Geld zurück buchen lassen ?
Gruß Maik

Eckhard

Lieber Maik!
Grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung (und damit alle Mitglieder) für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich.
Dem Vorstand kann man nur  sehr grob fahrlässige  Fehler  anlasten ( praktisch kommt das sehr selten vor)
Wenn also Stromrechnungen da sind, muß der Verein vertreten durch den Vorstand zahlen. Wie das dann intern aufgeteilt wird ( aus dem Vereinsguthaben,  durch Abrechnung oder durch Umlage), wird in der MV beschlossen. Deshalb findet ja die Jahreshauptversammlung statt, wo beschlossen wird, was im folgenden Jahr wie angeschafft, welche Rücklagen gebildet werden sollen oder was ausgegeben werden kann. Wenn der Vorstand aber Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr macht, die er sich nicht in seinem Haushaltsplan von der MV hat absegnen lassen, hat er in Problem. Deshalb ist die Teilnahme an der MV für die Mitglieder wichtig.

Die Rechnungen, die Dein Verein bekommt müssen doch bezahlt werden. Wer soll denn Deiner Meinung nach die Verzugskosten begleichen, wenn die Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden können?
Jedes Mitglied hat den gleichen Anteil am Guthaben und den Schulden des Vereins, nicht der Vorstand.
Wenn Du eine Rechnung bezahlt hast, hast Du die Forderung anerkannt und kannst sie nicht zurück fordern.
Vielleicht hilft Dir das weiter.

Mit freundlichen Grüßen
 Eckhard

Maik

Hallo Eckhard

Bedanke mich für deine Antwort, das alles bezahlt werden muss ist uns auch klar. Es war auch nur eine Frage ob mann es machen kann.Bevor der Kassierer in Urlaub gefahen ist  hat er es noch im Aushangkasten unseres Garten die Auflistung der Erhöhung aufgehangen (Hauptstromzähler ( fester Leistungspreis, Verrechnungspreis, Erneuerbare Energie-Gesetz, KWK Gesetz und Stromzähler ausgehangen. Jetzt wissen wir Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen
Maik

daisy

Hallo, Maik, mir klappt gleich das Messer in der Tasche auf- was meinst du denn, welcher von den "Herren,die im Urlaub sind", würde es wagen EIGENMÄCHTIG!! eine Erhöhung der Stromkosten durchzusetzeten. Lies doch mal die Tagespresse, da kannst du herausfinden, dass vor allem in letzten Jahr die Preise für alle Energiearten gestiegen sind. Und auch beim Stromverbrauch zu Hause wird doch wohl nicht erst eine Mieterverammlung beschließen, ob oder ob nicht gezahlt wird. Wenn nicht, dann ist zappenduster.
Wer soll denn wohl vom Vorstand die höheren Kosten tragen?? Du kannst dieser Problematik doch ganz einfach aus dem Weg gehen: lass deinen Strom abklemmen und schon ist das Thema nicht mehr deins. Ist eh im Kleingarten nicht so ganz legal mit dem Strom. Und wenn euer Kassierer euch informiert hat- worum geht es denn dann hier?
 

Heiko

hallo,

gestern in unserer Hauptversammlung wurde beschlossen,die Stromzähler jedes einzelnen Kleingarten's von einer Firma kontrollieren zu lassen.
Dieses solle 15,-€ kosten.Desweiteren sollten fehlerhafte Stromzähler gleich ausgewechselt werden. Kosten dafür noch einmal 30,-€.
Mein komplettes Stromsystem mit Zähler, Kabel und allem was dazu gehört, wurde im letzten Jahr auf eigene Kosten in meinem Kleingarten saniert.
Dieses habe ich auch dem Vorstand mitgeteilt.
Jedoch ist er der Meinung, daß ich mich trotzdem einer Kontrolle unterziehen muß und mich zugleich an den Kosten beteiligen muß.

Ist der Vorstand dazu berechtigt?
Darf er sich so über mich hinwegsetzen, obwohl ich eine neue Anlage habe?
Ich hoffe auf gute Ratschläge.
Gruß Heiko

Online-Seminar am 26.11.2024

Gärtnern auf der Fensterbank

Frisch, gesund und lecker: Wie Sie zuhause Microgreens und Sprossen in Anzuchtschalen und Sprossen im Keimglas selbst anbauen können, zeigt Ihnen Stefanie Ruhnke in diesem Seminar. Erfahren Sie alles über Saatgut, Pflege und Ernte. Außerdem bringen kreative Rezeptideen frische Vitamine in Ihre Küche!

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Wintergemüse – Saisonkalender

Wintergemüse – Saisonkalender Auch im tiefsten Winter können Sie frisches Grün in Ihrem Garten ernten. Hier sehen Sie, welche Gemüsearten sich für den Anbau im Winter eignen und wann Sie welches Gemüse wie lange ernten, säen, pflanzen oder lagern können.

mehr…

Gartenkalender 2025

Der Gartenkalender 2025 ist da!

Tolle Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Tipps und Tricks rund um den Garten, Neuheiten aus der „grünen“ Branche, übersichtliche Saat-, Pflanz- und Erntetabellen, Pflanzenschutztipps und vieles mehr.
Der gute Begleiter durchs Gartenjahr!

Mehr Informationen 

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten November

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den November.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den November.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten November

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den November.
mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...