Strom in der Gartenanlage

Begonnen von W-Hagen, 16. November 2005, 21:52:00

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W-Hagen

Unsere Gartenanlage besteht seit 23 Jahren. Bei der Erstellung der Gartenanlage ist auf ein
Stromanschluss wegen der langen Leitungswege und hohen Kosten verzichtet worden. Viel
Gartenfreunde haben sich eine Solaranlage angeschafft.
Nun hat das Versorgungsunternehmen eine neue Leitung in der nähe der Gartenanlage gezogen.
Dadurch hat sich die Möglichkeit aufgetan, die Gartenanlage  an das Stromnetz anzuschließen.
Was von einen Teil der Mitglieder gefordert wird
Die Kosten pro Parzelle belaufen sich auf 800,00 bis1000,00€ bei Anschluss alle Parzellen .

Darüber soll nun in einer Versammlung entschieden werden !!!
Nun zu meinen Fragen
1.   Genügt eine einfache Mehrheit und alle müssen sich daran beteiligen oder ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich ( oder ist Einstimmigkeit erforderlich, da es sich um eine Baulichenveränderung handelt, wo von alle Betroffen sind.

2.   In den Wertermittlungsrichtlinien sind Stromleitungskosten nicht aufgeführt. Was passiert  wenn der Garten aufgegeben  werden muss?        
Auszug aus den Wertermittlungsrichtlinien ((Bewertet werden nur die der kleingärtnerischen Nutzung dienenden und vom scheidenden Pächter zurückzulassenden Einrichtungen wie Gartenlaube, Anpflanzungen und andere Einrichtungen, soweit sie dem Sinn und Zweck der kleingärtnerischen Nutzung sowie der jeweiligen Gartenordnung entsprechen.)

Burchard

Hallo!
Wie habt Ihr die Kosten für den Stromanschluß ermittelt? Sind da bereits die Anschlüsse in den einzelnen Gärten inbegriffen?

Normalerweise legen  die Versorgungsunternehmen doch nur eine Leitung für eine Hauptzähler und die eizelnen Pächter schlißen sich dann dort - auf eigene Kosten - an.

Grundsätzlich kann dich keiner zwingen, dich an den Kosten zu beteiligen wenn du keinen Stromanschluß willst!!

Strom- und Wasseranschlüsse innerhalb des Garten werden normlerweise mit Bewertet und auch entschädigt.

Es gibt da aber sehr unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Vereinen was für Anschlüsse zulässig sind; Das geht von der garnz normalen Stromverorgung (mit Zwischenzählern) und beliebigen  Verbrauch bis zu Stromverteilern auf den Gartennwegen von den nur "Arbeitsstrom" entnommen werden darf - also füer Rasenmäher, Heckenschere aber nicht für das Radio und die Kaffeemaschine.

Eckhard

Betr. Strom

Der Anschluß einer Gartenanlage ans Stromnetz ist Sache des Vereins, d h  die Mitglieder entscheiden darüber auf einer Mitgliederversammlung. Bezahlt wird mit dem Vereinsguthaben. Wenn das Geld nicht reicht,  muss die Versammlung eine Umlage beschließen.
 Die Mehrheiten , die nötig sind regelt Deine Satzung.  Zur Tagesordnung der MV kann man rechtzeitig eigene To Punkte schriftlich an den  Vorstand  leiten.
 Durch Beteiligung aller Mitglieder an der Abstimmung, die diese Ausgaben nicht wollen, wird der Punkt sicher nicht  mehrheitlich entschieden.
 Die musst Du eben alle dazu bringen zur Versammlung zu gehen.
Wenn trotzdem solche riesigen Ausgaben beschlossen werden sollten, würde ich als Mitglied austreten.
Der Pachtvertrag hat damit  erstmal nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Viola Fiebig

Wir haben gerade einen Kleingarten übernommen, wo im letzten Jahr ein Stromanschluss (mit Zwischenzählern für die einzelnen Parzellen)gelegt wurde.Die Kosten beliefen sich auf 1.500€ pro Parzelle (21 Gärten,davon derzeit 16 Teilnehmer in unserem Weg).Von der Hauptleitung wurden in jeden Garten Abzweigungen gelegt, jedoch bestand keine Verpflichtung sich anschließen zu lassen,was einige Pächter auch nicht getan haben, daher auch der hohe Preis.Möchte jetzt ein Nachpächter Strom, bekommen die Altstromkunden einen gewissen €-Betrag erstattet.
So ist es bei uns geregelt, es kann also keiner gezwungen
werden Strom zu nehmen.
Unser Unterpachtvertrag regelt:nur der Wasseranschluß wird entschädigt.Ein Übernahmezwang für andere Anschlüsse besteht nicht.
---------------------
Die Übernahmekosten für den Strom sind also eine privat-rechtliche Angelegenheit zwischen Vor- und Nachpächter, fließen daher auch nicht in die Wertermittlung mit ein.
Ich würde mir nicht so viele Sorgen machen, heutzutage ist ein Stromanschluß in der Laube doch eher ein Pluspunkt und dürfte vom Nachpächter gerne übernommen werden.Wir sind jedenfalls froh drüber, eine Solaranlage wäre auch teuer gewesen.

Die Bewag berechnet bei uns pro kWh in etwa das Gleiche wie für normalen Haushaltsstrom, aber die Grundmiete für den Zähler pro Monat beträgt nur ca. 1/3. Das ist aber bestimmt vom jeweiligen Energieversorger abhängig.
Soweit alles unklar ???

Beno

Unsere Anlage liegt in einen Außenbereich der Stadt um die Anlage mit Strom zu versorgen waren bisher lange Leitung erforderlich . Was aus Kostengründen nicht in Angriff genommen wurde. Durch Baumaßnahen in der Nähe der Anlage war es jetzt möglich das Vereinsheim an das Stromnetz anzuschließen.

Jetzt zu unseren Problem

Es wurde von einigen Gartenpächtern  der Wunsch vorgetragen ihre Lauben an das Stromnetz anzuschleißen. Was zu einer Mitgliederversammlung führte auf der nur 1/3 der Mitglieder anwesend waren, wovon ¾  der anwesenden Mitglieder dafür stimmten ihre Lauben an das Stromnetz
anzuschließen.

In unserer Satzung ist folgendes festgelegt.

(1)   Ver- und Entsorgungsleitungen sind - soweit keine anderen Regelungen getroffen sind - als vereinseigene Anlagen zu erstellen. Mit Zustimmung des Vorstandes können die Gartenpächter Anschlussleitungen auf ihre Kosten in ihre Gärten fachgerecht selber verlegen oder verlegen lassen.

Unser Vorstand vertritt die Meinung alle Gärten an das Stromnetz anzuschließen, da die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zugestimmt haben Die Kosten  sind von alle zutragen..   Die Kosten betagen über  pro Garten 700,-€
Da im den Wertermittlungsrichtlinien Stromleitungen nicht berücksichtigt werden, ist zu erwarten das man bei Aufgabe des Gartens auf diese Kosten sitzen bleibt.
. In der Satzung steht können  und nicht müssen
Wie ist die Rechtslage, steht der Mitgliederbeschluss über der Satzung

Wie ist eure Meinung dazu und wie ist die Rechtslage

Beno

Unsere Anlage liegt in einen Außenbereich der Stadt um die Anlage mit Strom zu versorgen waren bisher lange Leitung erforderlich . Was aus Kostengründen nicht in Angriff genommen wurde. Durch Baumaßnahen in der Nähe der Anlage war es jetzt möglich das Vereinsheim an das Stromnetz anzuschließen.

Jetzt zu unseren Problem

Es wurde von einigen Gartenpächtern  der Wunsch vorgetragen ihre Lauben an das Stromnetz anzuschleißen. Was zu einer Mitgliederversammlung führte auf der nur 1/3 der Mitglieder anwesend waren, wovon ¾  der anwesenden Mitglieder dafür stimmten ihre Lauben an das Stromnetz
anzuschließen.

In unserer Satzung ist folgendes festgelegt.

(1)   Ver- und Entsorgungsleitungen sind - soweit keine anderen Regelungen getroffen sind - als vereinseigene Anlagen zu erstellen. Mit Zustimmung des Vorstandes können die Gartenpächter Anschlussleitungen auf ihre Kosten in ihre Gärten fachgerecht selber verlegen oder verlegen lassen.

Unser Vorstand vertritt die Meinung alle Gärten an das Stromnetz anzuschließen, da die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zugestimmt haben Die Kosten  sind von alle zutragen..   Die Kosten betagen über  pro Garten 700,-€
Da im den Wertermittlungsrichtlinien Stromleitungen nicht berücksichtigt werden, ist zu erwarten das man bei Aufgabe des Gartens auf diese Kosten sitzen bleibt.
. In der Satzung steht können  und nicht müssen Wie ist die Rechtslage, steht der Mitgliederbeschluss über der Satzung

Wie ist eure Meinung dazu und wie ist die Rechtslage

Hans

Unsere Anlage liegt in einen Außenbereich der Stadt um die Anlage mit Strom zu versorgen waren bisher lange Leitung erforderlich . Was aus Kostengründen nicht in Angriff genommen wurde. Durch Baumaßnahen in der Nähe der Anlage war es jetzt möglich das Vereinsheim an das Stromnetz anzuschließen.

Jetzt zu unseren Problem

Es wurde von einigen Gartenpächtern  der Wunsch vorgetragen ihre Lauben an das Stromnetz anzuschleißen. Was zu einer Mitgliederversammlung führte auf der nur 1/3 der Mitglieder anwesend waren, wovon ¾  der anwesenden Mitglieder dafür stimmten ihre Lauben an das Stromnetz
anzuschließen.

In unserer Satzung ist folgendes festgelegt.

(1)   Ver- und Entsorgungsleitungen sind - soweit keine anderen Regelungen getroffen sind - als vereinseigene Anlagen zu erstellen. Mit Zustimmung des Vorstandes können die Gartenpächter Anschlussleitungen auf ihre Kosten in ihre Gärten fachgerecht selber verlegen oder verlegen lassen.

Unser Vorstand vertritt die Meinung alle Gärten an das Stromnetz anzuschließen, da die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zugestimmt haben Die Kosten  sind von alle zutragen..   Die Kosten betagen über  pro Garten 700,-€
Da im den Wertermittlungsrichtlinien Stromleitungen nicht berücksichtigt werden, ist zu erwarten das man bei Aufgabe des Gartens auf diese Kosten sitzen bleibt.
. In der Satzung steht können  und nicht müssen Wie ist die Rechtslage, steht der Mitgliederbeschluss über der Satzung

Wie ist eure Meinung dazu und wie ist die Rechtslage

Beno

Unsere Anlage liegt in einen Außenbereich der Stadt um die Anlage mit Strom zu versorgen waren bisher lange Leitung erforderlich . Was aus Kostengründen nicht in Angriff genommen wurde. Durch Baumaßnahen in der Nähe der Anlage war es jetzt möglich das Vereinsheim an das Stromnetz anzuschließen.Jetzt zu unseren Problem Es wurde von einigen Gartenpächtern  der Wunsch vorgetragen ihre Lauben an das Stromnetz anzuschleißen. Was zu einer Mitgliederversammlung führte auf der nur 1/3 der Mitglieder anwesend waren, wovon ¾  der anwesenden Mitglieder dafür stimmten ihre Lauben an das Stromnetz anzuschließen. In unserer Satzung ist folgendes festgelegt.(1)   Ver- und Entsorgungsleitungen sind - soweit keine anderen Regelungen getroffen sind - als vereinseigene Anlagen zu erstellen. Mit Zustimmung des Vorstandes können die Gartenpächter Anschlussleitungen auf ihre Kosten in ihre Gärten fachgerecht selber verlegen oder verlegen lassen Unser Vorstand vertritt die Meinung alle Gärten an das Stromnetz anzuschließen, da die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zugestimmt haben Die Kosten  sind von alle zutragen..   Die Kosten betagen über  pro Garten 700,-€ Da im den Wertermittlungsrichtlinien Stromleitungen nicht berücksichtigt werden, ist zu erwarten das man bei Aufgabe des Gartens auf diese Kosten sitzen bleibt.
In der Satzung steht können  und nicht müssen. Wie ist die Rechtslage, steht der Mitgliederbeschluss über der Satzung

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