Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein

Begonnen von Walter kork, 08. April 2006, 18:59:00

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Walter kork


Hallo,
ist es juristich möglich einen Kleingarten zu nutzen, mit allen Rechten und Pflichten eines Pächters im Kleingartenverband,ohne Pächter zu sein. Sprich eine Art Untervermietung in der Familie .
Pächter (meine Schwiegermutter) hat keine Zeit mehr für den Garten und ich will nicht ein zweites mal eine Einlage von 1000 Euro an den Vorstand zahlen.

Uwe

Hallo Walter
Der einfachste Weg wäre, wenn der Garten auf den Namen deiner Schwiegermutter weiter läuft und den Garten nutz. Das kann, normalerweise, keiner verbieten. Aber warum will der Vorstand den 1000 Euro Einlage haben, ist das überhaupt rechtens?

Gruß Uwe

Uwe

nachtrag
Und du den Garten nutz.

Eckhard

Hallo Walther!

Eine Weiterverpachtung ist grundsätzlich nicht möglich.( BKleinGG)
Die meisten Satzungen oder Gartenordnungen lassen aber eine Hilfe bei der Gartenarbeit durch Tischgemeinschaften und Familienangehörige zu, wie Uwe das beschreibt. Da musst Du mal genau nachlesen.
Wie diese Hilfe im Einzelnen abgesprochen wird, bleibt Euch frei.
 Pächter bleibt weiterhin die Schwiegermutter .

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

dora

du hast noch nicht gesagt wofür die Einlage sein soll-
bei uns ist eine einlage auch kaution genannt an den verkäufer von dem neuen käufer zurückzuzahlen. das bedeutet du zahlst deiner schwiegermutter 1000 € und die einlage deiner schwiegermutter bleibt im verein.der verein wird dich dann als eigentümer eintragen und du hast die gleichen rechte wie alle anderen.

Walter Kork

Hallo,
es handelt sich um eine einmalige Aufnahmegebühr.Die jeder neue!! Pächter(Besitzer des Gartens)zahlen muss .
Die scheint rechtmäßig zu sein .
Walter

Uwe

Hallo Walter

Entschuldige mal die Frage, aber wer bezahlt den so eine Aufnahmegebühr? Meines wissens ist eine solche Gebühr dafür da, um die Kosten für Anmeldung beim Verband und den anderen Schriftkram ect. zu bezahlen und eine Kleine Aufwandtentschädigung für die aufgbrachte Zeit kann auch damit beglichen werden. Aber 1000 Euro grenz schon an Frechheit. Ich kann mir auch nicht vorstellen das eine so hohe Gebühr rechtens ist. Wie macht euer Vorstand das denn mit den Finanzamt klar?

MfG Uwe

dora

bei unserem Verein mussten die Mitglieder kurz nach Gründung ca 600 DM bezahlen. Davon wurden Zäune und andere gemeinsame dinge errichtet ( Wasser Strom ). wenn nud ein Gärtner verkauft, muss der neue käufer dem Verkäufer diesen betrag erstatten.  demnach bleibt die einlage immer im verein

Walter

Hallo Uwe,

jaja Aufwandsentschädigung für div. Anmeldungen etc. Essenversorgung bei der jährl. Mitgl.-Versamml. und eine Sommerfest.
Alle neuen Pächter haben meines Wissens ohne zu murren gezahlt.

Deswegen meine Suche nach jurst. festen Auswegen .
Mfg. Walter

Eckhard

Liebe Gartenfreunde!

Jede Art von Umlage oder Einlage ist möglich.
 Sie muß aber  genau  in Art und Umfang in der Satzung aufgeführt sein. Ein Beschluss der Versammlung reicht nicht.
Und dann müssen Ein- und Ausgabe penibel abgerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Uwe

Hallo Walter

Frag doch einfach mal ein Steuerberater, wenn ein Verein soviel Aufnahmegebühr verlangt. Irgendwie muß der Kassierer eine solche große Summe den Finanzamt doch erklären können, wenn er die Gemeinnützigkeit nachweisen muß. Oder taucht die Gebühr in den Büchern garnicht auf? Ich würde dann mal auf der nächsten Hauptversammlung die Revisoren fragen, wenn es um Entlastung des Vorstandes geht. und ließ mal in der Satzung nach, wie Eckhard es empfohlen hat.

Gruß Uwe

Werner

1000 € Aufnahmegebühr? Und wie hoch ist der Mitgiederbeitrag? 200 € monatl.?
Es ist nicht zu fassen!
Aber dir ist schon klar, dass du hier bei den Kleingärtnern bist und nicht beim königlichen Golfclub?

Wenn es sich dabei tatsächlich um eine Aufnahmegebühr handelt und nicht um eine rückzahlbare Kaution,(ich glaube es immer noch nicht) würde ich in deiner Stelle Schritte dagegen unternehmen.

Grüße, Werner

Walter

Hallo,
erstmal vielen Dank für die vielen Anregungen von Euch. Ja es handelt sich um eine einmalige Aufnahmegebühr . Pacht und Umlage  kostet 44,00 / 90,- jährlich.
Dies ist kein Golfclub....
Suche immer noch nach einem juristischen Rat oder Tipp der evtl. auch vor Gericht Stand hält.

Werner

Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber an manchen Orten  (z.B. Hamburg) gibt es eine "ÖRA" Öffentliche Rechtsauskunft.
Aber was nützt dir das Recht? Das Problem wird dann nämlich sein, dass der Verein, sowohl bei der Aufnahme als Mitglied als auch bei der Vergabe eines Gartens in der Entscheidung frei ist, d.h. er kann ohne Angabe von Gründen einen Bewerber ablehnen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Gruß
Werner

ich

hallo erst einmal.
das thema kleingarten nutzen und nicht pächter sein ist verhältnissmässig einfach zu realisieren. du schliesst mit dem pächter einen sogenannten PFLEGE / NUTZUNGSVERTRAG ab. Hierbei wird penibel niedergeschrieben, welche Pflichten Du übernimmst und welche Rechte Du hast- ebenso werden Rechte und Pflichten des Pächters deklariert - Da dies ein vertrag im " Innenverhältniss" ist, musst Du nicht Pächter und Mitglied des Kleingartenvereines werden! Diesen Vertrag legst Du dem Vorstand zur "ratefizierung" vor - daraufhin wird sicherlich eine ausserordentliche Vorstndssitzung einberufen, in welcher Du "pro Forma" als Mitglied (ausserodentliches Mitgligd) aufgenommen wirst und evtl. auch einen kleinen Mitgliedsbeitrag leisten musst ( nur bei dem Wucherverein kann ich mir keinen "kleinen" Obulus" vorstellen!!) Und dann kannst Du als "aussergewöhnliches Mitglied des Vereins den Garten mit allen Rechten und Pflichten nutzten.
Diese Art des Pflege-Nutzungsvertrages zwieschen Angehöhrigen ist im Sinne des Bundeskleingartengesetzes fast gängige praxis.

mfg.
 ICH

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