Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein

Begonnen von Walter kork, 08. April 2006, 18:59:00

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Werner

Hallo,
was es alles gibt.
Na ja, bei uns sieht die Satzung keine
"außergewöhnlichen Mitglieder" vor und der
Pachtvertrag lässt auch keine Unterverträge
zu.
Was bei uns allenfalls zulässig wäre, ist
eine Hilfe beider Bewirtschaftung wegen Urlaub,
Krankheit etc. für einen mit dem Vorstand
abgestimmten überschaubaren Zeitraum.

Grüße
Werner

ich

hallo werner
setze dich bitte einmal direckt unter wachsblume@t-online.de mit mir in verbindung -
danke

ICH

Knuffi25

Warum soll der Vorstand den Pflegevertrag ratefizieren? Wer verpachtet überhaupt den Garten? In Berlin machen das die Bezirksverbände (nicht der Kolonieverein).
MfG
Knuffi25

Eckhard

Hallo,

BkleinGG § 9 , 1  sagt, daß ein Kleingärtner, der seinen Garten einem unbefugten Dritten überläßt gekündigt werden kann.
Also muß der Vorstand die Befugniss erteilen.
Über diese Hürde kommt Niemand, weil ein Bundesgesetz über allen Landesverordnungen und zivilrechtlichen Absprachen (Pachtverträge) steht.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Burchard

Hallo Eckhard,

im BklgG steht nur wer dritten seine Garten überlääst.

Meiner Ansicht nach, kann der Vorstand hier gar keine "Genehmigung" erteilen.

Gruß
Burchard

Eckhard

Hallo!
Dritte meint, das einen Vertrag zwei machen. Kommt ein zusätzlicher Nutzer dazu, ist von einem Dritten die Rede.Ein Mieter darf auch nur untervermieten, wenn es der Vermieter erlaubt.
 Ein Vorstand hat aber Probleme, wenn er Einem die zusätzliche Nutzung erlaubt und Anderen nicht.
Aber- er kann dem trotzdem zustimmen – mit Auflagen – zB Vereinsmitglied zu werden. Da ist Fantasie gefragt.

Übrigend gilt seit  1949: Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

regine

ich bin pächterin und habe meine schwester als ehrenamtliches mitglied eintragen lassen .somit darf sie den garten nutzen auch ohne meine anwesendheit.sie muß ein jahresbeitrag von 38,-euro zahlen .

Eckhard

Liebe Regine!

In den meisten Satzungen ist es Famlienmitgliedern erlaubt, bei der Gartenarbeit zu helfen. Auch ohne Mitglied zu sein.
Gruß Eckhard

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