Sitzungsprotokoll

Begonnen von dora, 14. Juni 2006, 13:57:00

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dora

hane ich als Mitglied das Recht ein Sitzungsprotokoll der JHV einzusehen ??

Eckhard

Liebe dora!  Anbei eine web adresse, unten links  auf der Seite findest du darauf einen Hinweis zur Broschüre über Vereinsrecht, Ist sehr ergiebig

Gruß Eckhard


http://www.justiz.niedersachsen.de/master/C8474507_N10487598_L20_D0_I3749483

ilex

Hallo Dora,
mit dem Sitzungsprotokoll meinst Du sicherlich die Niederschrift von einer JHV - ich wüsste keine Gründe, die gegen eine Einsichtnahme sprechen.
Es ist in der Regel so, dass die Niederschrift ohnehin in der darauffolgenden JHV verlesen wird und dann darüber abgestimmt wird, ob die Niederschrift auch so angenommen wird. Viele Vereine sind zwischenzeitlich dazu übergekommen, die Niederschriften in der Versammlung auszulegen.
Wozu dann also eine Verweigerung der Einsichtnahme.
Anders sieht es aus mit den Protokollen von Sitzungen des Vorstandes: diese dürfen nicht eingesehen werden.

Gruß
Ilex

Eckhard

Lieber ilex!
Du schreibst:
Anders sieht es aus mit den Protokollen von Sitzungen des Vorstandes: diese dürfen nicht eingesehen werden.

Würdest Du uns bitte verraten, wo das steht?
Eckhard

ilex

Lieber Eckhard,
was ist Dein Problem?
Ich weiss zwar im Moment nicht wo es steht, dass man in die Protokolle von Vorstandssitzungen nicht einsehen darf - aber es gibt darüber mit Sicherheit entsprechende Regelungen/Urteile!
In Vorstandssitzungen - und das dürftest Du genauso gut wissen wie andere Teilnehmer an disem Forum- werden Dinge "beim Namen" genannt - sprich: dort wird über konkrete Einzelfälle gesprochen und entschieden. Eine Einsicht durch "Nicht-Vorstandsmitglieder" in derartige Protokolle würde mit Sicherheit datenschutzrechtliche Belange tangieren. Schon aus diesem Grund ist eine Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle zu verwehren!

Gruß

ilex

Eckhard

-Genau, das ist es - wenn es drauf an kommt , zieht man den ... ein.
Merkst Du denn nicht, das  man bei dora genau so argumentieren könnte, hauptsache, es passt in den Kram.

Wenn Alle  um Offenheit bemüht sind, kann man sowohl beim MV Protokoll als auch beim Vorstands-Protokoll einsicht gewähren. Ausnahmen sind natürlich möglich, wie wenn Beteiligte in Verfahren verwickelt sind. Das ist doch in der Regel bei Kleingärtnern nicht der Fall!

Gruß Eckhard

ilex

Lieber Eckhard,
gerade von Dir hatte ich mir bei diesem Thema wesentlich mehr Praxisnähe erwartet...!

Gruß

ilex

Uwe

Hallo ilex

Ich finde Eckhard hat recht. Gerade Protokolle von den Vorstandsitzungen sollten einzulesen sein um eine Beweiß,über die Bestrechung von Themen die auf eine Versammlung belanglos sind,zu haben. Oder was meinst du warum Protokolle auf eine Sitzung geschrieben werden. Bestimmt nicht um es den Mitgliedern vorzuenthalten.

Gruß Uwe

ilex

Moin Uwe,
ich habe momentan nicht die Absicht, eine unnötige Diskussion vom Zaune zu brechen. Ich meine, in einer der letzten Ausgaben "Der Fachberater" wurde gerade zu diesem Thema berichtet.
Um es vorweg zu nehmen: ich unterstelle keinem Vorstand die Absicht, irgendetwas gegen die Interessen des Vereines zu beschliessen.
Grundsätzliche Angelegenheiten dürfen in der Regel lt. Satzung ohnehin nur in Mitgliederversammlungen beschloosen werden - der Vorstand leistet da lediglich vorbereitende Arbeit.
In den Vorstandsitzungen wird doch meistens über Pächter gesprochen - und dann in erster Linie über solche, die -sagen wir es mal vorsichtig- es mit der Gartenordnung nicht so genau nehmen oder mit irgendwelchen Zahlungen im Rückstand sind und das weitere Vorgehen nun beschlossen wird.
So ein Beschluss wird natürlich protolliert - und schon kommt der "Datenschutz" ins Spiel. Personengebundene Daten sind für Aussenstehende "tabu", d.h. das Sitzungsprotokoll darf von Nicht-Vorstandsmitgliedern eingesehen werden. Es hat einfach "meinem Gartennachbarn" nicht zu interessieren, was der Vorstanad über "mich" beschlossen hat.Und das ist aus meiner Sicht doch auch gut so.

Eine Lösung wäre möglicherweise das Führen von zwei Protokollen: eine öffentliche und eine nichtöffentliche Fassung. Das dürfte in den meisten Vereinen allerdings nicht gemacht werden. Und wenn dann doch: wir könnten nun "herrlich" darüber diskutieren, welche Belange in welchen Teil des Protokolles aufgeführt werden dürfen.
Abschließend möchte ich bemerken, dass in unserem Verein allerdings die Revisoren Einsicht auch in die Protokolle des Vortandes nehmen dürfen und wenn es denn sein muss, auch der für uns zusändige Kreisvorstand.

Gruß

ilex

ilex

...zunächst: sorry wegen der vielen Tippfehler in meinem vorigen Beitrag!
Zu dem Thema hat der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde eine interessante Aussage getroffen - ich glaube, damit können wir alle leben.
Nachzulesen "www-kleingarten-bund.de" (Fachthemen).


Gruß


ilex

Uwe

Da hast du auch Recht. Natürlich darf man, aus Datenschutzgründen, nichts Personenbezogenes offenlegen. Ich meine ja auch belanglose sächliche Dinge.

MfG Uwe

Eckhard

Lieber  ilex, lieber uwe,

Wenn man das Datenschutzgesetz genau durchliest ( nicht nur die sparsamen Auszüge des BDG) erfährt man, das gar keine infos über Personen ohne seine ausdrückliche Einwilligung gespeichert werden dürfen!
Nur Name
Adresse und die notwendigen daten für eine Buchführung sind erlaubt.
Vorstandsbeschlüssen kommen dadurch einen Zwang, sich mit  Fragen nur noch allgemeingültig zu befassen. Einzelne Verfahren, wie Mahnen, Kündigungen oder  Klagen werden dadurch viel straffer und zeitnaher abgearbeitet werden müssen. Nach Abschluss müssen alle Schriftstücke mit entstandenen Personendaten vernichtet werden. Ein Aufheben ist nicht erlaubt.
Also, wenn schon Datenschutz, dann richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Eckhard

P.S.
Man stelle sich mal vor. Da wird etwas über einen bestimmten Pächter im Vorstand protokolliert und aufbewahrt.
Dann wird diesem Pächter die Einsicht in dieses verweigert, mit dem Hinweis auf Datenschutz.
Das hieße , einen Bürger das Recht auf Datenschutz  dadurch zu verweigern!
Gruß Eckhard.

ilex

Lieber Eckhard,
Du lässt aber auch nicht locker...!
Einem einzelnen Vereinsmitglied ist sehr wohl Auskunft in dem Fall zu erteilen, wenn sich der vorstand mit seiner Angelegenheit einen Beschluss gefasst und protokolliert hat.
Was spricht denn dagegen, wenn ihm nur der entsprechende Auszug (Ausschnitt) aus dem Protokoll zur Kenntnis gegeben wird. Die heutige PC-Technik ermöglicht dieses.
Nun die Praxis: in meiner 12 jährigen Tätigkeit als Vereinsvorstitzender habe ich nicht ein einziges erlebt, dass ein Mitglied Einsicht nehmen wollte in unsere Protokolle!

Gruß

ilex

Eckhard

Lieber ilex!
Ich meine, wir haben alle unterschiedliche Erfahrungen und Arbeitsweisen. Da ist es überfällig einmal grundsätzlich über das Notwendig und das Überflüssige nachzudenken.
Es wird  sich m E in den Vereinsorganen um Angelegenheiten gekümmert, die nicht in den Satzungen gefordert sind. Auf der anderen Seite wollen viele Pächter von Vorstand und Obmann geregelt wissen, was nicht deren Aufgabe ist.
Es liegt hautsächlich daran, dass es so gut wie keine Öffentlichkeitsarbeit der Verbände nach Innen gibt.
Da kommt die immer aktueller werdende Forderung nach Datenschutz doch recht, um mal alles auf den Prüfstand zu stellen.
Die Arbeit der Organe ist eine Dienstleistung an die Gärtner auf Zeit.  Es muss nur das gemacht werden, was ausdrücklich in der Satzung steht. Vorstände, die so handeln, haben nie Problem, alle Protokolle offen zu legen.
Das BKleinGG lässt dem einzelnen Gärtner sehr viel Freiheit , seinen Garten zu gestalten.  
Es sind recht wenige Auflagen zu beachten.
Wenn sich die Organe bei deren Durchsetzung strikt an Gleichbehandlung, zeitnahen und vor Allem konsequentem   Vorgehen halten, gibt es nur wenig Probleme.
Probleme entstehen erst, wenn sich die Gärtner ungerecht behandelt fühlen oder Mauscheleien vermuten.
Dann muß man eben mal ins Protokoll sehen dürfen.
Beispiel:
Wenn ich die 8 Anlagen in meiner  Nähe (Kiel- Ost) anschaue, so wird nicht eine den Status nach dem BKleinGG halten  können, würde man sie einmal auf den Prüfstand stellen.
 Da werden Schornsteine eingebaut, Anbauten noch und noch gemacht ( 50m² und mehr sind keine Seltenheit) – Gemüsebeete sind nur noch als Alibi ( 2 bis 10 m2) vorhanden. – und das unverändert seit vielen Jahren. –
Gleichzeitig  werden  Begehungen vom Vorstand komplett  gemacht um dann Pächter mit Fristsetzung zu maßregeln, weil z B   angeblich  Ende Mai! ! zu viel Unkraut in der Hecke gewesen sei!
Auf Nachfrage hat mir z B der Landesfachberater(bekannt aus Funk und Fernsehen) die ständige Ungleichbehandlung der Kleingärtner durch seinen jeweiligen Vorstand als rechtlich in Ordnung bestätigt.
Der Frau eines Freundes, die in der Nachbargemeinde einen Garten gepachtet hatte, wurde die Umweltpolizei in den Garten geschickt ( mit Durchsuchungsbefehl wegen angebliche vergrabenen Sondermüll). Man fand nichts. Aber aus den Reihen Kreisverband/Landesverband wurde nach einigen Wochen gefragt:" Haben die  den Garten den immer noch! Wir haben der doch mal etwas Feuer unter dem Hintern gemacht"!

Da wollte ein Spezi des Vorsitzenden den Garten haben. Das sind nur ein paar Beispiele. Das kann ich noch ne Weile so fortsetzen.

Wie die Frage nach Einsicht in Protokolle an den Vorstand in dem letzten Fall beantwortet wurde, brauche ich wohl nicht zu   erwähnen.

Ich wünsche Euch viel Spaß im Garten

Eckhard

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