Wasserverbrauch- Forderung

Begonnen von Darius und Jolanta, 12. Februar 2007, 11:34:00

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Lindemann

Hallo Markus,

wie wäre es mit einem Mitglieder-Beschluss mit etwa folgendem Inhalt. Fehlende Daten werden auf Vorjahresbasis geschätzt. Eventuelle Differenzen zu tatsächlichem Verbrauch auf das Folgejahr vorgetragen. Gutschrift also nur bei grober Differenz (5 : 35 m³).
Ansonsten gleicht es sich eh im nächsten Jahr aus.
Das mit dem Summieren von Differenzen glaube ich nicht. Da ist die Wahrscheinlichkeit vor.
Durch den Gärtner falsch abgelesene Daten? Laß ihn das Formular unterschreiben und gut ist, geht dich nix mehr an.
Klar, der Oma, die diesbezüglich überfordert ist (keine Ahnung / Alter / Gesundheit...), der muss man schon Hilfe anbieten, dort auf Wunsch auch ablesen gehen. Doch ansonsten sollte man doch von mündigen, intelligenten und fähigen Bürgern ausgehen.
Dieses penible Bedürfnis, alles ganz genau zu regeln, ist zwar löblich, macht allerdings auch eine Menge zusätzlicher Arbeit.
Und zusätzliche Kosten (bei ehrenamtlicher Tätigkeit eventuell wenn Aufwandsentschädigung nach Stundenabrechnung gezahlt wird).
--
Es grüßt

Lindemann

Urian

Hallo zusammen,
des Thema sorgt jedes Jahr auch bei uns im Verein für erhebliche Diskusionen.

Wir sind als Verein Gesammtschuldner bei den Wasserwerken. Die Zwischenzähler werden von den Mitgliedern selber abgelesen. Die Differenz wird auf alle Verbraucher(Mitlieder) umgelegt.
Die Art der Umlage ist dabei immer umstritten.
Gleicher  Teilbetrag für alle (z.B. 1,5 m³) beschweren sich die Mitglieder die nur 0,5 m³ vebraucht haben. Prozentualer Teilbetrag beschweren sich die mitglieder die 20m³ verbraucht haben.
Also ist hier die Entscheidung des Vorstandes gefragt. Wie er den Betrag für den Wasserlieferanten zusammenbekommt und was er für Maßnahmen um Verluste zu minimieren einleitet.

Alternativen können ebenfalls immer wieder in die Diskusion gebracht werden, dabei ist die Qualität der kleingärtnerischen Tätigkeit (Wasser in jedem Garten?)mit zu berücksichtigen.

Gruß
Urian


Lindemann

Hallo Eckhard,

das mit den "normalen Differenzen" wäre noch ein Grund, die gesamte Problematik etwas großzügiger zu handhaben.
Die von dir beschriebene Rechenmethode wird mE auch bei der Nebenkostenabrechnung angewandt. Meine aktuelle ist noch nicht eingetroffen, sonst könnte ich gleich nachsehen. Bin mir aber ziemlich sicher...
Manchmal hat man das Gefühl, das die Offiziellen zwar viel über die "Belastungen" jammern (7 Tage im Dienste des Vereins! Stöhn!), jedoch eigentlich nur viel heiße Luft produzieren, die sich bei diversen Wettbewerben zwar positiv auswirkt, den Mitgliedern sonst keinen Nutzen bringt.  
Wenn dann auch noch die "Kundenfreundlichkeit" fehlt, dann ist die Situation eben wie beschrieben.
--
Es grüßt

Lindemann

Lindemann

Hallo Urian,
 nur kurz zur Frage, wie umlegen.
Wo treten die Differenzen auf? Wahrscheinlich im offiziellen Bereich (also nicht durch die Zähler, die ja bei allen gleich! mehr oder weniger genau laufen). Also haben alle,so sie denn angeschlossen sind, die Kosten zu gleichen Teilen zu tragen. Fahrstuhl bezahlt doch auch jeder, egal ob er im Erdgeschoss wohnt oder ganz oben.
Entschuldige die eile, doch ich muß los.
Es grüßt Lindemann

Eckhard

Wie Lindemann schon sagt, muß denn das Rad von den Kleingärtner neu erfunden werden?

Die Stadtwerke errechnen ihren m³ Preis aus den gemessenen Verbräuchen UND den Wasserverlusten (Entnahmen Feuerwehr usw) und keiner regt sich darüber auf

Wenn es um den Wasseranschluss im Garten des Pächters geht, dann ist die Verabredung im Pachtvertrag bindend für Pächter und Verpächter.
Alle voraussichtlichen Kosten müssen Im Pachtvertrag von Anfang an geregelt sein, sonst sind sie unwirksam (Gerichtsurteil  München )
Die Mitgliederversammlung beschließt nur das, was ihr in der Satzung ausdrücklich erlaubt ist, wie auch beim Vorstandsbeschluß nur das gilt, was in der Satzung steht.
Dort steht nichts von Strafgeld bei Wasserablesungsproblemen, oder?
Darüberhinaus darf der Verein seine Wasserabrechnung nicht benutzen, um Gewinne zu machen.
.  Deshalb haben Vereine für die Wasser- und  Stromabrechnung
Im Verein  schon eigene Firmen gegründet, um nicht Ärger mit dem Finanzamt zu kriegen
Die Gerechtigkeit  den Mitgliedern und Pächtern gegenüber gebietet es, das für jedes Projekt, bei denen Umlagen notwendig sind einzeln beschlossen und abgerechnet werden.

Urian

Hallo Lindemann,

die Differenzen treten zwischen dem Wasserzähler des Wasserversorgers (Wasseruhr/Hauptzähler) und den gemeldeten Zwischenzählerständen(Wasseruhr im Garten der Mitglieder)auf. Also im Vereinsgelände oder bei den schon angesprochenen Ungenauigkeiten der Zwischenzähler. Der Differenzbetag wird bei uns zu gleichen Teilen auf die gemeldeten Wasserverbräuche der Mitglieder aufgeschlagen. ("Umlage")d.h jedes Mitglied zahlt 1,0;  1,5 oder 2,3 m³ (je nach Differenz im Jahr)mehr an Wassergeld wie er gemeldet hat.

Gruß Urian

Lindemann

Hallo Urian,

 genau das meinte ich doch...
Endlich mal ein vernünftiger Vorstand  :)
--
Es grüßt

Lindemann

Uwe

Hallo Markus, hallo Lindemann

Ich habe die Frage nur gestellt weil, wenn die Wasseruhr ausgebaut wird können Schmutz, Keime, Bakterien ect. in die Wasserleitung gelangen. Besonders wenn wie Bei Lindemann die Leitung dann im Grundwasser verschwindet kann das Wasser nicht mehr als Trinkwasser verwendet werden. Diese Maßnahme sollte auf jedenfall überdacht werden. Bei uns ist die sogenannte Strafgebühr eigentlich eine Bearbeitungsgebühr bzw. Aufwandentschädigung und wurde per Beschluß so geregelt.

Ich wünsche allen ein gutes Gartenjahr. Denn es wird jetzt, glaub ich Frühling :)

Gruß Uwe

Markus

Das mit dem Ablesen scheint ja ein großes Problem zu sein.
Höchst warscheinlich werden genau die gleichen Mitglieder, die sich jetzt über das Ablesen durch den Vorstand und das damit fehlende Vertrauen beschweren in vorderster Front gegen den Vortand wettern, wenn genau durch dieses Vertrauen in jeden Kleingärtner Verluste auftreten.
Ich als Vorstand kann (und will) gar nicht für alle Mitglieder die Hand ins Feuer legen. Darum ist die Vorsicht die Mutter der Prozellankiste.
In unserem Verein wird es so gehandhabt und unsere Mitglider kommen damit klar bzw. fordern es.

Die enstehenden Strom und Wasserverluste werden gleichmäßig auf alle Mitglieder aufgeteilt. Egal ob einer nix verbraucht oder im Jahr den meisten Verbrauch hat. Das fehlende Wasser (Differenz zwischen Hauptzähler und Gartenzähler) ist ein Verlust für den gesamten Verein.

Nun höre ich hier, Umlagen müssen von der Mitlgiederversammlung genehmigt werden. Das ist hierfür wohl der größte Quatsch.
Wer bezahlt es denn sonst? Wir haben keinen  heimlichen Gönner der sowas übernimmt. Also werden die entstandene Sonderkosten auf alle umgelegt.

Gruß Markus

Eckhard

Hört sich gut, nur.......
Ein Verein und seine Mitgliederversammlung dürfen nur solche Umlagen beschließen, die in seiner Satzung beschrieben wird. Dann aber gleichmäßig auf alle Mitglieder verteilt.
Wenn nicht ausdrücklich in der Satzung  bei Umlagen ausgenommen , zählen auch Ehren- und Fördermitglieder zu de n Mitgliedern (haben meist keinen Garten).
So stehts im Vereinsrecht.
Wenn  die Anzahl der Mitglieder mit der Zahl der Pächter identisch ist, habt ihr Glück.
Wenn nicht, habt ihr ein Problem, dass anders gelöst werden muß und auch kann (Strom- und Wasser-Abrechnungs Gesellschaft gründen)
Nun kann man das bejammern oder den Überbringer der Botschaft verteufeln oder  sich was einfallen lassen oder so weiter machen wie bisher.

(Das haben wir schon immer so gemacht....... Da konnte ja Jeder
kommen ........................)

Urian

Es sollte bei der Festlegung Differenzbeträge für fehlende Wasserverbräuche der Begriff "Umlagen" nicht so Bierernst genommen werden. Ich verstehe die angesprochene "Umlage" als Fehlbetrag, der von den Mitgliedern zur Begleichung der Wasserrechnung erbracht werden muss.

Umgangssprachlich hat sich da der Begriff "Umlage" festgesetzt , da der Fehlbetrag auf die Mitglieder die das Wasser verbrauchen umgelegt wird.

Gruß Urian

Eckhard

Der  Begriff Umlage ist deswegen schon richtig, weil die Abrechnungen immer ausgeglichen sein müssen. Es darf kein Überschuss entstehen, wenn der Verein seinen Gemeinnützigkeitsstatus ernst nimmt.
Es verblüfft immer wieder, wie hier Vorstände diese ,,Ungenauigkeit" gerne übersehen oder gar in Abrede stellen, bei der Beurteilung der Bewirtschaftung der Kleingärten  aber gerne sehr pingelich sind.

Mir ist auch nicht klar, warum bei den Kleingärtnerorganisationen oft  darüber hinaus ein anderes Gerechtigkeitsempfinden herrscht, als in der übrigen Gesellschaft.
Wenn bei 100 Gärten der so genannte Wasserverlust  1000 m³ betragen würde, müsste jeder Gärtner  für 10 m³ bezahlen, auch wenn ergar kein Wasser verbraucht hat.

Wenn, wie bei allen Stadtwerken üblich ,der m³ Preis alle ,,Verluste" gleich beinhaltet zahlt jeder entsprechend seinem Verbrauch.
Wenn dann noch ein erheblicher Teil der ,,Verluste" nur durch Tolleranzen der Messuhren  und durch Tropfstellen( die keine Wasseruhr bemerkt)entstehen, zahlen die Gärtner bei dem oberen Beispiel nicht mal nur  für Verluste im eigentlichen Sinn, sondern auch  für  Bewertungsfehler des Vorstandes.

Hans

Hallo Gartenfreunde und Vorstände,

macht`s doch einfach so:

jedes Jahr im Frühjahr bei Inbetriebnahme Druckprüfung des ganzen Leitungssystems, Auffinden der Leckstellen und Beseitigung, Überprüfen der Wasserzähler auf Funktion mit anschließendem Plombieren. Dann seid Ihr einigermaßen sicher, daß  sich die Abweichungen innerhalb der üblichen Toleranzen bewegen. Die dann noch verbleibenden "Verluste" könnt Ihr getrost gleichmäßig unter allen Abnehmern aufteilen - unabhängig von deren Verbrauch. Dann macht Ihr auch keinen "Gewinn" und riskiert nicht die Anerkennung als gemeinnütziger Verein.

Ich wünsche Euch Erfolg

Hans

Markus

Bisher wurde hier doch immer von Verlusten geredet (bzw. geschrieben). Wie kommst Du auf Überschuß?? Das verstehe ich nicht?

Wenn ich Verluste habe und diese gleichmäßig auf alle Pächter "umlege", dann habe ich die Verluste ausgeglichen und keinen Überschuß erwirtschaftet. Oder habe ich da einen Gedankenfehler.

Gruß Markus

Eckhard

Hallo Markus,

einige Vereine nehmen ,,Strafgelder" für  Verzögerungen bei der Wasserablesung ein.
Sie begründen das mit Mitgliederversammlung- Beschluß (der aber bei fehlender Satzungsregel unwirksam ist)
Darüber hinaus entsteht ein Überschuß in der Wasserabrechnung
Das lässt der Gemeinnützigkeitstatus nicht zu

Gruß Eckhard

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