Der Erbe will den Garten nicht räumen!

Begonnen von Volker , 03. März 2007, 13:15:00

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Volker

Hallo,
Ich bin 1.Vorsitzender einer Gartenanlage in Dortmund.
Im Oktober 2006 ist einer unserer Gartenfreunde verstorben uns somit ist gemäß unserer Satzung zum Monatende der Pachtvetrag erloschen. Er war der alleinige Pächter und es bestand auch keine Ehegattenmitgliedschaft. Wir als Vorstand haben dann beschlossen, dass sein Sohn der das Erbe alleine angenommen hat , diesen Garten nicht als Nachfolger bekommt.
Er seinerseits besteht aber auf diesen Garten und will Ihn nicht räumen. Auch die offizielle Werteermittlung erkennt er nicht an und will ein unabhängiges Gutachten .
Was können wir als Vorstand jetzt tun????

d.beltz

Gibt es im Verein eine Warteliste für die Vergabe von Gärten?

Wurde immer ein frei gewordener Garten an den an oberster
Stelle stehenden Anwärter vergeben, ohne weitere Dinge dabei
zu berücksichtigen?

Welche begründeten Vorbehalte gibt es gegen eine Verpachtung
des Gartens an den Erben?

Es wäre zu einfach, eine frist zur Beräumung des Gartens zu setzen,
vermutet

d.beltz