grobe Mängel am Pachtobjekt

Begonnen von Nina, 17. April 2007, 05:28:00

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Nina

Ihr Lieben,

wir sind kürzlich auch unter die "Kleingärtner" gegangen und in einen Kleingartenverein eingetreten. Satzung etc. gelesen, alles soweit gut. Der Garten an sich auch (muss halt hergerichtet werden).

Frage: Haben ein Gartenhaus (Stein, BJ 50ger Jahre) drauf, welches der Vorgänger angeblich KOMPLETT renoviert und instandgesetzt hat sowie dafür eine Abstandssumme gezahlt, die vorher ein Gutachter festgelegt hat. Die Zahlung leisteten wir an den Verein, der diesen Betrag dann dem Vorpächter weiter überwiesen hat.
Heute haben wir grobe Mängel im Gartenhaus festgestellt. Um es kurz zu sagen: wir sind in den Fußboden eingebrochen! Beim Anbringen von Abschlussleisten am Boden der Eingangstür, stellten wir fest, dass unter dem verlegten Laminat alles feucht ist. Wir nahmen eine Laminatzeile hoch, um zu schauen und dann ist mein Mann in den Fußboden eingebrochen. Unter dem verlegten Laminat liegt eine Plastikplane, darunter altes morsches, feuchtes Holz und riesige Freiräume. Schreck lass nach!

Haben sofort den Vorstand informiert. Begehung mit Gutachter findet in Kürze statt.

Frage: hat jemand von euch eine Ahnung, wer dafür jetzt haftet? Der Schaden war absolut nicht erkennbar und laut Auskunft Vorstand müssen wir uns an den Vorpächter halten. Mit dem haben wir allerdings meiner Auffassung nach aber gar nichts zu tun, denn außer der 1. Besichtiung und Schlüsselübergabe haben wir mit ihm weder Absprachen getroffen noch einen Vertrag geschlossen?!! Auch die Zahlung ging an den Verein.

Ehrlich gesagt, auf einen Zivilprozeß mit einem Vorpächter haben wir absolut keine Lust. Ich meine, der Verein müsste uns was anbieten und sich ggf. das Geld vom Vorpächter holen, oder?

Über eine Info wären wir sehr dankbar, denn mal abgesehen von dem riesigen Aufwand an Arbeit (man gönnt sich ja sonst nichts
;-)kommen da erhebliche Kosten auf uns zu. Hab heute schon überlegt, ob wir uns nicht viel Stress ersparen, und  ganz von der Sache zurückzutreten.

Herzlichen Dank vorab für ein, zwei Tipps und euch allen einen fröhlichen, stressfreien Gartensommer.

Nina

 

Eckhard

Hallo Nina,
gibt es einen unterschriebenen Vertrag über den Kauf des Garten-  Inventars? Was steht da?
Wer ist da Verkäufer und Käufer?
Oder ist der Vertrag nur mündlich geschlossen worden? Dann : Wer sind die Zeugen?

Wurde bei den Verhandlungen die Bauausführung wie beschrieben?
Ihr habt bezahlt und somit den Vertrag bestätigt.

Ihr müsst beweisen, das die Anderen was verschwiegen haben, obwohl sie es wussten – sieht schlecht aus.


Wer kommt denn auf die Idee, Laminatfußboden in einer Gartenlaube zu verlegen.

Frisch ans Werk und nen Dielenboden rein.

gruß eckhard


Nina

Lieber Eckhard,

danke für Deine schnelle Antwort. Also sollten wir das auf uns nehmen, kommt da natürlich Dielenboden rein - logisch !! Hat uns auch gewundert, mit dem Laminat, war halt drin....

Einen Kaufvertrag über das Haus haben wir nicht. Die Übernahme des Inventares des Gartens incl. des Hauses gegen "Entschädigung" ist Bestandteil des Pachtvertrages:
"...unter Berücksichtigung der dafür im Gutachten aufgeführten Abschläge ergibt sich für Sie der Betrag von .....€ als Entschädigung für den Vorpächter. Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf unser Vereinskonto zur Weiterleitung an den Vorpächter."

Text Gutachten: "Laube: Der Laubenkörper wurde großzügig renoviert und erneuert. Massivbauweise beidseitig verputzt und verkleidet....Fundament erneuert...."etc. Auftraggeber für das Gutachten ist der Gartenverein.

Auf der Basis dieses Gutachtens haben wir den Entschädigungsbetrag akzeptiert durch unsere Unterschrift im Pachtvertrag. Natürlich steht da auch drin, dass für spätere Mängel keine Haftung übernommen wird. Allerdings reden wir hier von groben, versteckten Mängeln und wenn man mal das Vertragsrecht liest, gibt es sowas wie Gewährleistungspflicht, auch bei groben oder grob-fahrlässigen Mängeln. Dieses Klausel ist seit Änderung des Vertragsrechts 01.02.2002 nicht mehr gültig, egal ob sie da steht oder nicht.

Ich dank Dir sehr für Deine Mühe. Wir werden uns wohl rechtlich beraten lassen müssen und dann suchen wir nen schönen Dielenboden aus *lach. Falls Du nochmal antworten magst, freu ich mich.

Alles Liebe,
Nina


Eckhard

Liebe Nina,

Du schreibst: ,,Text Gutachten: "Laube: Der Laubenkörper wurde großzügig renoviert und erneuert. Massivbauweise beidseitig verputzt und verkleidet....Fundament erneuert.."
.....dann müsste der fachliche mangelhaft ausgeführte Boden bemerkt worden sein, oder der Gutachter hat sich das Fundament gar nicht angeschaut. Der müsste sich äußern.
Vertragspartner ist der Verein, da müßte  vielleicht noch nachverhandelt werden – hängt von Deinen Harmoniebedürfnissen ab.
Eine andere Gegenleistung vom Verein  zum Ausgleich wäre schon angebracht.
Vielleicht mal ne Woche liegenlassen und neu nachdenken.

Viel Glück
eckhard

Re(e)Bell

Hallo Nina,
hast du dich mal mit den "Gutachtern" (heißen beim Kleingartenverein wohl Schätzer) befaßt ? Das werden wohl besserer Vereinsfunktionäre ( mit vereinsinterner (Schnell)Schulung) aber keine Fachleute sein.
Ich rate dir unbedingt dagegen zu halten. Frage mal, ob diese "Gutachter" (für mich sind die zunächst haftbar) oder der Verein eine Versicherung haben.  

Uwe

Hallo Nina

Solche Schäden darf ein Gutachter nicht übersehen. Bei uns werden die Schätzer von Landesverband geschult. Also wenn alle Stricke reißen dann solltet ihr an Ende euch mal an euren Verband wenden. Dann wäre es auch hilfreich, die Beziehung zwischen den Schätzern und Vorpächter rauszufinden. Den wenn im Gutachten sowas wie großzügig renoviert und Fundament erneuert drinsteht, obwohl ein derartiger Schaden vorhanden ist, dann ist das für mich Manipulation zu Gunsten des Vorpächters.

Gruß Uwe

Nina

Hi Re(e)Bell,

dieser Gutachter ist Dipl-Ing. für Landschaftsbau und wurde vereins-intern weitergebildet. Er hat in seinem Gutachten übrigens für "verdeckte bauliche Mängel und sonstige, nicht erkennbare Schäden" seinerseits die Haftung ausgeschlossen.

Bin ja mal gespannt, Freitag um 15 Uhr kommt er.

Mein Mann ist selber Handwerker. Den Schaden konntest Du mit bloßem Auge so nicht sehen - erst als er die erste Diele hochnahm, weil die Leiste beim Anbringen nicht hielt.... und er einbrach, da war es sogar mir als absoluter Leihe klar.

Wir bleiben dran, ganz klar.

Herzlichen Dank Dir!

Nina

Nina

Hi Uwe, na das wollen wir ja nicht unterstellen.... aber möglich ist bekanntlich vieles. Wir hatten heute übrigens eine Kurz-Besichtigung mit einem Vorstands-Mitglied.

"Das sei ja nun nicht sooo schlimm...." Also dann frag ich mich, ab wann was "schlimm" ist?!.

Wir warten jetzt auf den Gutachter am Freitag und nehmen neutrale Zeugen mit. Fotos sind gemacht. Nee Nee, so einfach wird das nicht.

Aber sehr nette Gartenfreunde haben wir - fast alle haben Hilfe angeboten, ob jetzt beim Entsorgen, neu-verlegen etc. Einer hat noch Dielen übrig und meinte, die könnten vielleicht reichen. Das fand ich echt nett.

Übrigens @all:
ich finde es super, dass man hier so schnell Hilfe bekommt. Herzlichen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen, lesen, Rat geben und Anteil nehmen.

Falls ich mich mal revanchieren kann, ich bin in der Elterberatung für AD(H)S-Kinder tätig und Lehrerin für bioenergetische Entspannungsverfahren (Klang, Meditation, Reiki). Dann schreibt mir an klang-energie@email.de.

Halte euch auf dem Laufenden - wird spannend.

Gruß,
Nina


Uwe

Hallo Nina

Unterstellen möchte auch nichts. Aber wenn jemand in ein Gutachten reinschreibt "Das Funderment ist erneuert worden" obwohl man es garnicht sehen kann, kann man schon stutzig werden. Ein morscher Fussboden ist auch nicht so tragisch und kann mit etwas Geschick schnell neu gemacht werden, besonders wenn man so viele nette Helfer hat. Schlimm wird die Sache wenn sich unter den feuchten Holzboden ein "echter Hausschwamm" gebildet hat, dann ist das Problem groß.

Also viel Spaß bei der Arbeit dann mit euren, wirklich sehr netten Nachbarn.

Gruß Uwe

Viola

Hey Nina,

was ist denn unter dem vermoderten Holzboden, Betonsockel, Gehwegplatten oder einfach nur Sand?
Und was steht im Abschätzprotokoll über Ausführung und Beschaffenheit von Fußboden und Fundament?

Ich denke, das Laminat wurde schnell mal so "rübergekloppt" um die morschen Dielen zu verdecken.

Bin gespannt auf Deinen Bericht wie es weiter geht

Viola

Eckhard

na, na, - Viola -  nicht gleich vorverurteilen.
meißt entstehen solche Mängel aus Unwissenheit bei der Ausführung - Hinterlüftung -  und nicht
aus Vorsatz.

Viola

Eckhard,

Du fragst doch selber "wer verlegt schon Laminat in der Laube".
Ich will niemanden vorverurteilen,aber ich habe da im Bekanntenkreis jemanden, der Brief von Nina könnte von Ihm sein...

Nina

Möchtet ihr mal lachen?

Wir bekamen grad einen Anruf vom Gartenverein, man hätte sich für unser Problem ernsthaft eingesetzt und würde sich bereit- erklären, uns die Pacht von 128 Euro für dieses Jahr zu erlassen........ *lachschlapp*

Du, Viola, unter unserem "Fundament" sind Hohlräume, und diese sind mit Bauschutt von mindestens 30 Jahren "gefüllt." Incl. nicht mehr benötigte Plastikeimer, Kabel und Steine, altes Isoliermaterial. Vielleicht finden wir ja noch einen Schatz!!??

Ich könnt mich nur noch schlapplachen - wenn ich könnte.

Kann man eigentlich von einem Pachtvertrag genauso innerhalb von 2 Wochen zurücktreten, wie von jedem anderen Vertrag? Weiß das einer? In der Satzung steht....."läuft für ein Jahr"

Aber noch wären die 2 Wochen ja nicht um. Wir haben noch 7 Tage.

Ihr Lieben, ich wünsch euch von Herzen, dass ihr sowas niemals erleben müsst.

Nina

Eckhard

Nu mach aber mal Halblang, Nina,

Die Rottprobleme entstehen bei mangelnder Hinterlüftung und nicht ob da ein Plastikeimer liegt , oder nicht. Wenn jetzt sogar  noch ein Entgegenkommen zu Erwarten ist – mehr ist nicht zu bekommen.
Der Pachtvertrag ist wie ein Mietvertrag und kein Haustürgechäft.. Das was unterschrieben wurde gilt.
Und Erwachsene tragen Verantwortung für das , was sie unterschrieben haben.
Ihr habt die Laube gekauft und wollt sie wieder los werden.
Nach Deinem Verständnis müsstet ihr dann die Laube vor dem Verkauf renovieren oder verschenken. Will sagen, ihr müsst die gleichen Maßstäbe als Verkäufer von dem potenziellen Käufer an Euch gelten lassen. Denk mal drüber nach.

Horst

Liebe Freunde,
ich halte mich kurz in Stichworten. Verfolge die Sache von Anfang an. Leider nicht ganz untypisch bei uns Kleingärtnern.
Habe über 20 Jahre Erfahrung.
Die vorsätzliche Entsorgung von allerlei Gerümpel unter den Brettern muß über einen längeren Zeitraum erfolgt sein.
Abdeckung diente wohl der Vertuschung.
Sind ältere und neuere Sachen dabei?
Wie lange hatte Vorgänger den Garten?
Wer war bei Schätzung dabei?
"Großzügig" ist unüblich, sondern nur sachlich
wie "lt. XY" das und das so wann gemacht
oder noch besser das und das festgestellt.
Warum zahlt Verein "128 Euro Pacht" zurück?
Pacht an den Vereein als Verpächter hat doch nichts
mit Ablösung an den Vorpächter zu tun.
Bei uns wird die Ablösesumme direkt vom Nachfolger ohne Zwischenparken an den Vorpächter gezahlt.
Macht Probegrabungen bzw. -Sondierungen
an verdächtigen Stellen im Garten.
Haben schon so manches entdeckt.

Unser Verband trennt ab 2007 die Schulung der Schätzer,
macht Schulung über "Lauben" extra.
Euer Horst aus Bayern.
Bin gespannt

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