Problem mit der Wasseruhr

Begonnen von Ingo, 18. August 2007, 13:30:00

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Ingo

Hallo!
Wir haben vor 5 Jahren in einem Gartenverein einen Garten
gepachtet. Jetzt verlangt der Vorstand von uns, die ca. 4m vom
Zaun entfernte Wasseruhr bis auf 1m an den Zaun zu setzen. Die
Kosten sollen wir selbst übernehmen. Kann man uns dazu zwingen?
Wenn wir es nicht machen, will man uns das Wasser sperren.

Eckhard

Wenn darüber bei Pachtbeginn nichts unterschtrieben wurde, kann der Verein das nur per MV Beschluß fordern, wenn dem Pächter dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, es sei denn, das betrifft alle Pächter gleichermassen und eine Umlage, die in der Satzung genau beschrieben steht, macht das möglich.

ingo

Danke für die Antwort. Bei Pachtbeginn wurde nichts unterschrieben. Angeblich soll es per MV (Mitgliederversammlung?) beschlossen wurden sein. Ich war nicht dabei. Angeblich soll es aber auch, lt. Vorstandsvorsitzenden, im Bundeskleingartengesetz stehen. Habe da aber nichts gefunden. Wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme, was kann dann passieren? Kann man mir das Wasser sperren? Kann man die Pacht kündigen? Ich habe die geforderte Stelle aufgebuddelt und bin auf 1,20m gekommen, da die Leitung schräg nach unten verläuft. Wer soll dann da im Winter die Wasseruhr aus- und im Sommer wieder einbauen?

Re(e)Bell

Hallo Ingo,
zunächst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mitgliederversammlung einem Pächter vorschreiben kann, dass eine seit 5 Jahren installierte Wasseruhr  verlegt werden muß. Sie kann dem Vorstand möglicherweise für die Genehmigung von Neuinstallierungen Auflagen machen, aber nicht erzwingen, dass bestehende Verhältnisse nachträglich geändert werden müssen. Die durch Verhandlungen freiwillig zu erreichen, ist was anderes.
 
Im übrigen gibt es darüber im Kleingartengesetz keinerlei Regelungen. Wenn sowas behauptet wird, kann man immer davon ausgehen, dass die Rechtsgrundlage ganz schwach ist.

Frage. Wer liefert das Wasser ? Gibt es darüber sowas wie AGB`s ?  

Ingo

Danke für die Antwort.
Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass man mich nicht dazu zwingen kann. Und sogar noch auf eigene Kosten.

Das Wasser wird von den Stadtwerken geliefert. Von AGB weiss ich nichts. Würde es da was geben, hätte man mir das sicherlich schon unter die Nase gehalten.

Eckhard

bitte den Vorstand doch mal um genaue schriftliche Beschreibung der Rechtsgrundlage dieser Forderung. Eine MV Beschluß reicht nicht.

Re(e)Bell

Hallo Ingo,

du schreibst: "Das Wasser wird von den Stadtwerken geliefert."
Direkt, d.h. du zahlst auch an die Stadtwerke und hast mit denen einen Vertrag ?
Oder liefern die Stadtwerke nur in die Anlage und der Klg.verein verteilt dann in die Gärten und rechnet mit den Kleingärtnern ab. Dann müßtest du über die Wasserlieferung auch ein Rechtsverhältnis mit dem Klg.verein haben.

Wolfram

Wo befindet sich der Hauptabsperrhahn für deinen Garten? Ich nehme an, daß er sich unmittelbar vor dem Wasserzähler befindet( mir wiederstrebt, von einer Wasseruhr zu sprechen. Eine Uhr zeigt die Uhrzeit an, misst aber kein Volumen.) Der Hauptabsperrhanh ist die Leistungs -oder auch Eigentumsgrenze.Wenn das so ist liegt ja wohl die zu erbringende Leistung beim Netzbetreiber- also Gartenverein oder Wasserbetrieb, wenn er möchte, das das sein Netz zurückgebaut wird.
Liegt die Uhr 4m weg vom Hauptabsperrhahn kann ich das Ansinnen verstehen, und du mußt es meiner Meinung nach akzeptieren. Denn diese 4m wären dein Eigentum. Im Falle eines Rohrbruches in diesem Bereich würde Wasser ungemessen austreten, wofür der Netzbetreiber nichts kann und auch nicht die Verantwortung und Eigentumsrechte hat. Warum soll er dann diese möglichen Kosten bezahlen? Demzufolge erhebt er seine Forderung.

Ingo

Hallo!

Jeder Garten hat seinen eigenen Absperrhahn direkt vor dem Wasserzähler. Außerdem gibt es noch Hauptabsperrhähne, welche mehrere Parzellen vom Netz trennen. Müßte ich also an meiner Leitung im Garten Arbeiten durchführen, hätten mehrere Gärten so lange kein Wasser. Welches ist nun der Hauptabsperrhahn? Der vor meinem Zähler oder der, welcher mehrere Gärten gleichzeitig vom Wasser trennt?

Wolfram

Wenn das so ist, dann ist der Absperrhahn vor deinem Zähler der Entscheidende. Das Ventil, welches mehrere Gärtnen absperrt hat nur eine Funktion, bei Notwendigkeit Netzabschnitte abzusperren. damit kann man zum Beispiel bei Reparaturen die Menge des zu entleerenden Wassser reduzieren oder bei Wasserverlusten den Bereich einschränken  usw. Demzufolge ist es die Sache des Wasserwartes als Vertreter des Vereines die Arbeiten auszuführen bzw. das zu organisieren. Denn nur er hat das Recht, aus der Notwendigkeit heraus die Versorgung anderer Gärten, wenn auch zeitlich nur begrenzt , zu unterbrechen. Wenn er der Meinung ist, das aus irgend welchen Gründen die Verlegung des Standortes deines Absperrhahnes und des Wasserzählers erfoderlich ist, muß er das tun, aber nicht auf deine Kosten, abgesehen vielleicht von einer personellen Unterstützung. Diese Gründe muß er dir schon erläutern.  Meiner Meinung nach ist das etwas anrüchig....
Gib jemandem eine Posten.............

Uwe

Hallo Ingo

Ob man die Wasseruhr bzw. Zähler per MV Beschluß versetzen muß ist eher zweitrangig. Wichtiger ist der Grund warum sie versetzt werden soll. Ich habe davon bis jetzt noch nichts gelesen. Ich hoffe ich hab da nichts überlesen.

Gruß Uwe

Ingo

Hallo!

Erst wurde als Grund "schnelleres herankommen im Notfall" genannt. Aber Nachts wäre ja auch niemand im Notfall da. Jetzt nannte man als Grund, der Weg zwischen Wasserzähler und Gartengrenze soll so klein wie möglich sein. Bis zu meiner Grenze sind es 3 Meter, also wäre der Aufwand lächerlich. Übrigens: Ich habe den Garten jetzt 5 Jahre. Der Zähler befindet sich schon seit ca. 20 Jahren an der jetzigen Stelle.

ingo

Hallo und danke für die Antwort.

Ich habe heute das tiefe Loch wieder zugebuddelt. Ich sehe nicht ein, den Zähler für ca. 3 Schritte in 1,20 Metern Tiefe und auf eigene Kosten einzubauen.

Uwe

Na bei 3m würde ich das Loch auch wieder zubuddeln. Ich hätte es wahrscheinlich garnicht erst aufgemacht.

Gruß Uwe

heinis kasse

hallo ingo und alle gartenfreunde und gartenfreundinnen,
den wasserzählerunsinn den du schilderst ist wohl die ausgeburt eines gelangweilten inkompetenten vorstandes.
die begründungen deines vorstandes für die verlegung des wasserzählers sind doch nun wirklich nicht ernst zu nehmen.
der abstand des wasserzähles von der parzellengrenze erinnert mich an die einhaltung einer bestimmten heckenhöhe.
aber was soll man machen, gegen dummheit kämpfen selbst die götter vergebens.deshalb grube zu und du hast deine ruh.
allen gartenfreunden gutes gärtnern wünscht

heinis kasse

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