Problem mit der Wasseruhr

Begonnen von Ingo, 18. August 2007, 13:30:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Viola

Hallo Ingo,

Hat man Dir bei Gartenübergabe ein Zusatzblatt "Wasserlieferungsbedingungen" ausgehändigt? Dort steht schon einiges drin, das ist ja von Verein zu Verein ganz unterschiedlich geregelt.

Laß Dir vom Schriftführer das Protokoll der MV geben und sprich mit Eurem Wasserwart. Ist bei Euch viel Wasserschwund vor der jeweiligen Parzellenwasseruhr? (alle zahlen ihr Wassergeld lt. Uhr, trotzdem große Differenz laut Hauptzähler)?
Den Wasserschwund zahlen dann alle mit Umlage, daher kann ich verstehen, daß die Wege zur Wassergrube möglichst kurz gehalten werden sollen.
Daraus ergibt sich aber keinesfalls ein Rechtsanspruch des Vereins, bestehende Wassergruben zu verlegen. Du hast eine geeichte Wasseruhr und zahlst die anfallenden Gebühren.
Keinesfalls darf man Dich dann von der Wasserlieferung abklemmen.
Wer baut bei Euch bei Winterpause die Uhren aus,der Wasserwart?
Wenn ich hier irre, lasse ich mich gerne belehren, aber eine Rechtsgrundlage gibt es m.M. nach nicht.

-Wir haben einen Kleingarten gepachtet und das MITEINANDER sollte doch an 1. Stelle stehen, nicht das GEGENEINANDER-

Markus

Hallo Ihr,
habe mir das hier so durchgelesen und bin etwas verwundert über so manche Antworten. So Kommentare wie "ist wohl die ausgeburt eines gelangweilten inkompetenten vorstandes" sind ja mehr Propaganda als produktive Hilfen für Ingo.
Ich habe hier noch nichts richtiges über den Hintergrund der Verlegung gelesen und so lange sollten solche Kommentare für sich behalten werden.
Ich nehme an, der Gleiche würde ähnliches schreiben, wenn durch diese 4 "privaten" Meter bei einem Leck der Jahresverbrauch seines Vereins verdoppelt wird, weil der Vorstand solche Maßnahmen nicht durchgeführt hat.

Wir haben in unserem Verein im letzten Jahr Wasserverluste ohne Ende gehabt (habe ich hier irgendwo schonmal beschrieben). Die defekte Strecken (es waren 2 Abschnitte) wurden repariert und in diesem Zuge auch die Wasserzähler verlegt.
Unsere Anlage ist in 4 Bauabschnitte unterteilt und bis auf den "neuesten" Abschnitt (1. Spatenstich war 1975) wurden überall die Wasserleitungen erneuert (Leitungen liegen jetzt vorne in den Rabatten) und die Zähler neu gesetzt (direkt an der Rabatte im Garten). Vorher hatten einige Kleingärtner die Zähler und Absperrhähne in der Laube, so daß bei Notfällen (meist im Frühjahr beim Wasseraufdrehen) keiner an die Absperrhähne kam.

Lediglich der eine Bauabschnitt wurde noch nicht angepasst (Übrigends gehört meine Garten und der eines weiteren Vorstandmitgliedes bebenfalls zu diesem Bauabschnitt).
Die Wasserleitungen liegen dort zwar schön an der Grenze jeweils zwischen 2 Lauben, jedoch waren dort viele Zähler in der Laube ( Abstand von der Hauptleitung 2m bis ca 15m). Dies war auch genau das Problem mit den Verlusten. Eine lange Leitung dort war geplatzt bzw. gerissen.
Nun hat Anfang dieses Jahres unsere Mitgliederversammlung dem ein Ende bereitet und beschlossen,  alle Wasserzähler direkt an der eigenen Grundstücksgrenze (aus den Lauben heraus) neu zu setzen(wie halt bei den anderen Bauabschnitten schon geschehen). Die Verlegearbeiten musste jeder selbst machen (war bei den anderen Bauabschnitten ebenfalls so). Das Material für den Schacht wurde vom Verein gestellt.
Da kam es aber auch schonmal vor, daß einer seinen Zähler nur 2m weiter wieder neu installieren musste, da er sich vorher in der Laube befand (seit 1975).

Ich bin der Meinung, daß die Mitgliederversammlung dazu berechtigt ist, solche Beschlüsse zu fassen und das einzelne Mitglied sich an solche Beschlüsse halten muß. Wenn jetzt das ein oder andere Mitglied nicht auf der Versammlung war (weil es vielleicht dort nie erscheint), muß es sich trotzdem an diese Beschlüsse halten und sich nicht später auch noch über den "inkompeteten Vorstand" beschweren.

Ich will damit nicht andeuten, das Ingo zu diesen Mitgliedern gehört. Auch kenne ich den (ausführlichen) Grund für den Beschluß von Ingos Verein nicht. Und solange kann ich mir kein Urteil darüber bilden wie inkompetet wohl dieser Vorstand ist. Vielleicht reden wir ja sogar über den gleichen Verein????? ;-))
Ich wollte nur einen anderen Standpunkt zu der Anfrage von Ingo bringen, der hier noch nicht berücksichtigt bzw. ignoriert wurde.

Übrigends, unser Verein ist Kunde bei den Stadtwerken und das Wasser wird an die Kleingärtner weiter Verkauft (ohne Gewinn). Es gibt bei uns keinen Vertrag über den einzelnen Wasser bzw. Stromanschluss. Er ist einfach vorhanden. Welche Verpflichtung des Vereins auf Belieferung des Einzelnen mit Wasser (oder Strom) daraus resultiert, kann ich nicht sagen. Würde mich aber auch mal interessieren.

Gruß aus NRW
Markus

Re(e)Bell

Hallo MArkus,
du schreibst:
Ich bin der Meinung, daß die Mitgliederversammlung dazu berechtigt ist, solche Beschlüsse zu fassen und das einzelne Mitglied sich an solche Beschlüsse halten muß.

Kannst du diese Meinung auch mal rechtlich begründen ?

Wenn du allerdings falschen) Auffassung bist, die Mitgliederversammlung
als oberstes Vereinsorgan kann alles was dem Verein nützt und hilft Unkosten/Ausfälle  zu vermieden, beschließen, kannst du es natürlich lassen.

Re(e)Bell

Hallo MArkus,
du schreibst:
Ich bin der Meinung, daß die Mitgliederversammlung dazu berechtigt ist, solche Beschlüsse zu fassen und das einzelne Mitglied sich an solche Beschlüsse halten muß.

Kannst du diese Meinung auch mal rechtlich begründen ?

Wenn du allerdings der (falschen) Auffassung bist, die Mitgliederversammlung
als oberstes Vereinsorgan kann alles was dem Verein nützt und hilft Unkosten/Ausfälle  zu vermieden, beschließen, kannst du es natürlich lassen.

Eckhard

... es gibt dagegen klare Urteile, die besagen, dass dem Pächter eines Kleingartens nicht zugemutet werden kann, Kosten zu tragen, die bei Pachtabschluß nicht ausdrücklich beschrieben wurden, oder die genau beschrieben als Teil der Satzung hätten erkennbar sein müssen!

Ingo

Hallo Viola und alle Anderen.

Da bin ich wieder. Wurde heute aus dem KH entlassen. Habe mir mal schnell (ohne Witz) die Gallenblase entfernen lassen.

Bei der Gartenübergabe gab es kein Zusatzblatt "Wasserlieferungsbedingungen". Über großen Wasserschwund ist mir auch nichts bekannt. Im Grossen und Ganzen kümmere ich mich eigentlich um nichts. Ich zahle pünktlich meine Pacht, Strom und Wasser und wünsche mir sonst nur meine Ruhe. Das irgendwann Wasserschwund umgelegt wurde, konnte ich bisher noch nicht feststellen.

In der Winterpause baut jeder Pächter seinen Zähler selber aus. Und im Frühjahr wieder ein. Wir geben die Zählerstände auf einem Vordruck beim Vorstand ab.

Wolfram

Hallo alle miteinander,

ich hatte eigentlich gedacht, dass dieses Thema erledigt ist und bin doch etwas erstaunt, welche unterschiedlichen Auffassungen es doch gibt.
Das Grundproblem ist doch eigentlich die Eigentumsfrage. Keine Mitgliederversammlung kann oder darf über mein Eigentum entscheiden, solange ich mich an den Regeln halte. Sie darf nur über das Eigentum des Vereines entscheiden.
Wenn der Verein Kunde der Wasserbetriebe ist,so sind alle Angeschlossenen Miglieder einer Wassergemeinschaft( oder auch Stromgemeinschaft egeal welches Medium betrachtet wird). Der Verein verkauft das Wasser nicht weiter, sondern die Kosten werden umgelegt. Um es gerecht zu gestalten, werden Verbrauchszähler installiert. Sollte nicht alles von den Zählern erfasst worden sein( Rohrbruch, Messfehler usw.) ist auch das umzulegen. Interessant finde ich es, wenn dann die Messgeräte von den Pächtern im Winter selber aus und eingebaut werden.  Da gibt es tausend Tricks, um den Volumenzähler zu seinen gunsten zu manipulieren und ich weiß, dass Kleingärtner da erfinderisch sind

Ingo

Hallo!

Und ich war erstaunt, dass es hier plötzlich so "ruhig" wurde. Letzten Dienstag kam der VV an meinen Gartenzaun. Natürlich gab es wieder Streit. Ich solle die Kosten selber tragen, andere hätten es schließlich auch getan. So seine Meinung. Natürlich habe ich das abgelehnt. Wie er durchblicken ließ, will man mich zu einer MV vorladen. Dort solle ich dann meine Meinung darlegen. Können die mich "vorladen"?

Als ich ihn darauf aufmerksam machte, dass man mir das gleich bei der Gartenübernahme hätte sagen können, meinte er, ich wäre penetrantisch. Für mich ist die Angelegenheit erledigt. Das Loch ist zu und die Uhr bleibt wo sie ist.

Es Grüßt Ingo

Re(e)Bell

Hallo Ingo,
kein Vorstand oder Vorsitzender kann ein Mitglied zwingen zu einem Gespräch zu erscheinen. Weder zu einer Vorstandssitzung, noch zu einer Mitgliederversammlung.
Vielleicht solltest du mal mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes drohen. So wie die Sachlage hier liegt, muß der Verein den sogar bezahlen, weil die einschaltung der Abwehr einer unrechtmäßigen Forderung dient.

heinis kasse

hallo RE_BELLER
lass mal die jurispudenz aus dem spiel das kostet!

mfg

heinis kasse

ingo

Keine Angst. Ich weiß das man in diesem Rechtsstaat ohne Geld kein Recht bekommt ;-)

Johannes Gehlhoff

in Heft 10.2007 wurde eine Wasseruhr vorgestellt, die sich leicht aus- und einbauen läßt. Wo kann ich diese Wasseruhr in Berlin bekommen ?

bayer,roland

ich bin seit vielen jahren mit meinem garten in einer stromgemeinschaft.installation ist i.o.
fi ist vorhanden und dennoch verlangt der vorsitzende eine pruefung der installation meiner anlage durch einen meisterbetrieb.ich lasse meine anlage immer von einem elektriker (freund)ueberpruefen.in der satzung der interressengemeinschaft steht da allerdings nichts drinn.muss ich das?

Online-Seminar am 23.04.2024

Viel Gemüse ernten von kleinen Beeten

Lernen Sie von den Profis: Urs Mauk erklärt in seinem Vortrag, wie der intensive Gemüseanbau der Marktgärtner funktioniert und warum diese Anbauweise so effektiv ist. Der Agrarwissenschaftler und Gemüsegärtner verrät auch Tipps, wie Sie sich das Gärtner-Leben leichter machen können.

Mehr Informationen 

Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

Permakultur im Kleingarten

Was Permakultur ist – und was nicht, das erklärt Landschaftsgärtner und Diplom-Permakultur-Gestalter Volker Kranz. Sie lernen Design-Prinzipien kennen, nach denen Sie Ihren Kleingarten ökologisch gestalten können und erfahren am Beispiel des neuen Kleingartengebietes in Berlin-Britz, wie ein Waldgarten funktioniert.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...