nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe

Begonnen von Marcella, 05. September 2007, 11:16:00

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Marcella

hallo an alle,

wer ist zuständig für die "vorgeschriebene" fällung der nadelbäume (tanne) bei einem kleingartenverkauf, der verkäufer oder der käufer. ich dächte mal gehört zu haben das der verkäufer bei pachtwechsel die tannen zu entfernen hat. ist das prinzipiell so?

vielen dank und gruss!

Uwe

Hallo Marcella

Bei uns ist das so, das der abgehende Pächter (also der Verkäufer) die Bäume entfernen muß, oder es wird negativ in der Schätzung vermerkt.Das sieht dann z.B. so aus: Für 1 Tanne entfernen, brauch man ca 5 Std. 1/Std wird mit 20€ angesetzt, d.h. also von der Schätzsumme wird 100€ abgezogen. Manche Vereine machen es auch in der Gemeinschaftsarbeit. Da wird dann genau wie in der Beispielrechnung verfahren.

Gruß Uwe  

ilex

Hallo Marcella,

es ist gut, dass Du diese Frage auch in einem anderen Forum so gestellt hast - das gibt ein breiteres Meinungsbild.

Ich sehe es zunächst so wie von Uwe beschrieben - zunächst hat der Vorpächter die eine oder andere Maßnahme zu erbringen. Allerdings kann es auch sehr gut sein, dass dem Verein der Vorpächter schlichtweg "abhanden" gekommen ist - egal aus welchen Gründen. Dann kann es durchaus sein, dass ein Garten unter bestimmten Bedingungen neu verpachtet wird. Solche Fälle kommen immer wieder vor und es ist gut, dass hier die Phantasie der Vorstände gefragt ist und sie nach Möglichkeiten suchen, einen solchen Garten wieder zu verpachten ohne die eigene Gemeinschaft (so wie von Uwe richtig beschrieben) in Anspruch nehmen zu müssen.
Es liegt allein bei Dir zu entscheiden, ob du  d i e s e n  Garten unbedingt pachten möchstest - dann bleibt Dir auch nichts anderes übrig, als die Bedingungen zu erfüllen.
Aus Deinem Beitrag geht leider nicht hervor, ob Dir der Verein in Bezug auf die Abstandssumme entgegen kommt - in der Regel ist das so - zumindest bei uns.


Gruß

ilex


Viola

Hallo Marcella,

der VORPÄCHTER ist generell in der Pflicht, nicht genehmigte Anpflanzungen zu entfernen. Das wird im Übergabeprotokoll festgehalten.

Er MUSS es aber nicht machen, dann gibt es jedoch Abzug bei Gartenübergabe.

Beispiel bei uns
Beseitigungskosten  850€,
da hat der Vorpächter sich schon bewegt,er wollte ja noch was raushaben für seinen Garten.

In den letzten Jahren geben viele "Altpächter" Ihre Parzelle auf, da sollte man auch hilfreich beiseite stehen.

MfG
Viola























Eckhard

der letzte Satz von Viola ist sehr gut.
Warum geben mancherorts Viele den Garten auf?
Weil die Vorstände ihre Schularbeiten nicht richtig machen.
 Deren ,,Hilfereichungen" erschöpfen sich oft in  ,,Regieren nach Gutsherren Art" anstatt diese Konflikte am Beispiel Tanne entfernen erst gar nicht entstehen zu lassen.
Nirgendwo steht in den Pachtverträgen, das man die Verpflichtungen, die man dort eingeht, erst bei Pachtende einlösen muß :
,,Rückbau bei Pächterwechsel usw".
 Diese Tanne ist doch seit mehreren Jahren gewachsen – unter den Augen des Vorstandes. Dieser hat sich per Gesetzt und durch seine Unterschrift beim Landbesitzer oder Oberpächter zur Aufsichtspflicht verpflichtet.
Konflikte entstehen gar nicht erst, wenn man rechtzeitig und in Ruhe Hinweise und auch Termine nennt.
Wenn, wie iles schreibt, der Altpächter ,,abhanden gekommen ist", so ist das in erster Linie ein Versäumnis des Vorstandes.
Die lassen das dann vom Neupächter ausbaden.
Der entscheidende Unterschied ist doch, dass die Vorstände einen wesentlichen Überblick über die Regeln hat – oder sollte es zumindest. Das verpflichtet!

gruß eckhard

heinis kasse

hallo alle,
was eckhard schreibt trifft genau ins schwarze,denn dem vorstand
ist der vorwurf zu machen seine hausaufgaben nicht ordentlich
erledigt zu haben.
jährlich hat eine gartenbegehung stattzufinden an der der gesamte
vorstand sowie der fachberater des vereins teilnehmen.
dabei werden nicht kleingartengerechte gehölze registeriert und die jeweiligen gartenpächter , in denen diese gehölze stehen,
mit termin aufgefordert selbige zu beseitigen.
vorschlag von mir  : in gemeinschaftsarbeit tanne beseitigen
und für die teilnehmer bier und grillwurst auf vereinskosten.

gruss
heinis kasse

Uwe

Hallo Eckhard

Das die Vorstände ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, ist vielleicht deine Meinung, meine aber nicht. Denn in vielen Vereinen gab es bestimmt ein Vorstandwechsel. Es ist schwierig die Sachen durchzusetzen, was der alte Vorstand verpennt hat. In übrigen tragen, insbesondere große Nadelbäume, zum Natur und Tierschutz bei, besonders wenn ein großer Eulenbestand sich in der Umgebung befindet. Da muß dann natürlich auf die Anzahl der Bäume geachtet werden. Wenn also ein jetziger Pächter sein Baum gerne für diesen Grund stehenlassen möchte, warum dann eigendlich nicht? Natürlich dann nur unter die Vorraussetzung das er sie am Ende seiner Pachtzeit entweder entfernt oder dies eben negativ geschätz wird. Was der Nachpächter dann damit macht, bleibt noch offen.

ilex

...ich bin immer wieder erstaunt, wie Gartenfreund Eckhard aus solcher - aus mener Sicht banalen- Angelegenheit mal wieder auf die anscheinend "ständig versagenden Vorstände" wettert. Zu dem Beitrag von "heinis kase" äußere ich mich erst garnicht!

Wenn ich erwähnt habe, dass einige "Pächter" abhanden gekommen sind, dann befinden sich immer wieder auch solche darunter, denen gekündigt worden ist - und zwar, weil sie Aufforderungen des Vorstandes, die z.B. sich aufgrund einer Gartenbegehung ergeben haben (ungepflegter Garten, "falsche" Gehölze etc.), schlichtweg nicht nachkommen. Und dann steht ein Verein vor dem besagten Problem. Du siehst,lieber Eckhard, es könnte also Vorstände geben, die ihre Hausaufgaben machen. Überdenke bitte mal Deinen permaneten negativen pauschalen Vorurteile!!!

Im übrigen denke ich, das die Frage von Marcella ausreichend beantwortet worden ist!

Gruß


ilex

Eckhard

Hallo Uwe,
das geht nicht. Alle Mitglieder und Pächter müssen gleich behandelt werden. in den Gärten kann man im Rahmen KleinGaVorschriften  stattdessen z B Schlagflora  entstehen lassen und  damit gleichzeitig Naturschutz betreiben. Dein Vorschlag muß in die Anlagenplanung . Auf Gemeinschaftsflächen läßt sich Besseres machen als in den Gärten,
Wo wird  In welchem Vertrag oder Vorschrift ist das "Entfernen bei Pächterwechsel" verankert?


















p

Uwe

Hallo Heinis Kasse

Wo ist den festgeschrieben, das der Vorstand eine jährliche Gartenbegehung machen muß? Und sollte der Vorstand tatsächlich dazu verpflichtet sein, sind wir wieder bei den "spießigen Vorstand" und dann laufen erst recht die Mitglieder, besonders die jungen, davon.

Gruß Uwe

Uwe

Die Idee mit den Gemeinschaftsflächen ist nicht schlecht, vorrausgesetzt man hat ausreichend Fläche. Von der Verpflichtung bei Pächterwechsel habe ich nichts gesagt, Jedenfalls nicht wo sowas verankert ist. Mit der Gleichberechtigung bin ich deiner Meinung, ich sage ja nicht das der eine seine Tanne stehen lassen darf und der andere nicht. Aber das ist, glaub ich, Vereinssache.

Gruß Uwe

Eckhard

.... nein, nicht Vereinssache.
Die Grundsätze der Gesellschaft  wie Gleichbehandlung gelten immer auch für Vereine, mache Vorstände glauben das bloss nicht.

ilex

...Eckhard - Eckhard..!!!

Fang Dich doch bitte mal selbst wieder ein....



Gruß

ilex

Re(e)Bell

Hallo,
ich frag mich mal wieder, wie manche Vereinsfunktionäre hier argumentieren und so manches unter der Tisch kehren.

Eckhard hat gar nicht so unrecht. Warum haut ihr auf in ein ?

Was ist/war hier die Sachlage ?
Ein Verein hat einen Garten zurückerhalten, der nicht in Ordnung war. (nicht zulässiger Nadelbaum vorhanden).
Wieso ist doch völlig unerheblich. Was der Verein tut ist der Punkt. Statt den Garten in einem ordentlichen Zustand zu  versetzen, schreibt er in der Regel alle Mängel schön auf und verpachtet den Garten in einem mangelhaften Zustand. Er verschweigt die Mängel nicht, sondern läßt die Mängel als Auflage von dem neunen Pächter beheben. Meint ihr wirklich, dass sei so in Ordnung ?
Pflicht zur Mängelbeseitigung neben der Pachtzinszahlung ? Gibt es nicht eine Pachtzinsbegrenzung nach § 5 BKleingG ? Ist die Verpflichtung einen mangelhaften Zustand zu beseitigen nicht eine indirekte Pachtzinserhöhung. Über so etwas gibt es für das Wohnungsmietrecht maßgebene Urteile. Der neue Pächter müßte  soviel als Entschädigung erhalten, dass er die fachgerechte Mängelbeseitigung davon bezahlen kann. Hier sehe ich den rechtlichen Ansatz. Ich glaube nämlich nicht, dass die vom Verein "ermittelte" Entschädigung diesem Betrag entspricht. Der Pächter zahlt nämlich drauf. Wer kann schon Bäume fällen, Wurzeln ausgraben. Eigentlich brauchte erdafür eine Fachfirma und die ist teuerer als die gezahlte oder von übrigen Wert abgezogenen Entschädigung.
Wie jeder Vermieter hat auch ein KGV als Verpächter gewisse Risiken, wenn er sein Pachtobjekt nicht im Auge behält und rechtzeitg einschreitet, damit er nicht später mal selbst für die Kosten aufkommen muß. Dieses Risiko einfach dem neuen Pächter aufzuerlegen, mag einfach sein. wenn sich aber einer mal wehrt, kann es für den Verein teuer werden.  

Uwe

Eckhard mit Vereinssache meine ich das jeder Vorstand selbst entscheiden muß wie er mit den Grundsätzen der Gesellschaft wie Gleichbehandlung, wie du es so schön gesagt hast, in seinen Verein umzugehen hat.

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