"Verschiedenes"

Begonnen von Viola, 17. Oktober 2007, 21:27:00

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Viola

Hallo zusammen,

im Vereinsrecht kenne ich mich wenig aus, aber wie von Eckhard geschrieben können unter diesem Tagesordnungspunkt keine BESCHLÜSSE gefasst werden ???

Das hätte ich gerne genauer erläutert.

Viola

ilex

Hallo Viola,

zunächst gehe ich mal davon aus, dass Du sehr wohl weiß, dass unter dem Punkt VERSCHIEDENES nie etwas beschlossen werden kann- woher hast Du denn diese Information?
Einen solchen Tagesordnungspunkt setzt jeder Vorstand - egal um welchen Verein es sich auch immer handelt - regelmäíg/ständig am Ende einer Einladung zu einer JHV oder sonstigen Zusammenkunft. Dort darf dann jeder noch mal "irgendetwas" zum Besten geben -egal zu welchem Thema auch immer.
Verbindlich sind Aussagen bei diesem TOP nie - gute Vorstände nehmen aber die bei diesem TOP geäußerten Kritiken, Anmerkungen, Ideeen oder wie auch immer genannt zum Anlaß, die Arbeit   f ü r   d e n   V e r e i n   zu optimieren und für die kommende JHV neue, zukunftsweisende (zeitgemäße) Beschlüsse  herbeizuführen.


Soweit ersteinmal von mir

viele Grüße nach Berlin
(ich denke das ich mal bei euch vorbeischauen werde)  

ilex

Re(e)Bell

Hallo Viola,
im Vereinsrecht des BGB gibt es einigen Regelungen die ein Vorstand eigentlich kennen sollte. So steht da in § 32 Abs. 1 Satz 2: Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird.
Das bedeutet, das Thema über welches einBeschluss gefaßt werden soll, muß aus der Tagesordnung zwingend erkennbar sein.
Ein Punkt, der nach meiner Beobachtung bei vielen Vereinen nicht beachtet wird. Auch ein TOP "Anträge" nützt da nichts. es muß angegeben werden, worum es geht.
Der Gesetzgeber hat die für mich überzeugende Meinung festgeschrieben, dass das Mitglied eines Vereines sich aufgrund der Tagesordnung ein Bild machen können soll, was in der Versammlung beschlossen werden könnte, um zu entscheiden ob der Besuch der Versammlung wichtig erscheint.
 
Gruß Re(e)Bell

Eckhard


"Gute Vorstände" sollten  "TOP Verschiedenes" endgültig streichen und ihre "Anregungen" nach der Beendigung der TO einholen.

Re(e)Bell

@Eckhard,
man kann statt dem TOP "Verschiedenes" einen TOP "Allgemeine Aussprache (keine Beschluss möglich)" aufnehmen.
Dort kann alles angesprochen werden, aber es können keine Beschlüsse gefasst werden.

Uwe

Hallo Gartenfreunde

"Top Verschiedenes" oder "Top Anregung". Wo ist da der Unterschied? Es ist Haarspalterei TOPs umzubennen die den gleichen Zweck erfüllen, oder kann man jetzt unter Top Anregung was beschliessen? Bei mir bleibt der Der Punkt Verschiedenes und ob wir ein Guter Vorstand sind, entscheiden unsere Mitglieder und nicht eine Person die mit E anfängt.

Gruß Uwe

Eckhard

Leute, schaut her

Genau so geht es bei den Kleingärtnern oft zu. Sie führen den Verein wie Fürsten und Herren und machen sich dabei selbst zum Narren.

ilex

...Eckhard, es langt!

Das es außer Dir keinen anderen vollkommenden Menschen auf dieser einen Erde gibt (zumindest Deiner eigenen Meinung nach), nehmen wir zur Kenntnis - mehr will ich dazu auch nicht schreiben.

Zum Thema: wir haben einen TOP "Aussprache" immer hinter den Berichten des Vorstandes (Vors. ReFü, Festausschuss). Auch haben wir nach wie vor-wie wohl die meisten Vereine auch - einen TOP "Verschiedenes". Es kommt schon mal vor, dass die eine oder andere Anregung aus den Reihen der MV vorgetragen wird - in der Regel nutzt aber der/die Vorsitzende(r) diesen TOP, um den Dank für die Teilnahme etc. auszusprechen und die Versammlung formell zu schließen.

Gruß

ilex

Eckhard

Jeder macht mal Fehler oft ohne es zu wissen. Sollte aber die Gelegenheit kommen, diese zu korrigieren, so tut man das - normalerweise.
-Das letzte Mal muß es richtig sein -
Trotz bessern Wissens, am nicht korrekten festzuhalten ist Starrsinn.
Darauf auch noch stolz zu sein ist wohl Altersstarrsinn

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