Kündigung wegen Privatkrieg

Begonnen von Siem, 19. Oktober 2007, 09:43:00

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Siem

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich es hier jetzt richtig mache, aber habe die Seite durch Zufall gefunden.

Die 1. Vorsitzende und ich waren bis vor 2,5 Jahren befreundet und seit sie im Vorstand den Posten übernommen hat, ist sie wie umgewandelt. Nachdem ich nach der Wahl noch 2-3x bei ihr angerufen habe und mehrmals im Kleingarten gegrüßt habe, ohne eine Antwort zu erhalten, habe ich mich zurückgezogen und sehe durch sie durch. Das ärgert sie wohl ungemein.

Nachdem ich auch das Sommerfest nicht mehr besuche und Bekannte von mir einen Leserbrief in der hiesigen Zeitung veröffentlicht haben bezüglich der Stadtbewertung unserer Anlage, hat sie mich im Aushang öffentlich angeprangert, dies wäre meine Idee gewesen.

Nun hatten wir vergangene Woche ein Oktoberfest, zu dem wir (einige Mitglieder, die sich auch nicht gut mit ihr verstehen) dann aber trotzdem hingingen.

Da die Technik ein Zuhören der Ehrungen verhinderte (wir saßen am allerletzten Tisch in unserem großen Vereinshaus), haben wir uns am Tisch untereinander unterhalten. Dabei fiel von mir und meiner Tischnachbarin ein "Buhhh" bezüglich eines unserer Gespräche.

Das wurde ihr weitergetragen, sodass sie sich jetzt wieder einmal auf "angegriffen" beruft und hatte uns gestern Abend zu einem Gespräch ins Vereinshaus eingeladen (unseren gesamten Tisch) und Zeugen, die das "Buhhh" bestätigen sollten, obwohl wir das nicht abgestritten hatten.

Eine neutrale Person vom Kreisverband war ebenfalls anwesen, der aber immer wieder versuchte, die lauten Angriffe und persönlichen Beleidigungen ihrerseits, zu schlichten und die Lage zu beruhigen. Damit fühlte sie sich wieder angegriffen und meinte, dieses Mitglied des Kreisverbandes würde zu uns halten.

Sie hat sich dann auf das Bundeskleingartengesetz berufen und möchten §8, Absatz 2 zur Geltung kommen lassen und uns kündigen.

Geht das so einfach, oder gehören nicht mal Abmahnungen oder ähnliches dazu, obwohl wir uns keiner Schuld bewußt sind. Sie kann anscheinend Privat und Verein nicht auseinanderhalten.

Was kann ich machen? Weiß jemand einen Rat? Ich bin total verzweifelt!

Eckhard

An deiner Stelle würde ich 1. etwas zurückrudern (nichts schlechtes und sei es auch privat über den Verein erzählen)
2. einen " Versöhnungsbrief" an die Frau schreiben ( betonen, in Zukunft alles zu tun, um den Gartenfrieden zu erhalten)
Die Kündigung ggf  als nicht hinreichend begründet zurückweisen
das kann doch nicht schwer sein.


und dann in Ruhe abwarten, denn Sie können ziemlich sicher sein, dass eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung  nicht Erfolge hat

Viola

Hallo zusammen,

wie sollte diese angedrohte Kündigung denn objektiv (sachlich) gerechtfertigt werden ?

Subjektiv (persönlich, nicht von allgemeiner Gültigkeit)mag die Vorsitzende vielleicht Recht haben, aber ein bißchen Verfolgungswahn Ihrerseits steckt wohl auch dahinter.

Siem hat,wie geschildert, an verordneten Schlichtungsgesprächen teilgenommen, warum sollte Er jetzt weiter zu Kreuze kriechen, während die Vorsitzende weiter stur auf Ihrem Standpunkt beharrt ?

Gib jemandem ein Amt....

Ansonsten: 2 Bier, Wein, Saft bestellen und fertigmachen zur Versöhnung !!!!!!

Viola




Uwe

Hallo Siem

Auf jeden Fall muß du nach erhalt der Kündigung Einspruch, beim Vorstand, einlegen. Sollte der Vorstand den Einspruch ablehnen hast du die Möglichkeit dich auf der nächsten Versammlung dein Einspruch zu begründen. (So steht es in unsere Satzung, vielleicht auch in eure). Bei der Begründung, auf der Versammlung, darf dann natürlich nicht fehlen das deine Vorsitzende beim Schlichtungsgespräch laut und beleidigend geworden ist und dieses Gespräch dadurch erfolglos war. Solltest du dann Erfolg gegen deine Kündigung haben heiß es, wie Viola schon gesagt hat, zwei Bier,Cola, Saft bestellen und sich die Hand geben.
Ich persönlich bin bei Ausschluß und Kündigung im Verein sehr vorsichtig. Besonders wenn sie unter den §8 des BKleinGG fallen sollen. Man weiß nie ob ein einfaches "Buhh" eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine Störung des Vereinsfrieden ist.

Gruß Uwe  

lore

hallo

was steht denn in euerer Satzung oder im Pachtvertrag bezüglich der Kündigung ?
Auch kann die 1. Vors. das nicht allein entscheiden. Hat den der gesammte Vorstand dafür gestimmt ?
Einspruch erheben und erst mal abwarten !

Gruß lore

daisy

Muss bei einer Kündigung nicht der Termin ( August zum Nov.)eingehalten werden? D.h. vom Oktoberfest per sofort geht wohl nur bei ganz besonderen Vorkommnissen,im BKG § 9 findest du konkrete Angaben zu Kündigungen. Und vor allen muss doch die Mitgliederversammlung über eine Kündigung entscheiden. Zuvor muss es jedoch die Abmahnung geben.
Das beste wäre wohl: Zurückhalten, sachlich auftreten, keinen Anlass zu  Streitigkeiten geben. Was nun nicht heißt, dass du kuschen solltest. Kritik sachlich und mit Zeugen ist eh besser als Streit oder gar Krieg.
daisy

Eckhard

nu mal sachte...
die Geschäfte führt immer noch der Vorstand.
Da hat eine MV nichts zu melden.

Burchard


Eine Kündigung kann nur durch Verpächer erfolgen - das ist in den seltesten Fällen der Verein selber.

Ich kenne keine Satzung in den das "Kündigen von Pachtverträgen" zu den Obliegenheiten des Vorstands zählt. Der Verein kann lediglich über den Auschluß von Mitgliedern entscheiden und das die Mitgliedschaft im Verein und der Pachtvertrag zwei unabhängige Angelegenheiten  sind wurde schon früher hinreichend erläutert.

Eckhard

Die Geschäfte führt der Vorstand. Wer denn sonst?
Dazu gehören Verträge.
Sonst müßten z B beim Briefmarkenkauf alle Mitglieder gefragt werden.

Burchard

wenn dem Verein das Grundstück gehört dann ja. Bei uns ist der Stadtverband  der Verpächter und nur der kann auch kündigen!

Uwe

Unsere Pachtgärten werden von den einzelnen Vereinen verwaltet. Soll das jetzt heißen das ich erst die Stadt (Eigentümer) fragen muß ob ich ein Pächter kündigen darf? Wir haben schon seit eh und je unseren negativen Pächter gekündigt. Sind die ganzen Kündigungen unwirksam? Würde mich jetzt mal intressieren.

Gruß Uwe

Re(e)Bell

Wenn da geschrieben wird:
Unsere Pachtgärten werden von den einzelnen Vereinen verwaltet.
Muß man natürlich fragen, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Verwaltungsvertrag ergeben.
Wenn der Verein selbst Verträge abschließen darf, wird er auch selbst kündigen dürfen.

Eckhard

das ist doch ganz einfach:
Jeder Gärtner hat einen Pachtvertrag. Dort steht, wer Verpächter ist. Nur das gilt.
Grundsätzlich werden Grundstücke von Privat , Kirche oder Gemeinde gepachtet. Das macht der Verein, vertreten durch den Vorstand. Der macht dann Unterpachtverträge mit den Gärtnern. Auch Verbände treten als Erstpächter auf und verpachten es weiter an die Vereine, die wieder an Gärtner weiterverpachten.

Nun fangt bloß nicht an zu versuchen das Rad neu zu erfinden.

daisy

Uwe, aus eigenem Erleben: im Frühsommer nach unserer Meinung gerechtfertigt ausgesprochene Kündigung zum 30. Nov. 2007, die Pächterin hat sich gewehrt, geklagt und gewonnen. Gründe: Die Abmahnungen waren zu "lasch" formuliert und wir hatten keine Mitgliederversammlung einberufen um deren Veto einzuholen. Sicher hattet ihr Glück, wenn eure negativen Pächter es vielleicht hinnehmen, gekündigt zu werden.
Da hätten wir gerne den einen oder anderen schwierigen Gartenfreund aus der Anlage raus. Wir haben große Probleme mit den neuen, oft jüngeren Pächtern. d.

Uwe

Eckhard! Kann man hier nicht mehr eine einfache Frage stellen ohne angemacht zu werden?

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