Landesfachberater

Begonnen von Karlchen aus Bocholt, 29. November 2007, 05:59:00

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Karlchen aus Bocholt

wer guggt mal in meinen Garten 'rein ?

guggst du hier..... www.garten31.de

Eckhard

Liebes Karlchen,
warum das Thema  ..Fachberater?

Deine Bilder zeigen sehr schöne Gärten.
Kauft ihr Euer Gemüse bei Lidl?

Gruß eckhard

>FL

Die Laube macht einen sehr "wohnlichen" Eindruck, ist wohl nix mit dem BkleingG


Viola

Eckhard und FL,

zu Leerstand im Kleingarten habt Ihr nichts beizutragen ????

Vielleicht ist die Überschrift Landesfachberater unglücklich gewählt, aber wir sind im Jahr 2007 angekommen!

Wacht doch endlich mal auf und seht der Realität ins Auge. Ein "Unterstand" ohne Klo ist heute nicht mehr vermietbar.

Zum dauerhaften Wohnen geeignet:
dauerhaft setzt doch voraus, das ich keine andere Bleibe habe, da ist es doch eigentlich egal, ob Wasser IN der Laube, es ist ja jetzt sowieso abgestellt.
Ich war heute 2 Stunden draußen, der Gasofen lief volle Pulle, es war trotzdem schweinekalt.

Aus welchem Jahr ist das Bundeskleingartengesetz? Es gehört dringend reformiert, besonders der Kommentar von M.

Ich hoffe auf eine lebhafte Diskussion, so schläft dieses Forum vielleicht nicht ganz ein.

Viola


Eckhard

Liebe Viola,

der BDG rät, die Vereine sollten den Status Ihrer Kleingärten von Anfang an gesetzeskonform halten und dokumentieren, da sonst eine Begehrlichkeit durch Stadt oder Besitzer geweckt werden kann. Der Verein ist beweispflichtig, nicht umgekehrt. Ein Recht auf Ersatz fällt im Zweifel auch weg.
An anderer Stelle ist der Begriff "für Wohnzwecke" allgemein dadurch definiert, das Wasser oder Strom anschluß IN der Laube sind.
Der optische Zustand ist rechtlich  nicht relevant.

Anstatt nun seinen Pächtern zu helfen und die wenigen Änderungen zur "richtigen" Bewirtschaftung aufzuzeigen  -

z B Wasser und Strom müssten nur nach außen verlegt werden

- leistest du und andere den Gärtnern einen Bärendienst, indem ihr ihnen Gesetzesuntreue empfehlt

(Auch einige Beiträge in der Novausgabe der Gartenfreund-zeitung tragen dazu bei)


Viola

Eckhard,

mir reicht es jetzt wirklich.

Bevor Du Beiträge kommentierst, solltest Du sie auch aufmerksam lesen.
Ich vordere hier niemanden auf, das Bundeskleingartengesetz zu boykottieren, man sollte über die Gesetzgebung aber mal nachdenken.
Zu garten31: kauft Ihr Euer Gemüse eigentlich bei ALDI? Das finde ich schon sehr unverschämt, lass sie doch einfach mal machen, auch ich und andere in diesem Forum kaufen im Winterhalbjahr gerne(oder weil das Geld knapp ist)bei Aldi. Lidl...


Burchard

Diese Argumente kommen immer mal wieder auf.

Ist doch kein Problem - gehe zu deinem Verpächter und biete ihm an auf die Anwendung des BkleigG zu verzichten. Du darfst Strom und Wasser (und Bett / Küche Bad etc.) in deiner "LÖube" haben und er kann an Pacht berechnen was er möchte.

Viola

Wollt Ihr mich eigentlich nicht verstehen ?
Verschließt Ihr wissentlich die Augen, was in Eurem Verein wirklich abgeht?

Wieviel Lauben sind bei Euch wirklich konform mit dem Bundeskleingartengesetz? Wo das illegale Abwasser hingeht, ich möchte es gar nicht erst wissen.

Jetzt findet ein Generationswechsel statt, nutzt doch mal die Chance, was neues anzufangen, bestehende Gesetze etwas aufzuweichen bzw anders zu gestalten.Oder sind wir auf ewig gefangen in dieser "alten Männerriege".Besteht heutzutage noch Aussicht auf das "Kranzgeld"? Dann wären wir genausoweit wie bei der Reform des Bundeskleingartengesetzes?

Wir denken zum 1.Advent mal über einiges nach
Viola










aetionswech

Brigitte

Hallo Viola,

ich weis genau wast Du meinst!

Im Gebiet Rheinlad ist das bereits so umgesetzt.

In Aachen gibt es mindestens eine Gartenkolonie mit zeitgemäßer Ausstattung:

   -  Wasser und Strom in den Lauben
   -  Kanalanschluß der Lauben
   -  die kleingärtnerische Nutzung ist nicht regelementiert       (es gibt auch reine Ziergärten)

   -  ca 70% der Pächter "wohnen" mindestns im Sommer im Garten
   
Das geschied alles mit Wissen und Duldung des Stadtverbands, da der Vorsitzende vom Stadtverband Beisitzer im Landesverband ist - also auch mit Wissen und Duldung des Landesverbands.

An Eckhard, Burchard und FL:

  wenn es den Verbänden nicht stört - wozu  regt ihr euch auf?


Eckhard

...wie gesagt: Jeder soll nach seiner Facon selig werden und jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung.
Ich meine aber, dass  es der falsche Weg ist, intern das Nichteinhalten des BKlGaG zum Normalzustand zu erklären. Noch etwas mehr Öffentlichkeit  auf diese Weise und diejenigen, die  die Pachtprevilegien der Kleingärtner weghaben wollen (zB Politik  Bremen) haben ein leichtes Spiel.
Man kann nichts verändern, wenn diese Forderungen nach Veränderung nicht ständig dort vorgetragen werden, wo Gesetze diskutiert werden –in den Parteinen und vor allem im Parlament.
Es findet z Z  keine erkennbare wirkungsvolle  koordinierte Lobbyarbeit dieses riesigen Verbandes BDG beim Gesetzgeber statt.
Oder hat einer so etwas auf der verschlafenen hompage des Bundesverbandes entdeckt.Das ist ein zahnloser Tiger.
Dann macht doch Nägel mit Köpfen und tretet nach und nach aus allen Verbänden aus. Das spart viel Beitragsgeld, die wir ansparen können, um die dann nach und nach   gestiegenen Pachten für unsere Freizeitgärten zu bedienen.
Dann weiss jedenfalls jeder, woran er ist.



Hans

Hallo,
 und schon geht der Streit wieder los! Was wir auf der Seite gesehen haben, ist zweifellos ein schöner Garten - aber eben kein Kleingarten. Und wenn es in der Anlage noch mehr solcher Gärten gibt und niemand was dazu sagt, dann ist es auch gut. Wenn aber der Stadt-(Landes-) verband die Augen davor verschließt, obwohl Bundeskleingartengesetz und diverse Gartenordnungen eine andere Gartengestaltung und Ausrüstung der Laube verlangen, dann kann das doch nur daran liegen, daß mit Austritt (oder Rausschmiß) eines Vereins aus dem Verband Beitragszahler verloren gehen. Das ist in unserer Stadt auch so.
Deswegen müssen wir aber nicht gleich die Gesetze ändern. Kleingärten sollen Kleingärten bleiben - und sei es nur deswegen, damit sie bezahlbar auch für den kleinen Mann bleiben.
Und Eckhards Bemerkung über Gemüsekauf bei Lidl ist doch kein Drama. Er hat eben auf den vielen schönen Bildern nur ein ebenso schönes Gemüsebeet vermißt - ich übrigens auch.
Bleibt für mich nur noch das Rätsel mit dem Fachberater. Aber vielleicht erfahren wir das noch.

viele Grüße

Hans

Horst

Liebe Freunde;
"nicht zum dauernden Wohnen geeignet" ist reine Auslegungssache.
Man kann durchaus mit dem Grundstückseigentümer - meist ist es die Kommune - eine etwas gehobenere "Ausstattung und Einrichtung"
vereinbaren, wenns geht vertraglich. Optimal wäre dabei eine Vereinbarung, dass dadurch die Pacht nicht steigt. Hauptargument unsererseits wäre Leerstand. Doch Vorsicht: Manche Großstädte mit vielen Anlagen warten auf Leerstand um Anlagen für Bauland aufzulösen. Verbliebene Kleingärtner verteilt man dann auf die anderen Anlagen.
Kennt ihr schon das Buch "Mein Schrebergarten"? Es ist von maßgebenden Leuten des BDG geschrieben. Dort wird jetzt plötzlich
auf den Seiten 10 und 11 die Meinung vertreten, dass die dort dargestellten Dinge über komfortablere Lauben ganz normal, also zulässig, seien. Ich war so überrascht, dass ich drei mal lesen musste. Diese Seiten im Buch wären auch Argumente gegenüber dem Grundstückseigentümer für verbesserte Ausstattung.
Ich habe meine Meinung darüber u. a. dem BDG geschrieben.
Dieses Schreiben könnt ihr nach Kontaktaufnahme mit mir haben.
Sucht dazu den LV Bayer. Kleingärtner auf, z.B. mit www.l-b-k.de/vereine.php Das ist die Seite mit den Vereinen.
Geht nach Oberpfalz/Niederbayern, dann Stadt, Bogen, KGV Bogen.
Kuvert-Symbol anklicken über E-MaiL
(Umständlich, aber ich möchte meine Adresse doch nicht ganz offen hergeben).

Euer
Horst

Kaffi

Hollo zusammen !
Veränderung kann nur da stattfinden wo sie auch gewollt ist.
Wir sind Millionen von Kleingärtnern das heisst Millionen Wähler.
Wenn jeder nur ein paar Zeilen an seinen zuständigen Bundestagabgeordneten schreibt so glaube ich kommt Bewegung ins Spiel.Alles wird revormiert warum nicht auch das Bundeskleingartengesetz.In  einer Zeit in der es immer mehr
Armut  und es immer mehr Leute gibt die sich einen Urlaub nicht mehr leisten können, müßte es doch möglich sein seinen Urlaub im Kleingarten zu verbringen ohne gleich mit dem Gesetz in Konflickt zu geraden.
MfG Kaffi
MfG Kaffi

Eckhard

Der Knackpunkt bei Kleingärtnern  ist doch:
Bis es ein ,,moderneres" Gesetz gibt, handelt jeder  gegen seine Pachtvereinbarungen und gefährdet damit auch die günstige Pacht seines Nachbar.
Dieser Nachbar ist vielleicht  glücklich MIT 50 % Gemüse und Obst. Er brauch kein fließend Wasser und Strom  in der  Laube.
Nun komm mir keiner mit Mehrheit. Gesetze sind Minderheitenschutz.
Was ist das für eine Gemeinschaft, die bei Pachtabschluss die Satzung und damit die Gemeinnützigkeit unterschreibt, in der Zeit danach alles daran setzt, diese Zusagen zu hintergehen.
Entweder man hält sich an seinen Vertrag oder kündigt und sucht sich einen Freizeitgarten.
Alles andere ist unaufrichtig .
Bitte, die Reihenfolge einhalten: Zuerst ein neues Gesetz und dann die Laube als Feriensitz ausbauen.
Und – wie gesagt – man kann auch gemütlich in der Laube übersommern ohne gegen Gesetz und Regeln  zu verstossen.

Karlchen aus Bocholt

Hallo, ich begrüße alle Teilnehmer hier im Forum ganz herzlich. Insbesondere Eckhard, der auf einige Beiträge in der Novausgabe der Gartenfreund-zeitung anspielt. Vertiefen wir doch dieses Thema, stellen wir uns die Frage, wann ist eine Laube zum dauernden Wohnen geeignet? "Es ist allen Kleingärnern durchaus bewusst" schreibt Dr. Norbert Franke, Vizepräsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde in der Novausgabe der Gartenfreund-zeitung; "dass die aus dem BKleingG erwachsene Sicherheiten auch die Einhaltung der gesetzlichen Festlegungen nach sich ziehen." Und weiter: "Dazu gehören Art und Umfang der kleingärtnerischen Nutzung, die einfache Ausstattung der Laube, die nicht zum Wohnen geeignet sein darf, sowie der Bestandsschutz. Worte, die bis zum heutigen Tag in ihrer Gesamtheit nicht eindeutig definiert sind und somit oft eine Kluft zwischen den Wünschen der Kleingärtner, den Forderungen der Eigentümer und der Rechtsprechung aufreißen."
"Einfache Ausstattung heute anders als früher", schreibt Dr. Norbert Franke und weiter: "Wenn auch der Bundesgerichtshof jetzt zur Frage der kleingärtnerischen Nutzung nachvollziehbare Maßstäbe gesetzt hat, so bleibt immer noch die Frage, wie die Ausstattung der Laube aussehen darf. Sie wird sich - und das wird wohl keiner bestreiten wollen - von den Lauben unserer Vorfahren unterscheiden. Die Welt entwickelt sich weiter, und der Begriff 'einfache Ausstattung' unterleigt zwangsläufig auch dieser Entwicklung.
In Notzeiten aus alten Kistenbrettern und Dachpappe zusammengezimmerte Lauben können heute nicht mehr der Maßstab für eine einfache Ausstattung sein. Inzwischen werden über den Handel Blockhäuser in unzähligen Varianten angeboten, und auch die Menschen haben das Bedürfnis nach mehr Komfort. Auch ein Wasseranschluss in der Laube und ein Kocher für die Speisezubereitung können im 21. Jahrhundert nicht mehr Maßstäbe für einen Verstoß gegen die Forderung nach einfacher Ausstattung sein."
Dr. Norbert Franke weiter: "Wenn zudem der Anschluss der Laube an ein Elektronetz, ein modernes Leichtmetalldach oder Fenster aus Isolierglas bereits für den Tatbestand 'zum dauernden Wohnen geeignet' ausreichen, so stehen die Entwicklung dieser Welt und die Bedürfnisse der Menschen im krassen Widerspruch zur Auslegung bezw. zur Kommentierung des Gesetzestextes.
Mehr Freiraum und gegenseitiges Vertrauen wären ein gutes Gegengewicht zu den Leistungen, die die Kleingärtner dieses Landes sowohl für die Gesellschaft als auch für die Umwelt vollbringen. Generell muss an dieser Stelle gesagt werden, dass sich aus der Möglichkeit, dass etwas zum dauernden Wohnen genutzt werden könnte, noch lange nicht ableitet, dass der Pächter es auch tut."  
Dr. Norbert Franke weiter: 'Entwicklungen zulassen.' "Ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie nicht die Position 'im Zweifelsfalle zugunsten des Angeklagten'? Und hat die Entwicklung der Welt seit dem Jahre 1983 nicht zwangsläufig auch Auswirkungen auf den Sinn und die Interpretierbarkeit der Worte, die die Väter des BKleingG in den Gesetzestext legten? Wer konnte zum damaligen Zeitpunkt die rasante Entwicklung der Technik und der Bedürfnisse der Menschen im vollen Umfang vorhersagen, und  wer wollte mit der Inkraftsetzung jegliche Entwicklung unterbinden?"

Mögen die Ausführungen von Dr. Norbert Franke dazu beitragen, den Blick in die Zukunft zu richten, Erreichtes zu bewahren, heißt nicht Stillstand, sondern Auseinandersetzung mit dem, was ist.

Gruß.
Karlchen aus Bocholt


PS: Auf das Thema "Kleingärtnerische Nutzung" und der Frage von Eckhard: "Kauft ihr Euer Gemüse bei Lidl?" komme ich noch zu sprechen.

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