großer Freisitz

Begonnen von Karl, 29. Dezember 2007, 06:41:00

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Eckhard

Hallo Heini,
offensichtlich macht dein Vorstand  sich keine Gedanken, was eigentlich seine Kernaufgaben sind.
Ob das als Vorbild gelten kann, möchte ich bezweifeln.
gruß eckhard

heinis kasse

hallo eckhard,
ich bin vorstand und praktiziere so.
als frontmann muss man so arbeiten ,oder der gartenverein explodiert.
vorbild sein ist eine hehre aufgabe ,sie ist zu schön um wahr zu sein.

mfg
heinis kasse

Eckhard

...na, jedenfalls ist dein Beispiel ein abschreckendes, wenn es um Nachfolge im Vorstand geht.
Dann man fröhliches Weiterwurschteln.
gruß eckhard

>FL

Hallo,

ich möchte den Vorstand sehen der einen Rückbau(wunsch) durchsetzen kann, solange der Pächter nicht gekündigt hat.

Welche Möglichkeiten hat der Vorstand? Keine - solange es auch nur eine Laube gibt die nicht den Vorschriften entspricht. Da alle Pächter gleichbehandelt werden müssen - kann man nur alle oder keinen zum Rückbau "zwingen".

Da sind schon ganze Stadtverbände gescheitert. Ich kenne da einen Verein Lauben im Durchschnitt 50M² - Küche/Bad Schlafzimmer. Die wird so auch vom Stadtverand tolleriert - in der Hoffnung as mal der eine oder andre Garten den Pächter wechselt.

Wenn also der Stadtverband - und indirekt auch der Landesverband - sich nicht daran stört, warum soll ein Vereinsvorstand sich da unnötig Ärger einhandeln?

Hans

Hallo Gartenfreunde,

Eckhard hat ja recht - aber die Realitäten sehen eben so aus, daß sich letztlich keiner findet, der Recht und Gesetz strikt durchsetzen kann. Er muß scheitern. Bleibt wirklich nur, bei Pächterwechsel wirklich durchzugreifen - und das ist kein  Problem, denn hier kann man sich auf Satzung, Gartenordnung, Verwaltungsauftrag und Pachtvertrag stützen.

viele Grüße

Hans

heinis kasse

hallo hans,
das was ">FL" und ich schreiben und auch nur empfehlen können ist der einzig praktikable weg ,und hat nichts ,wie eckhard schreibt,mit weiterwurschteln zu tun.
eckhard mit seinen gesetzen wird nie bei den kleingärtnern ein bein auf die erde bekommen,weil er praxisfern argumentiert und mit seinen paragraphen nur theoretisiert.
er sollte sich doch mal zum 1. vorsitzenden wählen lassen ,bei der tätigkeit würde er in die tiefen der praktischen vereinsarbeit einsinken und viel lernen,vor allen dingen augenmass und verhältnismässigkeit.
so hans, lass mal die grossen freisitze stehen bis zum pächterwechsel,aber lass sie durch den altpächter abreissen,wie alles andere auch was nicht gesetzeskonform ist.

mfg
heinis kasse

Hans

Hallo Heini,

genau so mache ich es seit 2003 und erzähle es auf jeder Versammlung. Das hat den Vorteil, dass ich denen die bleiben nicht unnötig auf den Füßen herumtrample.
Wer kündigt kriegt mit auf den Weg: "Erst wenn der Garten tiptop in Ordnung ist wird weiterverpachtet.Machst Du nix - kriegst Du nix".
Bisher hat noch keiner gemeckert.

Grüße von Hans

Eckhard

Ihr sagt alle, das es nicht geht, einen Verein nach rechtens zu verwalten.
Nach eurer Logik könnte ein Vermieter niemals einen Mieter auf Einhaltung der Vertragsregeln zwingen und notfalls kündigen, wenn dieser die gesetzlichen Regeln nicht einhält.
absurd.
Ich sage Euch , wie es geht.
Aber das will wohl keiner wissen.

viel spass beim wurschteln

gruß eckhard

Hans

Was will uns Viola damit sagen?

Uwe

Hallo Leute

Den Rückbau bei Pächterwechsel ist nur soweit Okay solange der abgehende Pächter es noch kann. Aber was ist wenn einer zualt oder sogar plötzlich verstirbt, was dann? Zu >Fl kann ich noch sagen, es ist in unseren Bundesland ganz leicht ein Pächter zu Rückbau zu bewegen. Man muß nur die Baubehörde kurz informieren, die sind schneller da als man denkt und dann wird der ganze Verein umgekrempelt. Eckhard du hast gesagt du weiß wie es geht, dann schieß mal los ich bin ganz gespannt.

Gruß Uwe

lutz

Hallo Eckhard,

bin zwar auch kein erster Vorsitzender, stimme eventuell auch deshalb Deiner Argumentation zu...
Den Gartenfreunden, die nach Eckhards Worten weiter "wurschteln" möchte  ich zu bedenken geben, dass dieses auch zur Folge haben kann, das wieder einmal ein Gericht sich gezwungen sieht, ne neue Sau durchs Dorf bzw. die Kleingartenanlagen zu treiben. Der hirnrissige "Nachweis der Kleingarteneigenschaft vor Gericht" sollte doch noch frisch in Erinnerung sein.
ME sollte zumindest bei Altbestandskunden mit zu großem Überbau auf evtl. Bestandsschutz geprüft werden. Ist dieser nicht gegeben sollte zwischen Verein und Gärtner vertraglich ein Rückbau festgelegt werden. (Erklärung des Sachverhaltes -wie von Eckhard beschrieben- natürlich vorher.) So könnte der Verein im "Notfall" guten Willen und Einsicht in fehlerhaftes Verhalten als strafmindernd geltend machen.  
Bei Neukunden wäre ein sofortiges Unterbinden wohl eher angebracht.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

>FL

Hallo Uwe,

eigentlich hast Du nur meine Assage bestätigt - kein Vorstand kann den Rückbau erzwingen, Im Rheinland wird wohl keine Baubehörde in einer Kleingartenalege tätig zumindest ist mir kein Fall bekannt. Die von mir erwähnte Anlage ist auch der Baubehörde - zumindest dem Liegenschaftsamt - bekannt, mit allen baulichen "Mängeln" einschl. der Kanalanbindung der einzelnen Lauben.

Uwe

Hallo >FL

So wie mir scheint wohne ich wohl in das einzige Bundesland wo die Baubehörde hinter illegale Bauten her ist wie der Teufel hinter der armen Seele. Bei allen die die ihre übergroßen Bauten von Verband geduldet werden und die Behörde untätig bleibt können sich glücklich schätzen, da muß ich dir dann auch recht geben das der Vorstand dann machtlos ist.

Gruß Uwe

Lutz

Hallo Uwe,

...nur solange, bis entweder höchstrichterlich festgestellt wird, daß derartige ungesetzlichen Zustände abgestellt gehören (ggf. gar aus eben diesem Grund das BKleinG zum Abschuß frei geben). Dann werden all jene ersten Vorstände Zeter und Mortio schreien, auf die böse Politik schimpfen etc. Die bislang schweigenden Verbands-Oberen werden mit wehenden Trauerfahnen voranmarschieren, du wirst schon sehen.

Oder, weniger dramatisches Szenario, bis ein Finanzbeamter feststellt, daß hier doch wenigstens -Geld braucht der Staat immer-  Grundsteuer B fällig wäre. Woraus ein ebenso findiger Politiker messerscharf schließt, daß dann auch die Zweitwohnungssteuer fällig wird...
Das ließe sich noch beliebig fortsetzen.

Passend die alten deutschen Sprichwörter: Nichts ist so fein gesponnen... Oder: Der Krug geht nur solange zum Brunnen...

Ob sich all jene, bei denen derartig rechtswidriges Verhalten "geduldet" wird, glücklich schätzen können, das wage ich zu bezweifeln. Wäre zumindest ein Glück von der gleichen Qualität wie das Glück eines Ladendiebes, der nicht erwischt wurde. Okay, der Vergleich mit dem Ladendieb ist etwas krass geraten, setz 'nen Steuerbetrüger an dessen Stelle, dann hättest du eine etwa gleichwertige gesellschaftliche Akzeptanz.
Der Dumme ist in jedem Falle der Ehrliche. Schon deshalb sollte man da gegensteuern. Damit sollte auch kein Vorstand überfordert sein.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Uwe

Hallo Lutz

Irgendwie versteh ich dein letzten Beitrag nicht. Im gegensatz zu den anderen Schreibern kann ich mir vorstellen was passieren kann wenn man es mit übergroßen Bauten usw. übertreibt.

Gruß Uwe

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