Änderung Kleingartenordnung

Begonnen von Hans, 14. Februar 2008, 19:22:00

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Hans

Hallo liebe Gartenfreunde,

1996 stand unser Verein schon einmal vor der Aufgabe, die Kleingartenordnung in einigen Punkten zu ändern. Damals mußten wir feststellen, dass das ohne Änderung der Satzung nicht zu machen war. Wir haben also damals die Satzung daraufhin geändert, dass die Kleingartenordnung als nicht zur Satzung gehörig eingestuft worden ist.
Deshalb war die erneute Änderung der KlGO in diesem Jahr (Anpassung an die Kleingarten-Rahmenordnung der Landeshauptstadt Dresden) kein Problem.
Ich kann jedem Verein nur empfehlen, Satzung und Kleingartenordnung zu trennen.

Grüße von Hans

Uwe

Hallo Hans

Also das die Gartenordnung in der Satzung mit eingeschlossen ist, ist mir neu. Bei uns wurde 2001 eine neue GO und Satzung vorgestellt. Der Landesverband hat mit den Gartenbauamt eine Musterordnung entworfen, diese wurde dann in den einzelnen IGs besprochen (was da drin stehen muß und was nicht). Dann wurde sie auf eine ausserordenliche Delegiertenversammlung beschlossen. Einige Monate vorher wurde ebenfalls eine Mustersatzung von Verband vorgestellt, auch die wurde in den IGs besprochen und auf eine a.o. DV beschlossen. Ich habe nochmal die neue und alte Satzung durchgelesen und nichts von GO gefunden. Wenn die GO in vielen Satzungen Klgv mit eingebunden ist oder war, dann verstehe ich auch Eckhard seine Behauptung.

MfG Uwe

Eckhard

Hallo Hans, Uwe,

ob GO Teil der Satzung oder nicht , ist nicht die Frage.Die dort beschriebenen Bedingungen sind und bleiben die Grundlage des Vertrages. Ein Vertrag kann nicht einseitig geändert werden, es sei denn der Pächter stimmt dem schriftlich zu.
Die GO ist meist Teil des Pachtvertrages. Dann folgt daraus: Änderungen dieser  GO gelten dann automatisch nur für Neuverträge.



gruß eckhard

Horst

Liebe Freunde;
1996 haben wir die Trennung von der Satzung vollzogen.
Unsere wichtigsten Vereinsdokumente sind Satzung, Gartenordnung und Kleingartenpachtvertrag. Die wesentlichen Bestandteile des
Kleingartenpachtvertrages sind Gartenordnung und Satzung. Änderungen dieser drei Dokumente werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Wenn z. B. die Gartenordnung beändert wird, dann unterschreibt der Pächter den Kleingartenpachtvertrag "Änderung" mit dem Datum der geänderten Gartenordnung.

Auch ich rate zur Trennung.

Euer
Horst

Uwe

Hallo Eckhard

In mein Pachtvertrag steht drin " Die jeweils gültige GO ist bindender Bestandteil des Pachtvertrages". Was verstehst du jetzt unter der gültigen GO, die alte oder die geänderte?
Ich habe ja schon in vorigen Beitrag geschrieben das in unsere Satzung nichts von Gartenordnung drinsteht. Ich gehe davon aus das bei mir die GO und die Satzung getrennt sind. Oder nicht?

Gruß Uwe

Eckhard

Hallo Horst, Hallo Uwe,

Wir sind uns also einig, dass ein Pächter nur das befolgen muß, was er unterschrieben hat.
Damit ist klar, dass er Verpflichtungen, die nach der Unterschrift wo auch immer beschlossen wurden, er nur freiwillig befolgen kann.
Wenn die GO nicht einmal Teil des Pachtvertrages ist und aus der Satzung herausgenommen ist , wozu konkret ist diese denn da?

gruß eckhard

Burchard

Hallo,

ich denke mal, dieser Passus wird verwendet Damit die Garten- und Bauordnung vom Verband geändert werden kann ohne die einzelnen Pächter konkret zu involvieren. Dem juristisch nicht bewanderten Kleingärtner :-)  wird so wohl auch sugeriert, daß immer der neue Stand maßgebend ist. Die Stadtverbänden - die meistens die Gartenordnung "erlassen" - handeln so wohl eher aus Unwissenheit/Bequemlichkeit als aus Berrechnung. Zumal die Änderungen im normal Fall doch nicht so gravierend sind, daß man von Benachteiligung sprechen kann.

Viel gravierender finde ich da die Änderung in der Bewertung - auf die der Pächter erst Recht keine Einfluß hat.

Hier mal ein kleines Beispiel:

ALs ich vor ca 15 Jahren den Garten übernommen hatte, war auch ein Haselnussbaum auf dem Grundstück. Zu dieser Zeit wurde Haselnuss-Bäume und -Sträucher lediglich NICHT Bewertet.

In dem aktuell verwendeten Schätzprotokoll, müssen diese Bäume und Sträucher sogar entfernt werden.

Da der Pächter sowas aber erst erfährt wenn er den Garten abgeben will - kommt auch erst dann die böse Überraschung.


Eckhard

... also kann man sagen,wenn Änderungen auch das Pachtverhältnis und damit die Nutzung im Nachhinein nicht unerheblich Schmälern oder Verteuern, so kann der Pächter sie  ggf ignorieren, Burchard?

Ich wundere mich auch, dass immer nur "belastendes" statt entlastendes eingeführt wird.
z B : Ich - und sicher viele Andere - würde mich freuen, wenn diese übertriebene Einschränkung des Hausrechts mal zurückgenommen würde.
etwa so: "Das Betreten durch den Vorstand ist nur in Notfällen ohne Erlaubnis und sonst nur 1 mal in Jahr gestattet. In allen anderen Fällen nur mit vorheriger Terminabsprache mit dem Pächter"
Was haltet Ihr davon?


Hans

§ 16 Zusatzvereinbarungen
        Es wird nachstehend weiter vereinbart:
Die Kleingarten- Rahmenordnung der Landeshauptstadt Dresden incl. Kleingarten-Zusatz-Ordnung für den Kleingärtnerverein    ,,Schrebergruß" ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Unterpachtvertrages.

Hallo Eckhard,

aus diesem Zitat folgt für mich, dass nun auch (nach Änderung der GO) neue Pachtverträge abzuschließen wären, was wir auch noch aus anderen Gründen (zu viele verschiedene Altverträge) vorhaben. Bisher hat sich keiner geweigert, den neuen Pachtvertrag abzuschließen.

Eckhard

Hallo Hans,
da gibt doch keine Konflikte für Neupächter.
Bestehende Verträge bleiben von Änderungen verschont.
Änderungen gelten also zwangsläufig nur für die jeweiligen Neupächter.
Außerdem. Warum scheint es denn immer um mehr Lasten und Pflichten zu gehen? Wenn eine Änderung die Pächter besser stellt, werden sicher auch die Altpächter dem zustimmen.

Uwe

Hallo Eckhard

Ich habe doch geschrieben das die gültige GO Bestandteil des Pachtvertrages ist und du schreibst einfach das wir uns einig sind das sie aus der Satzung und Pachtvertrag herrausgenommen sind. Das ist nicht richtig. Bleib bitte bei der Wahrheit und lese dir die Beiträge richtig durch. Meine Fragen, besonders an dich wurden bis jetzt noch nicht beantwortet. Das ist schade. Oder willst du mich ignorieren?

Gruß Uwe  

Re(e)Bell

Hallo,
ich warte wirklich darauf, wenn ein Kleingärtner mal so mutig ist und die Gartenordnung von einemn Gericht überprüfen läßt.

Aus dem Mietrecht gibt es mehrere höhergerichtliche Urteile, die Regelungen in sogar unterschiebenen Hausordnungen für ungültig erklären, da sie dort nichts zu suchen haben, sondern in den Mietvertrag gehören.
Ordnungen können Dinge von untergeordneter Bedeutung regeln, aber nicht Pflichten und Auflagen enthalten, die wegen der Bedeutung in dem eigentlichen Vertrag gehören, dazu gehört insbesondere die Einschränkung des Nutzungszweckes.

Gruß Re(e)Bell  

Eckhard

so, nach dieser Klarstellung von Rebell wäre eine Bewertung der Diskussion in Hans's Verein in Sachen GO von Hans interessant.

gruß eckhard

Hans

Es ist schon so wie Eckhard (15.2.) sagt. Die Altpächter stimmen zu. Beispiel: im Altvertrag gab`s noch keine Räumzeit nach Pachtvertragsende - jetzt können 2 Jahre zu definierten Bedingungen in Anspruch genommen werden.
Hier ist nur nicht der Platz um die verschiedenen Verträge exakt vergleichen zu können.

Hans

Uwe

Ehrlich gesagt jetzt versteh ich garnichts mehr. Wozu den eine Gartenordnungsänderung wenn sie nicht für die jetzigen Mitglieder, die diese beschliessen, sowieso nicht bindent ist. Das wäre doch nur Zeitverschwendung. Welche Rechtsgrundlage bestimmt das überhaupt? Davon ist hier überhaupt noch nichts gefallen. Ich kann mir nicht vorstellen das es ein Verein gibt die für die zukünftigen Neupächter was beschließt, das ist doch Schwachsinn. Ich habe hier schon ein paar Fragen, besonders an Eckhard, gestellt. Die sind aber bis jetzt nicht beantwortet worden. Es wäre schön wenn man hier deutlicher wird und nicht sagt "es ist nunmal so und fertig"

Gruß Uwe

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