Stom in den Gartenlauben

Begonnen von Hagen, 29. Februar 2008, 17:49:00

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Hagen

Durch Baumaßnahen in der Nähe der Anlage war es jetzt möglich das Vereinsheim an das Stromnetz anzuschließen
Jetzt zu unseren Problem
Es wurde von einigen Gartenpächtern  der Wunsch vorgetragen ihre Lauben an das Stromnetz anzuschleißen. Was zu einer Mitgliederversammlung führte auf der nur 1/3 der Mitglieder anwesend waren, wovon ¾  der anwesenden Mitglieder dafür stimmten ihre Lauben an das Stromnetz anzuschließen.
In unserer Satzung ist folgendes festgelegt.
Ver- und Entsorgungsleitungen sind soweit keine anderen Regelungen getroffen sind als vereinseigene Anlagen zu erstellen. Mit Zustimmung des Vorstandes können die Gartenpächter Anschlussleitungen auf ihre Kosten in ihre Gärten fachgerecht selber verlegen oder verlegen lassen.
Unser Vorstand vertritt die Meinung alle Gärten an das Stromnetz anzuschließen, da die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zugestimmt haben Die Kosten  sind von alle zutragen..   Die Kosten betagen über  pro Garten 700,-€
Da im den Wertermittlungsrichtlinien Stromleitungen nicht berücksichtigt werden, ist zu erwarten das man bei Aufgabe des Gartens auf diese Kosten sitzen bleibt.
In der Satzung steht können  und nicht müssen Wie ist die Rechtslage, steht der Mitgliederbeschluss über der Satzung
Wie ist eure Meinung dazu und wie ist die Rechtslage

Re(e)Bell

Hallo Hagen,

du schreibst u.a.:"steht der Mitgliederbeschluss über der Satzung"
dazu eine Frage: Stand denn "Stromanschluss in den Gärten"
überhaupt als Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung ??
( § 32 Abs.1 Satz 2 BGB )

Hagen

Wie schon beschrieben hat es eine Mitgliederversammlung geben wo nur 1/3 der Mitglieder teilnahmen.Auf der Tagesordnung stand
Kosten der Elektifizierun unserer Anlage

Eckhard

Hallo Hagen,
ist das eine Kleingartenanlage?
Wenn Ja, dürfen lt anwendbarer VDE Vorschrift (Gartenanlage wird wie bei Campingplätzen oder Bootsstegen betrachtet) keine festen Anschlüsse in den Garten gelegt werden.

gruß eckhard

dora

In der Satzung steht, dass die Gätner das können. Das bedeutet nicht dass sie es müssen. Die Satzung kann nicht durch einen Beschluss der MGV übergangen werden.
Wir haben in unserer Anlage auch alle Strom in der Laube, aber da waren sich außnahmsweise mal alle eineig.

Gruß dora

Uwe

Hallo Eckhard

Wenn ein fester Stromanschluß nicht im Garten verlegt werden darf, wieso habe ich und viele anderen dann einen? Da kann doch was mit der VDE Vorschrift doch was nicht stimmen. Und aus welchen Grund ist das nicht erlaubt, wie begründet es die VDE Vorschrift?
Hallo Hagen
Will der Vorstand mit den Beschluß jetzt alle Mitglieder verpflichten, für 700€, ein Anschluß im Garten zu installieren?

gruß Uwe

Horst

Hallo Hagen,
3/4 von 1/3 haben für den Stromanschluss für 700 Euro gestimmt.
Das ist eine Minderheit von 1/4 der Mitglieder!
Ich bin auch der Meinung wie Dora,
dass das gemäss Eurer Satzung für einzelne gilt und freiwillig ist, aber nicht ein Zwang für alle sein kann.
Was steht in der Satzung über die Beschlussfähigkeit der MV,
z. B."MV ist beschlussfähig, wenn mindestrens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist"
oder liegt der seltene Fall vor, dass nichts drin steht?
Beschlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Anzahl der Mitglieder?

Horst

Eckhard

Hallo Uwe,
1. Eine Kleingartenanlage wird   durch den kozessionerten Fachbetrieb angeschlossen. Der richtet sich nach der VDE Vorschrift VDE 0100 Teil 721 (seit 1984 gültig). Dort ist u a festgelegt, dass die einzelnen Verbraucher nur mit flexiblen Leitungen per Stecker im Verteiler auf dem Weg angeschlossen werden darf. (kein Erdkabel erlaubt).
Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Gärten nur "fliegend" angeschlossen sind. Die Auslegung des BKlGG erlaubt so wie so nur "Arbeitsstrom".

Oder meinst du: legal - illegal - sch...egal?

gruß eckhard

Uwe

Hallo Eckhard

Sch...egal meinte ich nicht. Mein Anschluß ist durch ein Fachbetrieb installiert und von den Stadtwerken genehmigt worden (Man dann hat die ja gegen die VDE Vorschriften verstoßen).Was meinst du den mit Arbeitsstrom? Etwa die Leistung von 500 Watt,wer hat die heute noch, gibt es überhaupt noch Gartengeräte die unter 500W noch arbeiten? Ich will jetzt nicht BkleingG rumblättern aber ich glaub der Begriff "Arbeitsstrom" ist relativ und kann noch oben gesetzt werden. Oder gibt es im BKleingG eine bestimmte Angabe?

Gruß Uwe

Hans

Hallo,

erst mal zu dem was Horst da behauptet in Sachen Beschlußfähigkeit:
Bei uns ist lt. Satzung jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlußfähig, d.h. sie muss mindestens 3 Wochen vorher "ortsüblich bekannt gemacht" worden sein mit
Bekanntgabe der Tagesordnung und der Beschlußvorschläge.

zur technischen Seite:

Über die Ausführung durch einen konzessionierten Fachmann muss man nicht streiten. Aber dass das VDE in Kleingartenanlagen nur Baustromanschlüsse zuläßt, ist m.E. unrichtig.
Lt. BKleingGes. soll in der Laube kein Strom- und Wasseranschluss sein (alte Bundesländer)

Wenn die Mitgliederversammlung rechtmäßig beschließt, daß im Vereinsgelände ein Kabelnetz errichtet werden soll und hierzu
nach ausführlicher Begründung und Kostenberechneung eine  Umlage beschließt, ist das m.E. für alle verbindlich - auch für die, die an einem Anschluss kein Interesse haben.

Grüße von

Hans

dora

hallo

wir haben alle strom in den lauben, da stört sich keiner dran ( wasser haben wir auch ).

Gruß dora

Eckhard

Hallo Uwe,
wenn die Kleing Nutzung der Laube strittig war, so führe das vor Gericht zu der Bewertung, dass ein fester Stromanschluß  (oder ein Wasseranschluß) in der Laube für diese Nutzung nicht erlaubt sei (siehe infos BDG)
Arbeitsstrom: Gartengeräte. Für nen Wasserkocher brauchts auch
keine feste Installation.
 Bei der VDE 0100 Teil 721 konformen Anlage hat jeder Pächter eineSteckdose (3000Watt), der über einen eigenen FI-Schalter gesichert werden muß, in dem Schaltschrank auf dem GemWeg. Nach Feierabend zieht er das Kabel wieder ein.

Frag doch mal einen Inhaber eines E-Installationsbetriebes am Ort.

gruß eckhard

Re(e)Bell

Hallo Hans,

Dein Beitrag:
"Wenn die Mitgliederversammlung rechtmäßig beschließt, daß im Vereinsgelände ein Kabelnetz errichtet werden soll und hierzu
nach ausführlicher Begründung und Kostenberechneung eine Umlage beschließt, ist das m.E. für alle verbindlich - auch für die, die an einem Anschluss kein Interesse haben."

So ist es genau NICHT !!
Zum Thema "Umlage" hab ich doch erst kürzlich was geschrieben.
welche Voraussetzungen dazu in der Satzung stehen müssen usw.
Lies mal hier:
http://www.gartenfreunde.de/forum/forum.php3?action=showMsg&id=7802&thema=8

Uwe

Stimmt Eckhard mein Zähler ist vorne am Weg ob ich da jetzt ne Steckdose habe oder ein installion in der Laube ist unwichtig. Aber fragen wir hier mal nach: Wer von euch hat eine Steckdose vorne am Weg? bin jetzt gespannt wieviele eine haben.
Vor Gericht brauche ich, bezüglich der Kleing. Nutzung, sowas nicht vorführen. Denn ich habe kein Grund dafür. Wenn uns jemand die Kleing. Nutzung streitig machen will ist es die Stadt und die suchen bestimmt nicht nach ein Stromanschluß in der Laube.
Nochmal zu Hagen
Wenn ich bei euch Mitglied sein würde und ihr mir ein Stromanschluß für 700€, gegen mein Willen, aufs Auge drücken wo wollt dann ist es höchste Zeit den Garten und die Mitgliedschaft zu kündigen. Ich glaube auch nicht das es rechtlichen Bestand hat. So wie Re(e)Bell es schon gesagt hat.

Gruß Uwe

Viola

Hallo zusammen,

bei uns sind 20 Einzelzähler in einem Stromkasten VORNE am Hauptweg,nicht vor den Parzellen.Kabel liegt in der Erde. Bei 120 Meter Weg möchte ich das Chaos mal sehen, wenn da jeder sein Kabel hinschmeißen würde.

Einige Gärten sind nicht angeschlossen, die mußten sich an den Kosten auch nicht beteiligen,das Kabel liegt aber. Dadurch waren die Kosten für die Anderen natürlich höher. Will jetzt einer neu Strom, kriegen die anderen einen entsprechenden Betrag erstattet.

Diese VDE gilt ja für Caravans, Boote, Jachten sowie ihre Stromversorgung auf Camping bzw Liegeplätzen. Wieso bitte wird eine Gartenanlage genauso bewertet?

Viola
Ps. Wir sind eine gesicherte Dauerkleingartenanlage

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