Satzung

Begonnen von Uwe, 08. März 2008, 19:25:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Uwe

Hallo liebe Freunde

Ich habe heute mal alte Unterlagen von unseren Verein durchgesehen und die unnötigen Sachen vernichtet. Da bin ich auf eine alte Unterlage gestoßen und zwar eine Satzungsänderung von 1969. Die Änderung beinhaltet das bei ausfall des 1.Vorsitzenden die Geschäfte von den 1.Kassierer und den 1.Schriftführer übernommen werden. Das ist mir soweit auch klar, nur habe ich von 1969- heute mittlerweile drei Satzungen vor mir liegen und alle sind an den Mitgliedern verteilt worden. Ich denke mal das die Mitglieder jetzt denken das die letzte Satzung, die sie erhalten haben, auch wirkend ist. Dem ist doch aber nicht so, den die Satzung die beim Amtsgericht vorliegt ist doch maßgebend. Oder nicht?
Meine Frage ist an euch: Wie kriege ich raus welche Satzung beim Amtsgericht vorliegt und wie bringe ich die Mitglieder bei das die letzte Satzung nicht gildet, da sie von der MV nicht beschlossen worden ist.
Wie ihr ja schon mitbekommen habt bin ich erst seit drei Jahren 1.Vorsitzender, d.h die die letzte Satzung wurde vor meiner Zeit an den Mitgliedern vergeben. Deshalb meine Frage an euch. Wie soll ich weiter verfahren.

Gruß Uwe

dora

Hallo

die gültige Satzung ist beim Amtsgericht( Registergericht ) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.

Gruß dorafb2d3

Eckhard

Das Vereinsrecht sagt sowieso, dass jedes Mitglied des gschäftführenden Vorstandes  für alle  Geschäfte zuständig sind.
Abweichung nur, wenn ausdrücklich dort beschrieben wird, dass z b der Rechnungsführer ausschließlich für die Buchführung zuständig ist usw .

gruß eckhard

Uwe

Danke Eckhard so schlau bin ich auch.
Da hat Dora mir schon ein bißchen weitergeholfen. Nur meine Frage ist noch: Wie kann ich die Mitglieder auf die bestehende Satzung hinweisen? Die, beim Amtsgericht, vorliegende Satzung ist wahrscheinlich nicht mehr unter den Mitgliedern da sie seit 1969 mittlerweile schon zwei andere Mustersatzungen bekommen haben. Wie man in Bremen schon sagt "von 1969 bis heute ist schon viel Wasser die Weser runtergeflossen"

Gruß Uwe

dora

hallo Uwe

Geh zum Nachlassgericht, lass dir die Satzung zeigen und kopieren. Dann das Ganze vervielfältigen und verteilen. Auf der MV darauf hinweisen, dass das nun die gültige Satzunge ist.

Burchard

Satzungsänderungen müssen von der MV beschlossen werden!!

Diese geänderte Satzung muss dem Amtsgericht - Vereisnregister angezeigt werden. Dann wird dort die neue Satzung hinterlegt. Ist so wie der Vorstand - muß ja auch da eingetragen werden.

Nue die beim Amtgericht eingetragene Satzung ist für den Vereien, die Mitglieder und Dritt bindent!


Eckhard

Vor jeder MV bereitet der Vorstand die TO vor. Das passiert in einer Vorstandssitzung. Über jede Sitzung gibt es ein Protokoll. Diese werden nacheinander abgelegt. Die Protokolle der MVs auch.
Jede Änderung in der Satzung und nach Wahlen im Vorstand wird dem Amtsgericht schriftlich mitgeteilt Was ist das für eine Buchführung, wenn  das nach Jahren nicht mehr nachvollziehbar ist.


dora

hallo

es sit doch ganz einfach >:
Die Satzung die dem Amtsgericht vorliegt ist momentan gültig. Wenn dem Verein einge neue, durch die MV genehmigte Satzung samt Protokoll der MV vorliegt, diese neue Satzung beim Amtsgericht eintragen lassen, dann ist diese gültig.

Gruß dora

Hans

Hallo,

eins verstehe ich nicht:
Unter der Satzung müßte eigentlich stehen: Diese Satzung wurde durch die MV vom........beschlossen und wird mit der Eintragung in das Vereinsregister gültig. Sie setzt die Fassung vom...... außer Kraft (sinngemäß) Damit müßte herauszufinden sein, welche Version die zuletzt beschlossene ist. Gültig ist natürlich nur die beim Registergericht hinterlegte Fassung.
Solltet Ihr eine neue Fassung eintragen lassen wollen, dann vergeßt bitte nicht die Formalitäten ringsherum:
Anschreiben, Versammlungsprotokoll, Nachweis der Beschlußfähigkeit der MV.

Hans

Uwe

Danke ihr habt mir schon ein bischen weitergeholfen. Ich werde denächst wohl mal zum Gericht müssen um nachzusehen welche Satzung da vorliegt. Gott sei dank habe ich noch alle drei Varianten bei mir vorliegen.
Eckhard mit der Unordnung hast du wohl recht, leider kann ich den Verursacher nicht mehr garauf hinweisen, da dieser schom lange verstorben ist. Die geänderte Satzung mit Protokoll und die Änderungsbestätigung des Amtsgericht habe ich erst wieder auf denn Dachboden gefunden.

Gruß Uwe

Online-Seminar am 26.11.2024

Gärtnern auf der Fensterbank

Frisch, gesund und lecker: Wie Sie zuhause Microgreens und Sprossen in Anzuchtschalen und Sprossen im Keimglas selbst anbauen können, zeigt Ihnen Stefanie Ruhnke in diesem Seminar. Erfahren Sie alles über Saatgut, Pflege und Ernte. Außerdem bringen kreative Rezeptideen frische Vitamine in Ihre Küche!

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Wintergemüse – Saisonkalender

Wintergemüse – Saisonkalender Auch im tiefsten Winter können Sie frisches Grün in Ihrem Garten ernten. Hier sehen Sie, welche Gemüsearten sich für den Anbau im Winter eignen und wann Sie welches Gemüse wie lange ernten, säen, pflanzen oder lagern können.

mehr…

Gartenkalender 2025

Der Gartenkalender 2025 ist da!

Tolle Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Tipps und Tricks rund um den Garten, Neuheiten aus der „grünen“ Branche, übersichtliche Saat-, Pflanz- und Erntetabellen, Pflanzenschutztipps und vieles mehr.
Der gute Begleiter durchs Gartenjahr!

Mehr Informationen 

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten November

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den November.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den November.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten November

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den November.
mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...