Baugröße von Gewächshäuser

Begonnen von Andreas, 08. April 2008, 08:42:00

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Andreas

Moin Moin,wird die baugröße von Gewächshäusern irgendwo im Bundeskleingartengesetz schriftlich vorgegeben oder gibt das der Vorstand vor.
Danke im vorraus Andreas

Markus

Hallo Andreas,

bei uns gibt es die Stadt vor.
Es sind nur Gewächshäuser ohne Glas (nur Kunststoff) erlaubt, die 6m² (glaube ich) nicht überschreiten. Zudem darf es kein zementiertes Fundament geben. Alles andere benötigt eine Baugenehmigung (auch im privaten Garten) und ist in unseren Kleingärten nicht genehmigungsfähig.
Weiß nicht, ob es bei Dir genauso ist.
Gruß Markus

Viola

Hallo Andreas,

bei uns gibt der Landesverband (Berlin) ein Merkblatt "Baulichkeiten in Kleingärten" heraus.
----Zusätzlich zur Laube darf ein Gewächshaus bis zu 7qm Grundfläche und einer Höhe von 2,20m errichtet werden.
Vor Aufstellung der Baulichkeit ist die Zustimmung des Verpächters schriftlich einzuholen.
Eine Teilnutzung des Gewächshauses als Schuppen ist nicht statthaft.---

Es kann von Bundesland zu Bundesland durchaus verschieden sein (siehe Beitrag von Markus)