Halt am Gartentor!

Begonnen von Weinbergschnecke, 29. April 2008, 12:29:00

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Weinbergschnecke

Hallo zusammen!
Ich würde gerne einmal die Frage in den Raum werfen wie sich die Allgemeiheit der Kleingärtner am Gartentor verhält.

Ich selbst würde den Garten eines Nachbarn nie ohne Aufforderung betreten. In unserem Verein scheint es jedoch üblich zu sein das der Vorstand zu jeder Zeit ein- und ausmaschiert. Besonders belastend finde ich es wenn der Vorstand über Probleme diskutieren will, ohne Rücksicht auf anwesenden Besuch zu nehmen. Meine Frage nun an die "alten Hasen":
Wie verhält es sich in Eurer Anlage?
Hat unser Vorstand lediglich keine Mannieren?
Ich geh doch auch nicht ungefragt in die Wohnung anderer Menschen...
Wie kann ich mich gegen so ein Verhalten wehren?
Reden hat mich bis dato nicht weitergebracht!

dora

Hallo

Der Vorstand darf dein Grundstück in deiner Abwesenheit nur dann betreten, wenn irgendwelche Gefahr besteht.
Wenn du anwesend bist, verlangt es nicht nur die Höflichkeit vom tor aus zu rufen und zu warten ob Antwort kommt. Was du beschreibst ist einfach unmöglich und das würde ich dem Vorstand auch so sagen.

Gruß dora

Hans

Hallo dora,

es kommt immer auf die Menschen an, nicht auf den Verein und erst recht nicht auf den Vorstand. Bei mir gehen  sie alle aus und ein - die Gartenfreunde. Die meisten machen sich am Tor bemerkbar und kommen auf einen Wink. Das passiert ziemlich oft am Tag.
Ich mache das ebenso. Es fiele mir niemals ein, kraft meiner "Funktion" einfach einzutreten - erst recht nicht, wenn Gäste anwesend sind. Wer sich derart benimmt hat ein Bildungsdefizit - und wenn er auch der "Vorstand" ist! Sage ihm das ganz freundlich und unverblümt. Mit ein paar netten Worten kann man vieles regeln.

Ich wünsche Dir Erfolg dabei

Hans


Hans

entschuldigt bitte, habe mich verschrieben. Sollte heißen :hallo Weinbergschnecke

mfG Hans

Eckhard

Liebe Weinbergschneck,
einer sollte auch mal versuchen, deine Frage zu beantworten.
Das es bei den Offiziellen  der Kleingartenvereine oft einen Bazillus gibt, der die Umgangsformen vergessen läßt ist bekannt.
Wenn du allerdings in deiner Gartenordnung ließt, das Vorstandsnitglieder und dessen Beauftragte das Recht haben deinen Garten zu betreten, so  kannst du rechtlich nichts gegen das erlebte Verhalten machen.
Die Einschränkung von Dora gilt auch nur, wenn sie in deiner GO genau so beschrieben steht.

gruß eckhard

Re(e)Bell

Hallo Eckhard,
Du schreibst:
"Wenn du allerdings in deiner Gartenordnung ließt, das Vorstandsnitglieder und dessen Beauftragte das Recht haben deinen Garten zu betreten, so kannst du rechtlich nichts gegen das erlebte Verhalten machen."

Da bin ich aber ganz anderer Ansicht.
Solch eine gravierende Regelung, welche schließlich das durch den Pachtvertrag eingeräumte Recht zum alleinigen Besitz einschränkt, hat in der Gartenordnung nicht zu suchen. Auch wenn sie mit besonderen Vorausetzungen verknüpft ist, gehört sie in den Pachtvertrag.
Und auch dort hätte ich an der Wirksamkeit erhebliche Zweifel. Übertrage dieses "Betretungsrecht" doch mal auf ein Mietverhältnis über eine Wohnung. Glaubst du wirklich, ein Vermieter darf die Wohnung eines Mieters ohne dessen Zustimmung betreten, selbst wenn im Mietvertrag ein Besichtigungsrecht vereinbart ist ? Er muß sich anmelden und notfalls klagen, keineswegs darf er sein Besichtigungsrecht "in verbotener Eigenmacht"
(google mal, was das ist) durchsetzen.

Gruß Re(e)Bell

Eckhard

Lieber Rebell,
ich schätze deine Beiträge im allgemeinen sehr, manchmal, wie hier , wirst du etwas zu theoretisch.
Nach deinem Rat sollte also Weinbergschnecke klagen.
Ich denke  das Risiko ist zu groß, sollte sie den von mir angeschriebenen Passus unterschrieben haben.
Mir ist es ähnlich ergangen.

Re(e)Bell

Hallo Eckhard,
kleines Missverständnis.
Ich habe nicht geschrieben, dass der Pächter (Weinbergschnecke) Klagen müßte, sondern der Verein muß klagen, wenn er ein vermeindliches Besichtigungsrecht durchsetzen will. Er darf es sich nicht einfach nehmen.
Wie man gegen einen solchen Vorstand vorgeht, hängt von Vielerlei anderen Dingen ab.
Ist sich eingentlich der gesamte Vorstand einig, oder lassen nur einige "die Muskeln spielen" ?
Schon ein Anwaltsbrief (mit der Aufforderung eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben)einschl. einer Kostenrechnung könnte beim Vorstand/Verein zum Nachdenken führen.

Weinbergschnecke

Hallo Re(e)Bell, hallo Eckhard,
ich wollte mit meinem Beitrag -um Gottes Willen- keinen verbalen Streit vom Zaum brechen. Ich möchte auch weder Anwalt noch sonst ein Organ einschalten. Unser Vorstand ist ziemlich penetrant was seine Aufgaben angeht. Es gibt tatsächlich Menschen die nur nach den Fehlern anderer suchen um sich schlau darüber zu muckieren. Ganz schlimm... Wenn ich das gewußt hätte, dann hätte ich den Garten niemals gepachtet. :-( Dabei bin ich doch so stolz darauf! :-(
Ich werde bei der nächsten Jahreshauptversammlung dieses Problem nochmal vor allen Mitgliedern ansprechen. Danke das ihr Eure Meinung dazu hier niedergeschrieben habt!
Zitat: "Es sollte in den Vereinen mehr Verstand als Vorstand geben!"
In diesem Sinne:
Einen ganz lieben Gruß,
Weinbergschnecke

Eckhard

Hallo Rebell,hallo Weinbergschnecke,
einen Brief vom Anwalt ist in der Tat eine gute Idee.
Ich werde das in meinem Verein bei passender Gelegenheit mal ausprobieren.
Ich glaube, man mauß endlich mal was dagegen tun, anstatt immer nur weh zu klagen.

gruß eckhard

dora

hallo

kannst du nicht einfach deine Gartentür anbschließen ?

Gruß dora

Eckhard

..wenn das Tor nur 90 cm hoch ist ...

Es hat bisher nichts genützt.

dora

na der wird doch nicht drübersteigen wenn abgeschlossen ist ??
ansonsten Hund anschaffen  

Hans

Halt! Ich hab da noch ´ne Idee:

Selbstschussanlagen installieren!

Laßt doch mal die Kirche im Dorf, Leute.
Am Samstag, dem 5.5. stellen wir das Wasser in unserer Anlage wieder  an. Zu diesem Zwecke (Funktionsprüfung der Zähler, Druckprüfung der Leitung) m ü s s e n  wir die Gärten betreten.
Da wird eben 2 Wochen vorher ein Aushang gemacht:
"Achtung, an dem Tage bitte Gartentore offen lassen und die Winterverpackung der Wasserzähler entfernen"

Das hat in den zurückliegenden Jahren dann schon mal einer vergessen, und wir mußten durch den Nachbargarten oder über den Zaun rein. Bei dem habe ich mich über die Blume bedankt - kein böses Wort, und erledigt.
Wenn dann allerdings einer käme und verlangte, einen weiteren Termin dafür zu machen?? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass es solche Deppen gibt!
In einer Anlage, in der ein solches Klima herrscht, würde ich mich nicht wohlfühlen und schon gar  nicht Verantwortung übernehmen wollen.
Ich hoffe, Ihr hattet alle einen guten "Herrentag".

mit Grüßen aus Dresden

Hans

Horst

Liebe Freunde;
die Pacht eines Kleingartens kann man mit der Miete einer Mietwohnung vergleichen.
Zur Mietwohnung hat auch der Vermieter
ohne Grund keinen Zutritt.
Beim Kleingarten ist es nicht anders.
Nachfolgend biete ich Punkte aus unserer Gartenordnung an.
Man könnte für die nächste Mitgliederversammlung so was als Antrag zur Ergänzung oder Änderung der Gartenordnung oder des Kleingarten-Pachtvertrages einreichen.
Es besteht auch die Möglichkeit einen individuellen Kleingarten-Pachtvertrag
mit diesen Punkten auszuhandeln.

,,Hausrecht, Verwaltung und Aufsicht

a) Nur bei Unwetterschäden, Leitungsbruch, Einbruch o. ä.hat jedes Mitglied das Recht, andere Kleingärten sofort zu betreten,
um dort für erste Abhilfe zu sorgen.
Der betroffene Pächter ist unverzüglich herbei zu holen.
 
b) Vorstandsmitglieder sind berechtigt,
den Kleingarten und die baulichen Anlagen
im Beisein des Pächters zu besichtigen,
soweit Anhaltspunkte vorhanden sind,
dass die Gartenordnung verletzt wurde.
Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung
oder sonstiger rechtswidriger Nutzung einschließlich erheblicher         Bewirtschaftungsmängel ist der Pächter zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.

c) Diebstähle, Beschädigungen und Schadensfälle
sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

d) ...................................................... "


Horst

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