Wohnen im Garten

Begonnen von Andrä, 27. Mai 2008, 13:59:00

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Andrä

In meiner Nachbarschaft ist eine Kleingartenanlage.
Dort gibt es Kleingärtner, die fast über den ganzen Sommer draußen wohnen. Es ist für mich persönlich angenehm, da ich nicht so allein bin. Jedoch ist doch gesetzlich festgelegt, dass dieses wohl nicht erlaubt ist???

Wer kann mir darüber Auskunft geben?

mfg
Andrä aus Berlin

Uwe

Hallo Andrä

Das wohnen im Garten, auch über den Sommer, ist nach BkleinGG § 3 verboten. Dieser Paragraph sagt das die Gartenlaube nicht für dauerndes wohnen geeignet sein darf. Ein gelegendliches Nächtigen kann geduldet werden. Nun scheiden sich hier die Geister und zwar wann hört nächtigen auf und wo fängt wohnen an.

Gruß Uwe

>FL

Hallo,

in Berlin soll es doch noch einige Wohngärten geben - da ist genrell das wohnen erlaubt.

Ansonsten wird das "wohnen" doch auch nicht so eng gesehen. Bei uns in Aachen gibt es mindestens eine Kolonie mit "Ferienwohnungen" (Strom-m Wasser und Kanalanschluß ind den einzelnen Lauben) nit Duldung/Erlaubnis des Stadtverbands und Landesverbands.

Wer also will der kann auch den Sommer im Garten verbringen.


Andrä

Hallo Uwe,

Deiner Antwort würde ich da schon eher zustimmen.
Es kann auch übertrieben werden mit den Übernachtungen. Hat ja auch was mit den Kosten zu tun (Wohnsteuer?).

Gruß
Andrä

Uwe

Hallo FL

Verwechsle jetzt keine Kleingartenanlage mit einer Wochenendanlage. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Sollte der Verband ein wohnen inden Kleingarten erlauben steht die Kleingartenanlage nicht mehr unter den BkleiGG.

Gruß Uwe  


dora

Sollte der Verband ein wohnen in den Kleingarten erlauben steht die Kleingartenanlage nicht mehr unter den BkleiGG.

und die Pacht wird sich schon merklich erhöhen.

Gruß dora


Markus

Wie schon beschrieben, ist das Wohnen im Kleingarten nicht erlaubt. Es wird jedoch in vielen Anlagen geduldet. In unserer auch.

Es gibt jedoch wirklich Anlagen, in denen das Wohnen erlaubt ist. Sind meist noch überbleibsel aus uralten Tagen. Ich kenne sowas aus Berlin. Dort gibt es (meines Wissens) mehrere Kleingärten, in denen Lauben mit Dauerbewohnern stehen. Ganz offiziell.

Gruß Markus

>FL

Nette Theorie.

Die Jungs und Mädels zahlen nur €0,08  je m², keine ABwassergebühren und keine Gundsteuer B.


Biggi

Hallo Andrä!
Ich bin froh wenn ab und zu ein Gartenfreund bei uns im Garten übernachtet. Die laufen dann auch Nachts rum, Kontrollgänge. Bei uns wurde schon randaliert ganz übelst.Die Polizei konnte nichts ermitteln. Die schlafenden Gartenfreunde im Garten sind hellhörig und haben ein Handy dabei.Im Sommer haben wir zum Glück keinen Vandalismus.Dies sollte man lockerer sehen und nicht immer Vorschriften machen.

christian

Der § 3 des Bundeskleingartengesetzes schreibt vor, daß die "Laube" nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf.
Übernachtungen allerdings stellen weder den Tatbestand des "Wohnens" dar, noch sind sie vom genannten Gesetz explizit verboten. Zum Sachverhalt des Übernachtens in NICHT zum dauerhaften Wohnen geeigneten Lauben gibt es im Gesetz keinerlei Ausführungen, daher können Übernachtungen auch nicht verboten sein.
Der Unterschied zwischen Diktaturen und Demokratien besteht darin, daß in Diktauren alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, während in Demokratien alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten wurde.
Da wir hier in einer Demokratie leben und das Gesetz das Übernachten nicht ausdrücklich verbietet, ja nicht einmal erwähnt, ist es erlaubt.
Übrigens darf eine Laube auch dann nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein, wenn niemals in ihr übernachtet wird...

>FL



ja das ist wohl das beliebteste Argument umd das "Wohnen im Kleingarten" zu rechtfertigen.

Das aber grade die wohnfähige Ausstattung (Sat-Anlage, Fernseher, Stereoanlage etc.) erst das Intersse weckt wollen diese "Gärtener" nicht war haben.

Kein Mensch klaut noch Spaten, Harke oder Kartoffeln.

Warum kann man einfachj nicht zugeben, dass man auf diesem Wege eine preiswerte Ferienwohnung hat

Markus

Wer bestreitetn denn hier, daß der Garten in den Ferien für Übernachtungen genutzt wird? Bisher keiner!
Es wurde doch nur gefragt, ob es erlaubt ist, dort auch zu wohnen.
Und damit ist die alte Frage wieder offen:
Was ist (dauerhaft) wohnen?
Fängt es bei einer Übernachtung an, bei einer Woche oder erst ab Monaten?
Alles reine Auslegungssache.
Ich kann meine Laube mit Fernsehen, Radio und allem möglichen techischen Schnickschnack ausstatten. Solange ich dort nicht Übernachten kann (ist wohl hauptbestandteil des Wohnens), weil evtl. ein Bett fehlt, brauch ich da wohl keine Angst zu haben. Andersrum wenn dort ein Bett steht, aber keine sanitären Einrichtungen vorhanden sind, dann wird wohl auch keiner von Wohnen sprechen.
Die "Schreber-Garten-Fanatiker", die lediglich ihren Spaten und Handrasenmäher in der Laube habe, nie länger bleiben, als die Arbeit es erfordert, könnten in ganz Deutschland evtl. 3-4 Gartenanlagen füllen. Dann wäre aber auch schon schluß. Auch mit dem Kleingartenwesen.

Jeder (den ich kenne) will seinen Garten auch zum Ausruhen und gelegentlich Übernachten nutzen. Das finde ich legitim und in unserer Anlage wird da keiner dran gehindert, sofern es nicht ausartet.

Gruß Markus

>FL



"gelegentliches Übernachten" ist doch wirklich nicht das Thema.

Ich spreche von den DAuercampern" die im Mai ihren gesamten Haustand zum Garten verlagern und im September/Okter alles wieder nach Hause karren.

Die haben zwangsläufig eine entsprechende Infrastruktur in der "etwas größeren" Laube. Also Bad, Schlafzimmer und voll eingerichtete Küche.


Andrä

So ist es eben in der Wirklichkeit.
April geht es mit allem raus in den Garten und Oktober (wenn es arsch kalt wird) ziehen die dann wieder in die Stadtwohnung. Oder die Laube wird als Ferienwohnung vermietet. Ich bezahle für mein Haus ganz schön Grundstücksteuer. Es ist eigentlich unfähr.

dora

hallo

bei uns ist es auch so, dass einige fast den ganzen sommer draußen sind. Mir ist das wurst.
die stören mich nicht.
Aber was Andrä schreibt, dass die das häuschen vermieten, das darf bei uns nichtsein. Das ist im Pchtvertrag geregelt, dass der Garten nicht anderen überlassen werden darf. Und Bad oder WC gibts bei uns auch nicht in den häuschen. Da sind nur Campingtoil. im Geräteraum erlaubt.

Gruß dora

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