Naturnaher Kleingarten

Begonnen von Kaffi, 14. Juli 2008, 14:56:00

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Kaffi

Hallo zusammen !
Wie könnte ein naturnaher  Kleingarten aussehen.
Folgendes Problem.
Ein Gartenfreund hat sich in seinem Kleingarten
eine Ecke mit Wildgehölzen wie Hainbuche und Haselnuß angelegt einen nuturnahen Teich usw.
Ca 50% seines Gartens werden kleingärtnerich
genutzt.Der Rest ist für Hütte Wege Rasen Stauden
Die Naturecke hat ca.40 qm.Die gesamtgröße des Gartens liegt bei ca.450-500 qm.
Nun soll er die Hainbuche und Haselnuß auf betreiben des Vorstandes entfernen. Sein ganzer Garten wird ökologisch bewirtschaftet und keinerlei Spritzmittel kommen zum einsatz.
Eine einzigartige Tierwelt hat sich mittlerweile
bei ihm angesiedelt und kann dort unbehelligt
sein Leben fristen.Nun soll durch unverständliche
Aufforderungen dieses Biotop zestört werden.Gespräche mit dem Vorstand kann man getrost vergessen da die beide sich nicht grün.

Uwe

Hallo Kaffi

Erst einmal das euer Gartenfreund eine Naturecke errichtet hat kann ich nur beführworten und jeden Gartenfreund auch emfehlen. Nun zu euer Problem. In der Gartenordnung steht doch sicherlich drin was man für Gehölze pflanzen darf und welche nicht. Des weiteren sollten die Grenzabstände, die ebenfalls in der GO stehen sollten, auch eingehalten werden um den Nachbarn nicht zu belästigen. Wenn auch noch ein Teich nicht ausdrücklich verboten ist kann auch der bleiben. Welche Begründung legt der Vorstand den vor warum das alles weg soll? Bei uns werden solche Öko Ecken sogar empfohlen um Nützlinge heran zuziehen damit man nicht zur chemischen Keule greifen muß. Diese Ecken beherbergen z.B. Wildbienen die für die Besteubung der Pflanzen wichtig sind den der Bestand von Zuchtbienen geht langsam aber sicher zurück.
Sollte es nur eine Schikane von den Vorstand sein ist zu empfehlen den Sinn und Zweck einer Naturecke auf der nächsten MV zu erklären. Dabei kann es Sinnvoll sein ein Naturschutzverein, wie z.B. die NABU, mit einzubeziehen.

Gruß Uwe

gino

Naturnaher Garten schön und gut. Bin ich auch sehr dafür und wird in meinem Garten auch so gehalten (Benjeshecke, Insektenhotel, Brennnesseln..) Ich wage mir aber nicht vorzustellen, wenn in einem Kleingarten eine Hainbuche (bis 25m hoch) bzw. ein wild wuchernder Haselnussstrauch stehen sollten- so groß ist ein KLEINgarten gar nicht, dass man die ausreichenden Abstände einhalten könnte.
Egal was in der Gartenordnung steht, man sollte Vernunft walten lassen. Und wenn man die Büsche ständig zurückschneiden muss, wo ist da die Naturnähe??? Wenn man dann noch bedenkt, dass das Wurzelwerk eines so großen Laubbaumes genauso groß ist wie die Krone, also mit Sicherheit auch die Fruchtbarkeit des Nachbargartens beeinträchtigt- ne, so optimal ist das wohl nicht. Man kann nun mal in einem Kleingarten nicht alles haben, wenn man ein eigenes Grundstück hat, dann bitte ja, aber in einer Gemeinschaft sollte man auch an die Nachbarn denken. gino  

kaffi

hallo gino
die hainbuche ist gerademal ca.4 m hoch und hat einen durchmesser von ca.1,50.Die wurde aus einer
Hecke kultiviert und wird im Herbst immer zurückgeschnitten.Im Frühjahr hatte darin eine
Schwanzmeise ihr Nest.Der Haselnußstrauch steht an der Umzümung der Anlage und bildet die fortführung
der Wildhecke die um die Anlage wächst.Dort holt sich im Herbst ein Eichschörnchen immer die Nüsse.Ausserdem führt um die Anlage ein unbefestigter Weg der bei Trockenheit beim befahren soviel Staub aufwirbelt dass man nicht mal seinen kaffee trinken kann ohne das es zwichen den Zähnen knircht.Die Stadt als Eigentümer hat kein Geld um diesen Weg zu befestigen.Die Kleingärtner die das wissen fahren schon Schritttembo.Aber es gibt Besucher die keine Rücksicht nehmen.Ich hatte schon ein Schild
aufgestellt "Bitte Schrittembo fahren" das wurde
aber wer weis vom wem einfach entfernt.Der Garten von meinem freund liegt direkt an diesem Weg und der ist froh über jedes Blatt was da wächst um den Staub etwas abzuhalten
MfG Kaffi

Hans

Hallo,

bitte versetzt Euch mal in die Person des Vorstandes. Auf der einen Seite das Bundeskleingartengesetz mit seinen nachgeordneten Gesetzen (Gartenordnungen der jeweiligen Verbandsebenen) und der Verwaltungsauftrag.
Auf der anderen Seite die oftmals recht eigenwilligen Ansichten der Gartenpächter und noch dazu das Gebot, alle Mitglieder gleichzubehandeln.
Ob die beiden sich nun "grün" sind oder nicht:
Der Vorstand ist  v e r p f l i c h t e t ,
die Gartenordnung durchzusetzen. Tut er das nicht, kann der Verpächter entsprechende Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Interessen einleiten oder  der Zwischenpächter den Verwaltungsauftrag entziehen. Die möglichen Folgen  dürften bekannt sein.
Diese Gehölze gehören nicht in einen Kleingarten!
Ein naturnaher Kleingarten läßt sich auch mit den kleingartentypischen Gehölzen gestalten.

Grüße von Hans

Kaffi

Hallo Hans
Das was du da schreibst hat ja alles seine Richtigkeit.Nur sollte man bedenken dass sich die Zeiten geändert haben.Wenn ich mir so manche Gärten
ansehen bekomme ich das kalte krausen.
Was da an Fläsche mit Betonplatten und Kantensteinen versiegelt und eingeramt,na prima.
Und das ist alles Gartenkonform weil die drittellösung eigehalten wird.Die Betonwege eingefasst mit Buchsbaum,geschnitten wie auf dem Friedhof.Die Beete eingefasst mit Kantensteinen,der gewachsene Mutterboden abgetragen und durch gedämpfte Erde ersetzt dass
ja kein Unkraut wächst. Der Rasen auf 3mm gestutzt und ein Betonspringbrunnen plätchert
vor sich hin.Für mich ist das ein reiner Freizeitgarten und kein Kleingarten mehr.
Aber jedem das seine.Nur sollten solche Leute
nicht versuchen ihre Vorstellung von Kleingarten
auf andere zu übertragen.Ein einzelner Hasselnusstrauch kann doch wohl nicht die ganze
Kleingartenordnung ins wanken bringen.Diejenigen
die einen sterilen Kleingarten betreiben profitieren doch von denen die ihren Kleingarten
naturnah bewirtschaften.In die Bäume gehängte
CDs laden einen Vogel nicht gerade zum verweilen ein.Wir reden von Rettet den Regenwald und vor der eigen Haustür soll abgeholzt werden.
Hier ist meiner Meinung nach ein Umdenken von nöten und veralterte Gartenordnungen bedürfen
dringent einer überarbeitung.In der Zeit wo alles von Artensterben Co2 ausstoß und Klimaerwärmung
redet sollte man froh sein über jeden Stauch der irgendwo wächst auch im Kleingarten.
"Erst wenn der letzte Baum gerodet,der letzte Fluß vergiftet,der letzte Fisch gefangen werdet Ihr feststellen daß man Geld nicht essen kann"
 "Weissagung der Cree"
MfG Kaffi

Lutz

Hallo Kaffi,

dass. ich ein Freund jeglicher (im Kleingarten möglichen) ökologischen Gartenbewirtschaftung bin hat sich sicher bereits herumgesprochen, bzw. ist in vielen meiner bisherigen Beiträge nachzulesen.

Die Hainbuche als Hecke halte ich für problemlos wenn sie, wie Du schreibst, als Lärm- und Staubschutzhecke angelegt ist. In manchen Bundesländern wird die Hainbuche von den Fachberatern der Verbände [!] als Heckenpflanze FÜR Kleingarten gar explizit empfohlen. Frage dort doch mal nach. 4 Meter hoch muß eventuell nicht sein, sollte aber am Außenzaun unter Umständen toleriert werden können.
Eventuell auch als "Schattenspender", wer will, bei der sich abzeichnenden Klimaerwärmung mit immer mehr heißen Sommern sowas verbieten?
Voraussetzung natürlich immer, dass kein Nachbar durch den Bewuchs, da wäre auch die Bewurzelung zu berücksichtigen, oder durch Beschattung beeinträchtigt wird.

Uwes Vorschlag, den NABU oder ähnliches mit einzubeziehen halte ich für sehr hilfreich, auch um die ökologischen Vorteile von "neutraler" Seite zu erläutern.
Übrigens hat eine "Ökogärtnerin" mit Hilfe des Nabu/BUND (ich weiß es momentan nicht genau, müßte es raussuchen) schon mal eine Kündigungsklage gewonnen, und ihr Garten wurde per Gerichtsbeschluss vom Problemgarten zum Vorzeigegarten. Steht auch irgendwo im weltweiten Netz.

Zurück zum Thema.
Wichtig wäre noch, dass es sich um eine Hecke und nicht um einen freistehenden Wald- oder Parkbaum handelt, denn solche können generell verboten werden (BKleinG).Innerhalb einer gemischten Hecke wäre natürlich auch \'ne einzelne Hainbuche Teil der Hecke, käme in jedem Fall auf den Schnitt an.

Die Haselnuß als Wildobst sollte gar keine Probleme bereiten, der Anbau von Obst und Gemüse, und hierzu zählt auch Wildobst, ist im Kleingarten doch gar zwingend vorgeschrieben. Tip; rechnet dem Vorstand doch die Nutz-Flächen mal vor. Inklusive Hasel. Wer will bei mehr als 50 % noch meckern?

Auch geduldete Negativbeispiele innerhalb der Gartenanlage können ein gutes Argument sein. Z.B. die bei uns häufig neben englischem Rasen zu findenden und ökologisch völlig hirnrissigen Koniferenhecken. Auch fehlende Kompostierung, massiver Chemieeinsatz, Chemietoiletten etc bieten sich hier geradezu an. Und mir ist kein Kleingartenverein bekannt, in dem nicht irgend sowas zu finden wäre...

Und noch ein Tip; Erbittet eine schriftliche! und konkrete! Begründung der Vorstandsforderungen und lasst euch nicht mit nichtssagenden Floskeln (entspricht nicht der GO/Satzung/dem Gesetz oder ungenügender Kultur-/Pflegezustand) abspeisen. Oft fürchten die Herren das geschriebene Wort mehr als der Teufel das Weihwasser.
Aussprachen nur nach dem Schriftlichen. Und nur mit "massivem" Beistand. Eine übliche Methode manche Vorstände ist es nämlich, dem einzelnen Kleingärtner mit geballtem Vorstand (mindestens 3:1) gegenüber zu treten. Muß so wohl mal irgendwo in der "Regieanweisung für Den Großen Vorsitzenden" gestanden haben, vermute ich jetzt mal ;)

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

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