Bezahlung für Arbeitsstunden

Begonnen von ele, 31. Juli 2008, 15:49:00

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ele

Seit noch nicht einem jahr bin ich Vorstandsvorsitzende,ich habe ein Problem.Bis jetzt wurden geleistete Arbeitsstunden,wie z.B. Rasen mähen in Gärten die nicht verpachtet sind oder an Wegrändern oder einiges Anderes,diese Stunden wurden vom Anlagenleiter aufgeschrieben und dem Kassierer dann gegeben und werden mit 6 Euro vergütet,mir erscheint das zu viel und möchte diese Bezahlung runter setzen,aber da stoße ich bestimmt in der nächsten Mitgliederversammlung auf harten Widerspruch,was kann ich machen oder den Leuten plausibel machen,dass 6 Euro einfach zu viel sind?
Danke für eure Antwort Ele

Uwe

Hallo ele

Habe ich das richtig verstanden der Verein bezahlt an jedes Mitglied, der Gemeinschaftsarbeit macht, 6€ pro Stunde? Wenn ja dann läuft bei euch was verkehrt. Denn in ein Klgv sollte es normalerweise so laufen: Der Verein (Mitgliederversammlung) beschließt eine Stundenanzahl an GA pro Jahr die jedes Mitglied zuleisten hat, wenn ein Mitglied daran nicht teil nimmt muß er z.B 5€ für jede nicht geleistete Stunde bezahlen. So wie ich deine Variante verstanden habe ist das nicht möglich, weil dann seit ihr bald pleite.

Gruß Uwe

Hans

Hallo Ele,

wenn es um die dringend nötige Mindestunterhaltung nicht verpachteter Flächen geht: das ist Vereinssache und muss entsprechend bei der Planung der Gemeinschaftsarbeit berücksichtigt werden.
Welchen Betrag Ihr für nicht erbrachte Arbeitsstunden fordert und was Ihr auf der anderen Seite bezahlt, sollte auf der MV jährlich beschlossen werden. Wir liegen bei 7,50€/Std. - unabhängig von der Art der Tätigkeit. Damit sind alle zufrieden.

Hans

Markus

Hallo Ihr,
ich finde es auch etwas seltsam, wie es bei Ele gehandhabt wird.
Bei uns ist es ähnlich wie bei Hans und Uwe. Jedoch habe wir im letzten Jahr den BEtrag pro Stunde raufgesetzt. Es waren immer mehr Pächter, die lieber das Geld bezahlen, als aarbeit zu leisten.
Nun sind wir bei 12€ und 10 Stunden, die geleistet werden müssen. Wer nicht arbeitet (egal welches alter, geschlecht,...) der zahlt 120€ für den Arbeitsdienst. Das Geld bekommt dann der, dder die Arbeit anstatt leistet.
Damit fahren wir bisher ganz gut.

Gruß Markus

Gino

Wenn Gartenfreunde für das Leisten von Stunden bezahlt werden, ist das ein ziemlich zweischneidiges Schwert. Mir fallen da unversteuerte Gelder ein, Schwarzarbeit, unerlaubte Leistungen für Arbeitssuchende...
Vielleicht bin ich zu pingelig. Bei uns liegt der Stundensatz für nicht erbrachte Stunden bei 10,00€. Falls jemand seine Stunden nicht bringt, wird das Geld zum Anschaffen neuer Geräte bzw. Zaun, Wasserleitungen usw. verwendet. Es gibt neben dem Vorstand eine kleine Gruppe von Gartenfreunden (3), die die Kontrolle über diese Gelder haben und den Mitgliedern Rechenschaft ablegen. Der Vorstand ist bei solchen Dingen seeehr schnell in der Kritik, schon allein, weils der Vorstand ist. Mit dieser Regelung, übrigens in die Satzung aufgenommen, fahren wir ganz gut. gino

Gino

Wenn Gartenfreunde für das Leisten von Stunden bezahlt werden, ist das ein ziemlich zweischneidiges Schwert. Mir fallen da unversteuerte Gelder ein, Schwarzarbeit, unerlaubte Leistungen für Arbeitssuchende...
Vielleicht bin ich zu pingelig. Bei uns liegt der Stundensatz für nicht erbrachte Stunden bei 10,00€. Falls jemand seine Stunden nicht bringt, wird das Geld zum Anschaffen neuer Geräte bzw. Zaun, Wasserleitungen usw. verwendet. Es gibt neben dem Vorstand eine kleine Gruppe von Gartenfreunden (3), die die Kontrolle über diese Gelder haben und den Mitgliedern Rechenschaft ablegen. Der Vorstand ist bei solchen Dingen seeehr schnell in der Kritik, schon allein, weils der Vorstand ist. Mit dieser Regelung, übrigens in die Satzung aufgenommen, fahren wir ganz gut. gino

lutz

Hallo,

ich kann Gino und seinen Bedenken nur zustimmen. Was, wenn das FA oder die ARGE Wind von solcherart Zahlungen bekommt? Ich kenn\' Leute, die sich schon wegen geringeren Beträgen eine Menge Ärger einhandelten. Stichwort: hinterzogene Steuern und Sozialbeiträge, da werden mal ganz schnell alle Konten gesperrt und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür. Abgesehen von der in unserem Fall nötigen Gemeinnützigkeit und der Mittelbindung.

Ich weiß, dass wie beschrieben in manchen (eventuell gar sehr vielen?) Vereinen verfahren wird. Falls das mal irgendwo richtig auffliegt (in manch größeren Verein kommen da schon ganz beachtliche Sümmchen zustande, da geht es wirklich nicht mehr um Peanuts) und falls das in einer Behörden-Memo die Runde macht... stellt euch das nur mal vor.

Ich hatte bereits früher schon mal vorgeschlagen, dass jeder! die Arbeitsleistungen zu erbringen hat. Persönlich. Oder eben, indem er einen Nachbarn, Gartenfreund oder oder dafür einstellt.

1. Wäre der Verein dann aus o.g. Pflicht (Steuern + Sozialabgaben).
2. Das, also Gartenarbeit, liefe unter sog. haushaltsnahen Dienstleistungen und könnte steuerlich vom Betroffenen geltend gemacht werden.
3. Für derartig geringe Beschäftigungsverhältnisse sind die Steuern + Sozialabgaben doch nun wahrlich nicht unanständig hoch, die Strafen können es aber schon sein.
Und, last, but not least, sollte mal daran gedacht werden, was für ein Image die Kleingärtner im allgemeinen und speziellen so anstreben für die Zukunft. Ob derartige, sagen wir mal; Mauscheleien in vorhandener Grauzone schlau sind? Es geht immerhin um Geld, und da hört...
Der Nutzen für den Verein zumindest ist gleich Null!

Sicher, hier wäre mal Hilfestellung nötig. Wie muss, kann solch ein Arbeitsvertrag aussehen, wo muss was gemeldet werden, was muss wohin abgeführt werden etc. pp. Und diese Hilfe sollte der Verein seinen Mitgliedern auch anbieten können. Doch da liegt der Hase im Pfeffer. Die meisten Vorstände werden das wohl auch nicht wissen und bislang von den Verbänden auch noch nie von solchen Lösungsansätzen gehört haben. Oder?

Aber eventuell müssen das die Interessierten auch selbst in die Hand nehmen -wie so vieles andere auch- und eine eigene progressive, unabhängige und überregionale Interessenvertretung der Kleingärtner gründen. Ist ein anderes Thema. Aber dennoch ggf. eine Überlegung wert?

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

gino

Bei uns ist es gegen einen Versicherungsobulus (2,85€ pro Jahr) möglich, dass ein Bekannter/ Verwandter o. ä. die Stunden übernimmt und ableistet. Damit muss das Mitglied nicht bezahlen und die Leistung wurde erbracht. In einem Verein geht es ja vor allem um die erbrachte ARBEITSleistung, nicht darum, dass Geld reinkommt. Gewinne dürfen ja eh nicht sein. gino

Markus

Ihr habt ja mit den Steuern recht. Unsere Mitglieder unterschreiben, daß sie diese Stunden bei der nächsten Steuererklärung angeben. Damit sind wir aus dem Schneider. Klappt seit mehrern Jahren super und die Beträge werden bei uns auch extra ausgewiesen.

Was ich jedoch nicht ganz nachvollziehen kann, was Gino mit den Restarbeiten macht?
Bei uns ist es so, daß wir am Anfang des Jahres grob überschlagen, welche Arbeiten anliegen und wieviel Stunden dafür benötigt werden. Die Stundenzahl wird dann auf alle Mitglieder umgelegt. Wenn jetzt 25% der Mitglieder zahlen, weil sie keine Arbeit leisten wollen/können, dann bleibt doch 25% der Arbeit liegen, oder?
Oder rechnet Ihr die Zahler im Vorfeld mit ein? Das wäre für mich Abzocke, da diese dann (theoretisch) gar nicht arbeiten dürften, denn für die wäre keine Arbeit vorhanden.

Darum zahlen bei uns die Mitglieder, die nicht wollen oder nicht können ihre Stunden und wir zahlen das Geld an die Mitglieder aus, die diese Stunden übernehmen. Somit machen wir keine Gewinne und die zu erledingende Arbeit wird getan.

Gruß Markus

lutz

Hallo Markus,

das mit dem unterschreiben lassen ist so\'ne Sache...
wenn bzw. so lange das FA das mitmacht und die Sozialkasse keine Forderungen geltend machen mag das gut gehen. Manch ein Unternehmer ist mit der Methode jedoch auch schon ganz schön auf die Nase gefallen. Vor allem, wenn es sich, wie in Eurem Falle sehr wahrscheinlich, um offensichtlich reine Arbeitnehmertätigkeiten handelt...

Mir scheint: Der Verein ist in jedem Falle bei Bezahlung von Arbeitsstunden ein Arbeitgeber! Also verpflichtet, selbst die Steuern und Sozialabgaben abzuführen. Er kann nicht (und er darf wohl auch nicht?) von seinen AN verlangen, dass diese selbst die Steuern und Sozialabgaben korrekt abrechnen und abführen.
Und nochmals die Frage: Warum muss, warum will sich ein Verein zusätzlich noch mit einer Lohnbuchhaltung abplagen wenn es doch steuerlich günstigere Varianten gäbe, so die Gartenfreunde das, wie oben beschrieben, unter sich ausmachten?

Weiterführende Infos:
http://admin.kleingarten-bund.de/_uploads/publikationen/schriften/2006_schriften/185.zip
Hier ein Auszug aus obiger Quelle ab S 41, der in vielen Fällen wohl zutreffend sein könnte:

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. - Grüne Schriftenreihe 185
-41-
...
11. Minijob
Arbeitsverhältnisse mit einem durchschnittlichen monatlichen Arbeitslohn von bis zu 400 € können
als Minijob abgerechnet werden.
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. - Grüne Schriftenreihe 185
- 42 -
Bei einem Minijob betragen die Abgaben 25 %. Sie setzen sich zusammen aus Krankenversicherungs–
Beitrag 11 %, Rentenversicherungs–Beitrag 12 % und pauschale Lohnsteuer 2 %.
Achtung: Ab 01. Juli 2006 erhöhen sich die Abgaben auf 30 % (Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung
15 %, pauschale Lohnsteuer 2 %)!
Die Abgaben trägt der Arbeitgeber.
Die pauschale Lohnsteuer kann auch vom Arbeitnehmer getragen werden.
Mit der Pauschalierung der Lohnsteuer ist die Besteuerung dieser Einkünfte abgeschlossen. Der
Arbeitslohn aus einem Minijob wird nicht noch einmal in der Einkommensteuererklärung angeben.
Der Arbeitnehmer kann auch die Versteuerung auf Lohnsteuerkarte wählen. Dann muss der Arbeitslohn
in der Steuererklärung angeben und mitversteuert werden. Das ist nur vorteilhaft für Arbeitnehmer,
die kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
Der Arbeitnehmer kann die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf den regulären Satz
wählen (zur Zeit 19,5 %). Den Aufstockungsbetrag muss der Arbeitnehmer selbst tragen.
Grundsätzlich soll ein Arbeitnehmer nur einen Minijob haben. Übt der Arbeitnehmer mehrere Minijobs
aus, dürfen diese in Summe der Bezüge nicht mehr als 400 € im Monat betragen.
Aus diesem Grund wird von allen Seiten dringend empfohlen, den Arbeitnehmer eine Erklärung
unterschreiben zu lassen. Darin bestätigt der Arbeitnehmer, keinem weiteren Minijob nach zu gehen
und die Aufnahme eines weiteren Minijobs anzuzeigen.
Dagegen ist ein Minijob neben einem regulären Arbeitsverhältnis zulässig.
Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit für sechs Wochen. Für die Erstattung
dieser Kosten (70 %) zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Umlage von 0,1 % der Minijob-
Arbeitslöhne.
Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, mindestens 24 Tage.
Minijobber haben Anspruch auf freiwillige Leistungen, wenn sie im Betrieb des Arbeitgebers für
regulär Beschäftigte üblich sind (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld).
Das Verfahren für die:
- An- und Abmeldung der Minijobber
- Übermittlung der Beitragsnachweise
- Zahlung der Beiträge und Steuern
- Jahresentgeltmeldungen
ist identisch mit dem für reguläre Beschäftigungsverhältnisse.
Zuständige Krankenkasse ist die Knappschaft Bahn See. Sie kassiert auch die pauschale Lohnsteuer
von 2 %.
...Zitat Ende.

Es ist also nicht ganz so einfach...

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Hans

Hallo,

warum denn einfach, wenn es auch umständlich geht!
Wir rechnen die jeweils erbrachten Stunden immer im Namen des zur Gemeinschaftsleistung verpflichteten Gartenfreundes ab, ob nun dessen Sohn oder Nachbar oder irgendwer für ihn gearbeitet hat. Er erhält und quittiert auch für das Geld. Ob er damit seinen Helfer "entlohnt" oder nicht geht uns als Verein nichts an.
Gegenseitige Hilfe innerhalb des Vereins ist für mich Vereinssache!

Hans

M.

Hallo Gartenfreunde,


bei uns im Klg. wird für nicht geleistete Stunde 15,00 Euro verlangt.

Warum wird ist es nicht einheitlich im Kleingarten vereinbart?

Soviel möchte ich mal in der freien Wirtschaft verdienen..., wie hier in Bremen W.-W.e.V.

Hans

Hallo M,

wenn Du Deine Stunden abarbeitest brauchst Du nicht zu zahlen.
Was die Höhe des Stundensatzes anbetrifft: hierzu beschließt jährlich die Mitgliederversammlung. Was soll dann eine zentrale Regelung?
Ist die Mehrzahl der Mitglieder gewillt, ihre Arbeitskraft für das Vereinswohl einzusetzen, braucht man den Stundensatz nicht so hoch anzusetzen. Sind natürlich die faulen Säcke zahlenmäßig sehr stark vertreten, dann muss das Geld erzieherisch wirken - was denn sonst?

Hans

M.

Hallo Hans,

erst einmal vorsichtig mit deinen Ausdrücken.

Warum ich keine Arbeitsstunden leiste? Ich arbeite in Schichdienst, Früh-Spät und Nachtschicht!

Und erzähle mir bloß nicht von Vereinswohl. Den kannste hier bei vergessen!

Meine Eltern haben mich erzogen und ich lass mich nicht von irgendwelchen Menschen "erziehen".


Hans

Hallo M,

nimm´s locker, ich wollte Dich nicht beleidigen.
Mir geht es darum, klarzustellen, dass jedes Vereinsmitglied unabhängig von Alter,Geschlecht,Einkommen und sozialer Stellung seinen Teil zum Erhalt des Vereins beizutragen hat. Schau mal in die Satzung. Da müßte es sinngemäß drinstehen.
 Wer die körperliche Leistung nicht erbringen kann (oder will), kann ja die Hilfe von Familienmitgliedern, Verwandten oder Freunden in Anspruch nehmen, oder er zahlt letztlich die festgelegte Summe als Ersatzleistung an den Verein, der dann die Arbeit von einem anderen Vereinsmitglied ausführen läßt.
Wo liegt das Problem?
Keiner hat Dich gezwungen, dem Verein beizutreten. Ebenso hindert Dich niemend daran, aus dem Verein auszutreten. Wenn Du außerdem bezweifelst, dass Vorstandsbeschlüsse dem Vereinswohl dienen, dann geh dagegen an! Wozu gibt es Mitgliederversammlungen?
Glaub mir: Ich weiß wovon ich rede (schreibe). Manchmal bedarf es schon sehr direkter Worte, um es diesem oder jenem Mitglied klarzumachen, dass  j e d e r  mittun muss, wenn das Ganze funktionieren soll.
Abschließend noch, (damit Du Dich beruhigst):
Nicht jeder, der mal nicht mitmacht, ist ein fauler Sack. Trotzdem gibt´s genug davon.

Grüße von

Hans

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