Kündigung

Begonnen von Viola, 26. Januar 2009, 14:22:00

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Viola

Hallo zusammen,

wenn eine fristgerechte Kündigung erfolgt ist aber kein Nachpächter gefunden wird, wie lange muß die Pacht vom Altpächter noch bezahlt werden bzw wenn sich gar keiner findet muß die Parzelle ja geräumt werden (Laube und Anpflanzung),wie sieht es da mit den Zeiten aus?

Danke schonmal für Eure Hilfe
Viola

Hans

Hallo Viola,

wenn der Pächter ordnungs- und fristgemäß gekündigt hat, dann läuft der Vertrag zum Kündigungszeitpunkt aus, d.h. es braucht dann auch nicht mehr Pacht gezahlt zu werden.

Aber:

Kann der  Garten bis zum Auslauf des Pachtvertrages nicht weiterverpachtet werden, dann kann (muss aber nicht) der Verein noch eine Frist gewähren, bis der Altpächter sein gesamtes Eigentum von der Parzelle entfernen muss.In dieser Frist muss ein Nutzungsentgelt plus Verwaltungsgebühren gezahlt werden, das i.d.Regel höher ist als die bisherige Pacht. Die Höhe legt der Vorstand fest.
Findet sich bis zum Fristablauf immer noch kein Neupächter, dann ist die Parzelle beräumt zu übergeben.
Ich hoffe, damit Deine Frage beantwortet zu haben.
Bei einer Kündigung durch den  Verpächter gelten andere Regeln.

Hans

Ingolf

Hallo Viola !

Wenn eine Kündigung anerkannt wurde (Schriflich) bleibt der scheidende Pächter solange verantwortlich bis ein Nachpächter gefunden wurde.
Das gilt für sämtliche Unkosten und für alle anfallenden Arbeiten. Wenn Du die anfallenden Arbeiten in Deinem Garten nicht mehr leisten möchtest wird dies in Pflichtarbeit geleistet und Dir vom Erlös abgezogen.(Wer soll das sonst tun)
MfG
Ingolf

Hans

stimmt nicht, lieber Ingolf,

wenn der Pachtvertrag ausgelaufen ist, besteht kein Rechtsverhältnis mehr zwischen den Partnern. Der abgebende Pächter kann  n i c h t  verpflichtet werden, den Garten weiter in Ordnung zu halten. Er hat in diesem Falle aber auch  keinerlei Anrecht auf Bezahlung seines auf der Parzelle befindlichen Eigentums und kann froh sein, wenn der Vorstand nicht die Beräumung verlangt.

Grüße von

Hans

Chris2

Bei mir "hat Seine Durchlaucht" für 2009 nocheinmal Versicherung + Pacht abgebucht. Auf meine Frage, was der Verein mit der Pacht anstellt, falls es in 2009 noch mit einem Nachfolger klappen würde, bekam ich die Antwort: "behalten"

Hans

Chris, warum hast Du die Buchung nicht rückgängig gemacht ?

Hans

Chris2

wir haben noch nicht alle Auflagen (meiner Meinung auch ungerechte) erfüllt. Andererseits in welchem "vogelfreien" Rechtsraum befänden wir uns dann eigentlich ? (so schon schlimm genug)

Hans

Hallo Chris,

da verstehe einer, was Du eigentlich willst !

Du hast also gekündigt und hast Auflagen vom Vorstand bekommen mit der Maßgabe, die Mängel bis zum Ende der Pachtzeit abzustellen. Das ist ein ganz normaler Vorgang, und normal ist auch, dass der Garten bis zur Abstellung der Mängel nicht wieder verpachtet wird.
Nun hast Du die Mängel nicht abgestellt und blockierst damit die Pachtfläche.
Der Vorstand kann in diesem Falle verschiedene Entscheidungen treffen:

1.Dem abgebenden Pächter wird noch eine Frist eingeräumt, innerhalb derer er die Mängel beseitigen kann (max 2 Jahre). Dafür zahlt er einen äquivalenten Betrag (vergleichbar mit der bisherigen Pacht und sonstigen Kosten) als Nutzungsgebühr) im Voraus. Der Pächter muss mit dieser Lösung einverstanden sein.
Da freut sich der Vortand.

oder 2. Der Vorstand beauftragt nach 2 maliger Abmahnung eine Firma mit den Aufgaben und stellt sie dem Pächter in Rechnung.
Da freut sich die Firma, der Vorstand nicht, Du als abgebender Pächter aber auch nicht.

oder 3. Der Vorstand verklagt den Pächter auf Herausgabe des Pachtgegenstandes im geforderten
Zustand, und klagt bei Nichterfüllung dann auch noch sämtliche anfallenden Kosten für Beräumung ein.
Da freut sich der Anwalt, nicht aber der Vorstand, und erst recht nicht der Pächter, denn er  wird für seine Dummheit ordentlich zur Kasse gebeten.

Sorry Chris

Chris2

Sorry Hans, aber wo bleibt die vierte Entscheidung ?

Gerhard

Hans hat völlig recht !

Google mal nach "Kleingarten kein Nachfolger"

Bundesverband der Gartenfreunde oder Landesverband Sachsen haben das ausführlich und mit §§ erläutert

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Der Mensch der sieht, dass ist wichtig, nichts ist ganz falsch und nichts ist ganz richtig.
Eugen Roth


Chris2

Klar, der ist ja auch Zwischenpächter !
In Realität bringt er natürlich eine eigene Farbe ins Spiel. Dabei nötigen mir weder die Paragraphenreiter noch die Eigensuppenköchler Respekt ab.

Gerhard

Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung verpflichtet.
Hält er sich nicht an die Beschlüsse und es entsteht daraus ein Schaden, so ist er gegebenenfalls dem Verein gegenüber ersatzpflichtig.
Nach einer Kündigung muss der Vorstand darauf bestehen, das das Pachteigentum zurückgegeben wird. Er muss auch darauf bestehen, das private Gegenstände des ehemaligen Pächters entfernt werden. Vor allen Dingen Gegenstände, die einer Wiederverpachtung im Wege stehen.

Das hat mit "Paragrafenreiten" nichts zu tun.

Hans hat das schon genau richtig geschrieben.

Nach Deiner Meinung könnt man auch aus einer Wohnung ausziehen und den Schrott zurücklassen ?

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Es könnten in der Tat alle Recht haben, würde nicht ein jeder darauf bestehen, alleine Recht zu haben....
Manfred Eigen, Nobelpreisträger für Chemie

Chris2

Warum sind Bäume "Schrott" ?

Vollkommen falsch gedacht !

Der reichste Mann im Ort ist Schrotthändler .

Gerhard

Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit. Sie begründet die Vielherrschaft der Dummen.
Marie von Ebner-Eschenbach

Chris2

..im übrigen, überlege mal genau !
1 Sterr Laubholz = 200 l Heizöl = 150 Euro

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