Umfrage Mitgliedsbeitrag

Begonnen von Kapuzinerkresse, 10. Februar 2009, 18:29:00

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Kapuzinerkresse

Hallo

da bei uns schon wieder eine Erhöhung des Mitgliedbeitrages auf der nächsten Tagesordnung der JHV steht,bin ich interessiert mal zu erfahren wieviel in anderen Vereinen so gezahlt werden muss.

Vielen Dank für eure Antworten

kapuzinerkresse

lutz

Hallo kapuzinerkresse,

wieviel solls denn bei euch werden? Auch soviel, das die HIV-Bezieher draußen bleiben müssen? Aber die haben es ja auch nicht nötig, frisches Obst und Gemüse kostengünstig selbst anzubauen, brauchen mit ihren Bälgern keinen preiswerten Urlaub im Grünen ;-)

Es sei denn, sie arbeiten als 1-Euro-Jobber für den (gemeinnützigen) Verein...

Genug der Polemik!
Hier mal die Auflistung der Kosten für letztes Jahr:

Mitgliedsbeitrag:           72,00
Zweitmitglied (Ehefrau):     7,50
Pacht (für 410 qm)          53,30
Grundsteuer A                4,10 (Laube ist wohl 24,nochwas groß, DDR-Normlaube)
Allgemeine Umlage:          94,30 (!)
Wasserumlage:                5,00 (fürs Ablesen und jährliche Verplomben)
Elektroumlage:               5,00 (fürs Ablesen)
Pachtanteil für
Gemeinschaftsanlagen:        0,75
Parkplatzgebühr:            10,00
Elt für 130 kWh             26,00
Wasser für 4 cbm             8,80
Umlage für sog.
Wasserschwund:              40,00

macht summa summarum:      331,10

Frag aber nicht, wieviel der Vorstand sich als Aufwandsentschädigung ++ davon gönnt, habe ich weiter oben schon mal berichtet.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Viola

Hallo zusammen,

Vereinsbeitrag bei uns im letzten Jahr: 46€
Beitrag Bezirks- und Landesverband : 43,80€

Frage an Lutz
Muß der Ehepartner bei Euch Zweitmitglied sein?
Was beinhaltet denn die Allgemeine Umlage? 94,30 ist ja wirklich der Hammer!

Viola

lutz

Hallo Viola,

(*) Zweitmitgliedschaft: Um in den Vorstand gewählt werden zu können - und wie du weißt, war ich schon mal sowas wie...- ist die Mitgliedschaft nötig. Auch, um die Pflichtstunden zu machen (ansonsten müßte meine Gute ran) muß man nach Aussage von oben Mitglied sein (wohl wegen der Versicherung?)

(**) Allgemeine Umlage: Deine Frage ist nicht unbegründet (deine Feststellung über die Höhe übrigens auch nicht).
Ich denke, hiermit  

http://tinyurl.com/as5w9w

dürfte sich diese als geradezu rechtswidrig herausstellen. (Werde das bei der nächsten MV ansprechen, das dauert allerdings noch 1 Jahr.) Wohlgemerkt, es erfolgt weder im Vorfeld noch zum Ende des Geschäftsjahres eine weiterführende Information der Vereinsmitglieder, geschweige denn (wie sollte das auch gehen?) eine Endabrechnung. Der Vorstand erhöht in regelmäßigen Abständen mal das Eine, mal das Andere mit der schlauen Begründung, daß doch, "wie Ihr, liebe Gartenfreunde selbst bemerkt haben werdet," stetig alles teurer geworden sei. Verständig nicken die Zipfelmützen und kaufen dem Staubsaugervertreter diese letzte Weisheit mit dem Gefühl, nix falsch zu machen, gar ab. Gutsherrenart eben, wie auch folgendes Sprichwort belegt: Des Gutsherrn Freundlichkeit zieht dem Bauer das Hemd vom Leibe.

Lutz

Hans

Hallo Freunde,

ich zeig Euch mal, dass es auch anders geht - eben wegen der Leute, die den Euro ein paar Mal umdrehen müssen bevor sie ihn ausgeben.
Bei uns: Mitgliedsbeitrag Verein: 14 €
                "         Verband:15 €
         Zweitmitglieder sind beitragsbefreit.
Umlage : gibt es bei uns nur zweckgebunden -        nicht pauschal wie in Lutz´Staranlage

Aber: der 5 - köpfige Gesamt-Vorstand bekommt im Jahr auch nur 260 € Aufwandsentschädigung.
Das hat noch was mit Ehrenamt zu tun !

Grüße von

Hans


Markus

Hallo Ihr,
bei uns beträgt der Mitgliedsbeitrag 50€, dazu kommen 0,20€ p/m² (im Schnitt 65€, die direkt an die Stadt gehen), Versicherung (mind. 28,00€, gehen direkt an die Versicherung), Wasser/Stromverbrauch (1:1 von Stadtwerke), Umlage Vereinshaus (Strom/Wasser/Versicherung), Umlage Energieverlust (schon in einem anderen Thread beschrieben), nicht geleistete Arbeitsstunden.
So daß am Jahresanfang eine Rechnung von 150€ bis 600€ rauskommt (je nach Verbrauch und Versicherung). Der Schnitt liegt bei ca. 250€.
Unser Vorstand bekommt pP 75,00€. Damit sind aber alle Autofahrten, Kraftstoff, Telefonate,... beglichen. Finde ich nicht zu viel.

@Lutz
Ich weiß nicht, warum du immer so sarkastisch antwortest. Wenn Du selber mal zu denen gehört hast, konntest Du aber wohl nicht viel ausrichten, oder *lol* (nur Spaß)

Gruß (ebenfalls NRW)
Markus

lutz

Hallo,

@ Markus: Wenn man, wie ich, bei der ersten internen[!] Kritik -habe die Kritikpunkte bereits früher mal ansatzweise beschrieben- vom Vorstand "beurlaubt" wird ist nicht viel mit ausrichten... Daß ich daraufhin mein Mandat niedergelegt habe versteht sich ja von selbst, wollte ich doch nicht auch noch für "Urlaub" abkassieren.

Aufwandsentschädigungen mit 75 bis 260 Euro sind ja okay und, wie Hans zeigt, gehen nicht wirklich zu Lasten der Bezieher von Grundsicherung oder Hartz-IV. Wenn jedoch 1,800 Euro plus Fahrt-, Porto-, Telefonkosten und Kosten für ein privates Arbeitszimmer (trotz beheiztem Vereinshaus und -Büro) kassiert werden, und für verdiente Vorstandsmitarbeiter bei Beendigung der Vorstandsarbeit auf die Schnelle mal ein 400 Euro-Job geschaffen wird -"Das Büro muß regelmäßig einen Tag pro Woche besetzt sein, ist doch alles nur für unsere Mitglieder..."- möge man mir den Sarkasmus vergeben. DAS hat ja nun nicht wirklich mehr was mit Ehrenamt zu tun. Oder sollte ich mich da so sehr irren?

Und, um das nochmal klar zu machen; Ich habe nicht grundsätzlich was gegen (Kleingarten-)Vorstände oder Ehrenamt. Arbeite ja außerhalb des KGV selbst in solch einem -gar ganz ohne Aufwandsentschädigung- und weiß (hoffe) auch, daß die Mehrheit der Vorstände in den KG-Vereinen nicht zu den von mir beschriebenen Gutsherren gehören.

Grüße aus Sachsen

Lutz

Hans

Hallo Gartenfreunde,

Frage aus (für mich) aktuellem Anlass:

Wie geht Ihr in Eurem Verein mit Gartenfreunden um, die außer ihrer Gartenbewirtschaftung jahrzehntelang aktiv für den Verein tätig waren und deren Kräfte nun altersbedingt nachlassen, die unter Umständen in absehbarer Zeit werden aufgeben müssen, sich aber damit schwer tun, weil der Garten für sie all die lange Zeit ein Quell der Freude und seit Erreichen des Rentenalters nun Lebensmittelpunkt war ?

Hans

Markus

@lutz:
Da kann ich deinen Sarkasmus verstehen.
Unser Verein ist (meines Erachtens) nicht so, auch wenn wir bestimmt ein oder 2 Mitglieder haben, die das anders sehen würden. *lol*

@hans:
in Bezug auf was?
Bei uns haben Pächter die Möglichkeit nach Abgabe des Gartens passive Mitglieder zu werden. Wir haben sehr viel pM, auf die wir auch nicht verzivchten wollen, da diese auch einen guten Beitrag zu Gemeinschaft leisten.
In Bezug auf den Arbeitsdienst gibt es da keine Unterschiede. Da werden die Arbeiten halt so verteilt, daß jeder das bekommt, was er noch machen kann. Heiß begehrt ist zum beispiel unser "Kantinendienst". Wir haben ein Vereinshaus ohne Pächter. 3x in der Woche wird es für einen Stammtisch geöffnet, im Arbeitsdienst. Dann gibt es noch so Möglichkeiten wie Gardinen/ Handtücher/ ... reinigen, was ja auch keine körperlich anstrengende Arbeit ist.

Um wieder zum Thema zurück zu kommen; Unsere passiven Mitlgieder zahlen "nur" einen geringern Beitrag von 13,00€.

Gruß Markus

Hans

Hallo,

@ Markus
Ich hatte dabei nur an die Gartenbewirtschaftung gedacht.

Übrigens ist mir der Beitrag an die verkehrte Stelle gerutscht. Sollte eigentlich ein neuer Thread werden.

Grüße von Gans

lutz

Hallo Hans,

ich kann ja nur sagen wie ich verfahren würde, aber trotzdem...

Ich denke: Sollen Sie doch ihren Garten behalten solange es ihnen noch Spaß macht, meinethalben Wiese, Obstbäume und -Sträucher und alles, was noch (fast) keine Arbeit macht, anbauen. Drittelregelung (oder wie auch immer) wird außer Kraft gesetzt für den betreffenden GF.
Begründung: Im BKleinG geht es immer um die KG-Anlage, nie um den einzelnen Kleingarten. Hatte ich in betreffendem Thread wohl auch schon mal ausführlicher angesprochen.
Und DAS wäre doch wirklich mal ein trefflicher GRUND das Gesetz mal beim Worte zu nehmen, ggf auch unsinnige bzw. abweichende weitergehende Bestimmungen aus der Vereinssatzung zu streichen. Oder?
Zudem frage man sich, ob Herzlosigkeit, denn das wäre ein Rausschmiss aus o.g. Grunde ja i.a.R., sich wirklich mit der immer hervorgehobenen Gemeinnützigkeit und dem vielzitierten Vereinsgedanken (Solidarität, Gemeinschaft, Gruppenkuscheln etc.) verträgt.
Auf den Seiten des Bundesverbandes findet sich mE auch ein Artikel, der ins selbe Horn stößt. Habe nur momentan leider nicht die Zeit, den herauszusuchen.

Gruß, auch an alle anderen,

Lutz

Kapuzinerkresse

Vielen Dank für die bisherigen Antworten

noch weiss ich nicht genau wieviel es bei uns werden wird. Aber ich befürchte, dass die 50€ Marke geknackt wird und meinem Empfinden nach sehe ich die "Sozialverträglichkeit" da schon gefährdet die ja ansonsten immer gerne im Zusammenhang mit den Kleingärtnern zitiert wird. Aber wenn ich das mit den bisherigen Beiträgen vergleiche liegen wird dann ja fast noch ganz gut.

Bei euren Beiträgen zu den "Aufwandsentschädigungen" kriege ich teilweise das Gruseln. Das das Ehrenamt als zweite Einnahmequelle mißbraucht wird finde ich empörend. Wie ist sowas überhaupt mit den Satzungen, der Gemeinützigkeit und dem Steuerrecht vereinbar?

Kapzunierkresse

Altgärtner

Hallo Kapuzinerkresse,

wir auch, aber es ist offenbar nicht so leicht, diesen Leuten das Handwerk zu legen.

Hans

renate

hallo, hans. in unserer anlage gibt es, bis auf ausnahmen, gute nachbarschaft. die jungen helfen.wenn die älteren, der älteste ist bei uns 92,nicht mehr jedes unkräutlein sehen und die baumschnitte usw. nicht mehr auführen können, helfen die männer aus dem vorstand oder die gartenfreunde untereinander, was dankbar angenommen wird. gerade im alter braucht man doch sonne, erholung im garten und ein gutes miteinander. mit gruß, renate

Chris2

HörtHört....

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