Umfrage Mitgliedsbeitrag

Begonnen von Kapuzinerkresse, 10. Februar 2009, 18:29:00

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Gerhard

Werde Euere Beiträge mal mit zu unserer JHV nehmen. Vielleicht hört dann das Meckern auf.

Unsere Daten:
Anlage: 125 Gärten
Vereinshaus (verpachtet 400€ monatlich", Kinderspielplatz, 3 Parkplätze
Beitrag: 18 € , Familienmitglied wenn gewünscht 9 €
Kreisgruppe: 3 €
Landesverband: ausgetreten
Pacht: 11Cent pro m²
Umlage: keine
Strom: 33 Cent pro Kw, alle Kosten inbegriffen
Wasser: Pumpen
Trikwasser: Anm Haus kostenlos
Parlplätze: Frei
Pflichtstungen: 10
Für nicht geleistete: 6 €
Für "Überstunden" 5 € Gutschrift
Mitglieder über 70 sind befreit.
Bundesland Hessen

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Der Mensch der sieht, dass ist wichtig, nichts ist ganz falsch und nichts ist ganz richtig.
Eugen Roth

falbe

am besten gleich noch das "Baumthema" mit auf die Tagesordnung setzen. In den Gärten muß endlich ein neuer Geist einziehen !
2x jährlich ne Untermieter-Laubsackaktion wäre auch nicht von schlechten Eltern....


gerhard

Falbe geht nach dem Motto:
Einer für alle  und alle für mich!
Wofgang Grupp

Altgärtner

dieser Falbe ist ein Spinner !

Steffen

Hallo,
bei der Jahresabrechnung 2008 für unseren Kleingarten ist erstmals bei den Energiekosten die Position "Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste" auf der Abrechnung erschienen. Der Betrag macht ca. 1/3 meines wirklichen Verbrauches aus. Was ist eigentlich in diesem Fall unter der Bezeichnung "Energieverlust" zu verstehen? Kann es sich hierbei Auch um Stromdiebstahl infolge manipulierter Zwischenzähler handeln?
Wer hat Erfahrungen damit und wie kann ich mich wehren?
MfG
Steffen

renate

hi, steffen, energieverluste können ua. auftreten, wenn in der anlage nicht überprüfte alte Stromzähler noch eingebaut sind.bei uns ist es pflicht, alle 4jahre von einem zugelassenem elektriker die stromzähler überprüfen zu lassen u. das protokoll dazu  beim vorstand zu hinterlegen. wir hatten auch stromverluste.die stromleitungen, die in den 70ger jahren errichtet wurden waren nie überprüft worden.zuerst haben wir den Hauptzähler vom energieanbieter überprüfen lassen. der war io.das hat uns aber über 100€ gekostet.dann wurden durch eine elektrofirma messungen im erdreich durchgeführt und sogenannte kalte stellen und leitungsbrüche festgestellt.die reparatur der defekten leitung hat unserem verein an die 8.000€ gekostet.die fehlmenge müssen alle stromnehmer tragen, denn wer sollte sonst die rechnung bezahlen? mfg renate

gerhard

Bei uns besteht das gleiche Problem. Hohe Stromverluste. Wir haben auch die Ursache gefunden.
Die Leitungen wurden in den 70er Jahren gelegt. Damals wurde pro Garten va 10 bis 20 kw und Jahr verbraucht.
Heute ist der Verbrauch im Schnitt 266 kw und Jahr. Dabei ist zu bedenken, dass Strom zu Stoßzeiten abgerufen wird. Dadurch werden die Leitungen so stark belastet, dass mehr oder weniger Spannungsabfall entsteht, zumal die Leitungen bis zu 250m lang sind.

Die Leitungen werden warm, Wärme ist Energie, die nicht am Zähler der Laube ankommt.

Abhilfe: Neue und stärkere Leitungen verlegen!

Wir erheben pro kw 33 Cent inclusive aller kosten

Der Satz wird jedes Jahr von der MV beschlossen.

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Der Mensch der sieht, dass ist wichtig, nichts ist ganz falsch und nichts ist ganz richtig.
Eugen Roth

lutz

Hallo Steffen,

zu den möglichen Ursachen für die Differenzen zwischen der Summe der Unterzähler und dem Hauptzähler haben meine Vorredner ja schon einiges gesagt. Dazu kämen noch die Meßdifferenzen, verursacht durch den Umstand, daß jeder der vielen Unterzähler erst bei einem bestimmten Wert "anspringt" und zudem selbst im "Leerlauf" Strom (wenn auch nur wenig) verbraucht. Und auch das summiert sich letzten Endes! Zudem kommt noch der Umstand, daß in vielen Gärten (im Vergleich mit Wohnungen) nur relativ wenig Strom verbraucht wird. Hier ein kleines Radio, da mal eine 7 Watt Stromsparlampe, bei der der Zähler (noch) nicht reagiert. Diese relativ vielen "Miniverbraucher" ergeben eben einen relativ hohen Prozentsatz. Wäre anders bei "Wohngärten" mit allem Schnickschnack.
Soweit meine möglicherweise etwas laienhafte Darstellung. Genau wird dir das sicherlich dein Stromversorger erläutern können.

Mußt du das mitbezahlen oder dich dagegen verwehren? Nun, mE dürften die Worte des BGB § 556 und des BGblatt vom 25.11.2003 S. 2346 und 2347 auch für Kleingartenvereine anzuwenden sein, gleich, wenn diese dort nicht explizit erwähnt werden.

Buchhalterisch sieht es meiner Meinung nach so aus (ich weiß, andere sind da anderer Meinung):
- Die Kosten für Elt. (und analog Wasser) sind für den Verein reine "Durchlaufposten", also der Verein darf weder Verlust noch Gewinn am Jahresende für diese Konten ausweisen. Einnahmen = Ausgaben! (*) Schon daraus ergibt sich, daß jeder Verbraucher/Kleingärtner anteilig diese Kosten zu tragen hat und nicht nur seinen "privaten" Verbrauch.(**)  Zudem ist es dem Verein verboten, die Mitgliedsbeiträge z. B. für die Begleichung der fehlenden Beträge bei der Stromabrechnung zu verwenden. Es besteht die sog. Mittelbindungspflicht, also Verwendung der Gelder nur für satzungsmäßige Zwecke.

(*) Frage an Gerhard: Wie errechnet Ihr im Vorfeld die Gesamtkosten im kommenden(!) Abrechnungszeitraum, die doch rein rechnerisch nötig wären, um den "Preis" je kWh auszurechnen? Wäre es nicht klüger, analog der NK-Vorauszahlung bei Wohnungen, diese Kosten ehrlich als Vorauszahlung zu verbuchen, am Jahresende anzurechnen, zuviel gezahlte Gelder zu erstatten bzw. andersherum zuwenig gezahlte Gelder nachzufordern?
Würde bedeuten: Nicht die MV beschließt den Preis sondern dieser errechnet sich nach den in Vorjahr tatsächlich! entstandenen Kosten. E=A.
 
(**) Manch einer scheint zu meinen, daß er einen direkten Vertrag mit seinem örtlichen Elt-/Wasser-Versorger habe. Dabei hätte der natürlich für die entsprechenden Rahmenbedingungen zu sorgen, es würden dem Laubenpieper jedoch nicht unerhebliche Anschlußkosten verursachen. (Von der rechtlichen Seite und der ggf. mangelnden Bereitschaft der Strom-/Wasserversorger mal ganz zu schweigen...) Wäre ein gutes Argument gegen jene, die meinen: Bei meinem Stromversorger kostet die kWh x,xxxx Cent, also zahle ich im Verein auch nicht mehr.
 
Und noch eine Frage möchte ich in den Raum stellen: Rechnet es sich wirklich, die alten Leitungen (nichts gegen nötige Reparaturen) durch neue, stärkere zu ersetzen? Nur, um scheinbar mehr Gerechtigkeit herzustellen Geld ausgeben das sich wann amortisiert?

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

ps. Trolle bitte nicht füttern!

renate

hi,steffen, ich hatte gestern ganz vergessen zu schreiben, dass in unserem gartenverein in diesem jahr zum 1.mal seit jahren keine fehlmengen mehr aufgetreten sind.die reparatur u. überprüfung haben sich also ausgezahlt.mfg renate  

Gerhard

Hallo Lutz

Wir sehen das etwas anders. Die Stromkosten setzen sich zusammen aus Stromlieferung des Versorgers plus Unterhaltungskosten, die der Verein aufbringt. (Zählererneuerung, Veteilerinstandhaltung, Allgemeinstrom  usw.)

Wenn wir 33 Cent pro Kw von den Gartenbesitzern erheben, ergibt sich immer ein Überschuss. Der wird dann für Unterhaltung der Stromanlage verwendet oder einer Rücklage Strom zugeführt.
Über den Stand wird im Kassenbericht berichtet. Danach beschließt die MV den Kw Preis.

orchidee37w

Wir zahlen jährlich 31 Euro Mitgliedsbeitrag, darin enthalten sind der Beitrag für den Kreisverband und die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Zweitmitglieder zahlen nicht extra.
Gruss

Tom

Hallo Lutz!
Dein Link haut leider nicht hin. Was beinhaltet er? Kann ich das woanders nachlesen?
Es grüßt Tom

Gerhard

Nach eine Anmerkung zu der sehr ausführlichen Erklärung von Lutz
Lutz hat natürlich recht.
Strom ist ein durchlaufender Posten. Verluste dürfen nicht mit Vereinsgeldern ausgeglichen werden, da das den satzungsmäßigen Zwecken nicht entsprechen würde. "Gewinne" dürfen sehr wohl entstehen !
Bei einer spitzen Berechnung wird der Strom schon durch den Verein bezuschusst, denn Verwaltung usw verursacht auch Kosten.
Wie sieht es aber bei Unterhaltungskosten aus? wir haben im vergangenen Jahr ca. 2000 € für die Unterhaltung der Versorgeranlage ausgegeben. Das wären pro Garten ca. 180 € gewesen.Unsere Mitglieder waren froh, dass wir das nicht mit einer Umlage erheben mußten, sondern durch "Gewinne" der verganenen Jahre ausgleichen konnten.
In unserer Steuererklärung findet man immer das Konto "Rücklagen für Unterhaltung der Stromversorgung, Gartenanlage, Parkplätze,Spielplatz, Vereinsheim" von zur Zeit 16.000,- €
Das Finanzamt erkennt das immer an.
Unsere Mitglieder erhalten jedes Jahr einen sehr ausführlichn Kassenbericht in schriftlicher Form. Darüber wird diskutiert und über den Haushaltsplan des kommenden Jahres abgestimmt.
Beschlosen werden Mitgliedsbeitrag, Pacht, Umlagen, Stromkosten.
Wichtig ist, dass die Mitglieder immer umfassend informiert sind und wissen, dass mit ihren Geldern sorgsam und zweckmäßig umgegangen wird.
Unser Verein besteht nun seit 80 Jahren. Die Kassierer werden seit Gründung von einer Familie gestellt !(Gründer-Schwiegersohn-Schwiegersohn)
Die Mitglieder sind anscheinend zufrieden und das soll auch so bleiben.
Wir gehören übrigens keinem Landesverband an (zu teuer und nutzlos)und fahren gut damit!

Viele Gartengrüße aus Hessen von Gerhard

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

lutz

Hallo Tom,
 
Sorry, wahrscheinlich wurde sie Seitenstruktur zwischenzeitlich verändert. Hier nochmal der Link in seiner vollen Größe
>
http://www.kleingarten-bund.de/fachthemen/details.php?cat=5304&action=showArticle&articleNr=903
<
Ohne Leerzeichen und sonstiges  von http bis 903 kopieren und im Browser einfügen.
Falls wieder was geändert wurde: => BDG, Fachthemen, Rechtliches und dort "Umlage" suchen.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Gerhard

Hallo Lutz.

Der Link auf die Seite des BDG ist  nützlich aber??

Vor Jahren mußten wir 85.000,-DM Straßenanliegerkosten zahlen !
Da waren wir froh, dass wir Rücklagen hatten.
Es spricht also nichts dagegen, wenn die MV beschließt, eine Umlage zur Deckung der Kosten und zur Bildung einer ücklage zu erheben.


Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Der Mensch der sieht, dass ist wichtig, nichts ist ganz falsch und nichts ist ganz richtig.
Eugen Roth

Noch ein Spruch:
Es gibt Leute, die so lange den Kopf schütteln, bis ein Haar in die Suppe fällt, um sich dann über das Haar in der Suppe zu beschweren.
Unbekannt


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