Widerspruchsfrist

Begonnen von lutz, 30. März 2009, 19:07:00

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lutz

Hallo Gartenfreunde

Wie bereits andernorts beschrieben hatte ich gegen die Jahresrechnung Widerspruch eingelegt.

Zuvor die "Problematik" hier schon mit euch besprochen, aber die Rechnung auch meinen Steuerberater (selbst in einem KGV in der Revisionskommision) zur Prüfung vorgelegt und auch sonst noch einige Quellen angezapft. Dauerte seine Zeit da mein Steuerberater flugs noch mal 14 Tage Skiurlaub eingelegt hatte.

Auf der Rechnung ist eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen angegeben. Unmöglich, alle Posten in dieser Zeit zu überprüfen.
Nach BGB § 556 ist bei Betriebskostenabrechnungen eine Widerspruchsfrist von 12 Monaten ab Eingang beim Mieter/Pächter von diesem einzuhalten. Sollte doch analog auch für die Kleingärtner gelten (immerhin hat sich der Gesetzgeber was bei dieser Festlegung gedacht).
 
Oder was denkt ihr?
Wie haltet ihr es mit der Widerspruchsfrist?

4 Wochen = (fast) kein Widerspruch?
12 Monate = eventuell Korrekturen = Aufwand?

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Re(e)Bell

Ich wüßte nicht, dass solch eine Widerspruchsfrist gesetzlich verankert ist. Wenn sie auch nicht vertraglich vereinbart ist, wäre sie einseietig festgelegt und lediglich als "Bitte" zu verstehen.

Allerdings würde ich vorschlagen "vorsorglich" einfach Widerspruch zu erheben mit dem Hinweis: Begründung folgt nach weitere Prüfung.

Tom