Wertermittlung

Begonnen von M.Vogel, 29. April 2009, 18:46:00

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M.Vogel

Sehr geehrte Redaktion,
seit den letzten Ausgaben verfogen wir mit sehr grossem Interesse Ihre Artikel zur Wertermittlung!
In der neu erschlossenen Anlage
"Am Trützsch",Dresden - Nickern erwarben wir 1999 eine Parzelle. Leider war es uns nicht möglich,aufgrund zweier familiärer Pflegefälle,diese weiter zu bearbeiten. Deshalb kündigten wir
             fristgemäß 2007.
Die gebührenpflichtige Wertermittlung (40,00 €)ergab einen Wert des Gartens von 2165,00€ ,erhalten haben wir im August 2008 nach Ausschreibung des Gartens durch die Sparte von den neuen Pächtern 800,00 € !Was nutzt dem Altpächter ein Wertgutachten, wenn er nur ca. ein Drittel des ermittelten Wertes bei Übergabe des Gartens erhält?
Mit freundlichem Gruß
Maritta Vogel
 


Hans

Hallo Maritta,

das Schätzergebnis bezeichnet die Obergrenze des Preises, zu dem der Garten "verkauft" werden darf.
Ansonsten ist dieser Preis Verhandlungssache und wird hauptsächlich von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Da habt Ihr ein bisschen Pech gehabt.

Hans

Eckhard