Gartenpools

Begonnen von Thorsten Brinkschmidt, 27. Mai 2009, 21:33:00

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Thorsten Brinkschmidt

In unserem Kleingarten wird derzeit diskutiert, ob aufblasbare Pools genehmigungspflichtig sind oder sogar verboten werden sollen. Wie sieht das bei euch aus?

Viola

Hallo Thorsten,

für Berlin gilt

-Die Errichtung von Badebecken in Kleingartenanlagen kann unter folgenden Bedingungen gestattet werden (ist also auch nicht genehmigungspflichtig)

-Durchmesser des Beckens bis maximal 3,00m

-Nichteinlassung des Beckens in den Boden

-Abbau des Beckens im Winterhalbjahr

Gruß Viola

Uwe

Bei uns sind Swimmingpools, ab eine gewissen Größe, laut Gartenordnung verboten. Aufblasbare Kinderbecken (Planschbecken) sind aber erlaubt. Ein Verein sollte doch nicht Kinderfeindlich sein oder werden.

Gruß Uwe