Abmahnung wegen tätlichen Angriff

Begonnen von Yvonne Stehr, 28. Mai 2009, 18:01:00

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Yvonne Stehr

Hallo,
habe ein Problem, wo ich hoffe,das mir hier einer von Euch vielleicht helfen kann.
An einer vereinsinternen Veranstaltung kam es zwischen zwei Gartenbesitzern in unserem Verein zu köreperlicher Gewalt.
Unter Einfluss von Alkohol wurde ein Vorstandsmitglied im Dunkeln auf dem Vereinsgelände vom Fahrrad geholt und geschlagen.
Nun meine Frage....dieses Gartenmitglied soll nun von mir eine schriftliche Abmahnung erhalten...weiß aber nicht, wie ich diese aufsetzen und welcher Paragraph des BKleingG in Kraft tritt.
Für Eure Tipps und Ratschläge bedanke ich mich schon im Voraus :-)
LG Y.Stehr / !. Schriftführerin

gino

Hallo, Yvonne, bei "Formblitz.de" findet man zunächst erst mal Vorlagen für alle mögl. amtl. Briefe. Damit bin ich bisher gut gefahren.
In dem von dir geschilderten Fall käme doch wohl aber eher eine Kündigung ohne Frist gemäß
BKG §8, Abs. 2 in Frage.Lies doch mal nach. Es kann doch nicht sein, dass der Angreifer in der Anlage bleibt und vielleicht noch triumphiert- und evtl. Trittbrettfahrer (garantiert vorhanden) lachen sich ins Fäustchen. gino

Uwe

Hallo Yvonne

In so einen Fall sollte man sofort (gleich nach der Tat) die Polizei hinzu ziehen und Anzeige erstatten. das kann aber nur der Geschädigte machen. Wenn die Angreifer dann verurteilt werden kann der Vorstand daraus Konsequenzen siehen. Eine Kündigung wäre da angebracht.

Gruß uwe

lutz

Hallo zusammen.

Würde ich in etwas auch so sehen. Obwohl; gleich eine Kündigung wenn sich zwei(?) Betrunkene angehen? Ich weiß nicht... manch ein Verein wäre dann wohl um einiges kleiner.

Der Geschädigte kann Anzeige erstatten. Muß er aber nicht! Dann könnte sich der Vorstand da auch raus halten. Oder?

Mit Grüßen aus Dresden
Lutz

Uwe

"Dann könnte sich der Vorstand da auch raus halten". Der Vorstand muß sich sogar da raushalten, denn wenn zwei sich streiten darf er sich nicht als dritter nicht einmischen besonders wenn Taten unter Alkoholeinfluß geschehen sind. Da muß ich Lutz recht geben auchg in den Fall das manch ein Verein dadurch kleiner wird.

Gruß Uwe    

Horst

Liebe Yvonne;
die   S a c h e   ist nicht so einfach
wie du aus den Beiträgen siehst.
Deine   I n f o s  sind für Ratschläge
noch etwas zu mager, zu allgemein.

Was für vereinsinterne Veranstaltung:
MV, Fachvortrag, sonstige Info?
Worum ging es dort?
Oder nur sogenanntes gemütliches beisammen sein?
Beide alkoholisiert?
u.s.w.

Und
gibt es ausser den zwei Kontrahenten Zeugen?

Horst

Yvonne

Hallo Horst :-)
Also es war das Osterfeuer auf unserem Vereinsgelände, ja es waren beide alkoholisiert und der, der angegriffen wurde, ist auch ein Vorstandsmitglied. Polizei haben sie nicht gerufen, Zeugen gab es für diesen Vorfall wohl auch. Besprochen wurde das ganze auf unserer letzten Vorstandsitzung und da wurde beschlossen, das ich dieser Person eine Abmahnung aufsetzen soll....sehe das aber auch nicht so einfach.
LG Yvonne

Hans

Hallo Yvonne,

so was kommt bei Festen, wo auch Alkohol im Spiel ist, schon mal vor. Auch in unserem Verein war das schon der Fall. "Kraft meiner damaligen Funktion" als Vereinsvorsitzender bin ich jedes mal dazwischen gegangen (unter dem Beifall der übrigen Festteilnehmer)und habe die Kontrahenten öffentlich verwarnt mit dem Hinweis, dass wir uns im Wiederholungsfalle von derartigen Störenfrieden trennen werden. Später haben wir den Vorfall nie mehr öffentlich erwähnt. Das hat auch gewirkt und war eine gute Lehre für alle.
Aber jeder Fall liegt anders.
Im Vorliegenden plädiere ich für ein protokolliertes Gespräch Vorstand - Beschuldigte, das dann von allen gegenzuzeichnen ist und zu den Mitgliederakten kommt.

Hans

Horst

Hallo Yvonne, liebe Freunde;
Das gibt es bei uns Kleingärtnern manchmal.
Irgendwo auf dem Vereinsgelände findet ein zwangloses Osterfeuer statt, bei dem so allerlei Holz verbrannt wird.
Bei dem gemütlichen beisammen sein wird getrunken, meist Bier.
Unterhaltungen erfolgen mehr oder weniger locker auf Stammtisch-Art.
Man bekommt mit, dass sich einige streiten.

Nun zum Vorstandsmitglied:
Haben andere mit bekommen, worum es ging?
Oder sind das nur Aussagen vom geprügelten Vorstandsmitglied?
A: Streit am Feuer:
Ging es um Vereinsangelegenheiten (A1)
oder
nur um Gott und die Welt, also rein privat (A2)?
B: Prügelei auf dem dunklen Heimweg:
Die gleiche Frage: Gibt es Zeugen?

Nur wegen der Prügelei und bitte mit Zeugen  wäre fristlose Kündigung nach BKleingG § 8 2. möglich und das nur bei oder wegen Ausübung einer Vorstandstätigkeit des Vorstandsmitglieds.

Ein Vorstandsmitglied
hat bei privaten Auseinandersetzungen
k e i n e  Sonderrechte.

Am besten nachträglich nach dem Vorschlag von Hans verfahren.

Ich bohre nicht weiter
Schöne Feiertage an alle
Alles wächst

Tschüss
Horst

eckhard

Leute   tiefer hängen

Vorständler haben nicht mehr Rechte als ein Penner, der
vielleicht durch den Garten bei Dunkelheit vom Fahrrad
fällt.
Im Dunkeln mit Alkohol im Kopp kann man schon mal stürzen.
Das ganze ist bestenfalls eine Sache für die Polizei - wenn
überhaupt (Beweislage)

Wenn das kein Anderer ganz genau mitbekam ist auch kein
"Gartenfrieden" gestört worden.

Außerdem lann ich mir nicht vorstellen, wie überhaupt jemand
im Dunkeln den Gartenfrieden stören könnte, da ist doch
sowieso keiner mehr im Garten!

gruß eckhard

Altgärtner

@ Eckhard:

da ist doch
sowieso keiner mehr im Garten!

Eben doch! (vereinsinterne Veranstaltung)

A

eckhard

Hallo A

jeder blamiert sich so gut er kann...

Trag diese Texte einem "Nichtkleingärtner" vor...

Muss denn immer das Vorurteil gegenüber Kleingärtner= kleingeistig versucht werden zu bestätigen?

gruß  Eckhard

Uwe

Ha Ha "jeder blamiert sich so gut er kann". Das ist gut Eckhard. Du behauptest das im Dunkeln kein Gartenfrieden gestört werden kann weil sowieso keiner mehr da ist. Ich glaube du warst lange nicht mehr in einer zeitgemäßen Gartenanlage. Jetzt muß man sich fragen wer sich gerade blamiert.

Gruß Uwe
 

Altgärtner

Null Punkte, Herr Eckhard !
Die anderen sind auch nicht dumm.

A.

Yvonne

Hallo Ihr Lieben :-)
...hätte garnicht gedacht, das man mit so einem Thema so eine Diskussion hervorrufen kann :-)
Habe aber das Problem lösen können...der Vorstand nimmt diesbezüglich gar keine Stellung...muss der Gartenfreund selber lösen.
Möchte mich noch mal ganz herzlich für Eure Mails bedanken :-) ..... wart mir alle eine große Hilfe.....DANKE
Und zu Eckhard möchte ich sagen, das es
1. eine vereininterne Veranstaltung war ( lies bitte erst genau, wenn Du Stellung beziehen möchtest) und 2. es auch im Dunkeln sehr lustig sein kann in einer Kleingartenanlage ( Lichterfest, Kartoffelfest .... beginnt immer alles erst in der Dämmerung)
LG Yvonne

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