Geräteschuppen größe

Begonnen von Josef Rensinghoff, 11. Juni 2009, 10:36:00

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Josef Rensinghoff

Ich habe den Neubau eines Geräteschuppen vor, und da wir diverse Größen von Geräteschuppen im Kleingartenverein haben und auch einige davon in den letzten Jahren enstanden sind wÜrde hier vom Vorstand meines wissend Präzidenzfälle geschaffen.

Ich würde mich gerne bei der Erstellung des neuen  Geräteschuppens auf einen kleinsmöglichen Durchschnitsmas  einstellen -- Grüße  H 180 -  T 160  B 3,00

Nun teilte mir der Vorstand mit, ich muss mich an die Bauvorschriften haten und hätte nur
bestimmten Maße zu Berücksichtigen.

Welche Maße sind es genau . ich habe im Forum verschidiene Maße gelesen.

Horst

Hallo Josef;
nach strenger Auslegung nach dem BKleingG
ist im Kleingarten nur die Laube als Baukörper gestattet (BKleingG § 3). Sie soll
dem vorübergehenden Aufenthalt  u n d
der Unterbringung von Geräten dienen,
also kein extra Schuppen.
Ausnahme könnte nach dem BKleingG der Bestandsschutz bestehender Schuppen
im Osten sein. Bist du im Osten? Falls ja,
käme nur reparieren der alten Laube am alten Platz in Frage, wie gesagt nach dem BKleingG.
Trotzdem lassen einige Vereine und Verbände im Osten und im Westen extra Schuppen in eigener Verantwortung zu und erlassen dazu auch eigene ,,Bauvorschriften", die sehr unterschiedlich sein können.
Auch hier: Es ist nicht so einfach.
Bitte mehr Infos, z. B. was für Bauvorschriften?

Horst