Garten abgeben!

Begonnen von Torsten Müller, 13. Juni 2009, 10:35:00

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Torsten Müller

Meine Eltern wollen aus altersgründen Ihren Garten abgeben. Es erweisst sich jedoch schwierig einen Nachfolger zu finden.

Der Garten ist noch zu DDR-Zeiten gepachtet wurden.

Ergeben sich daraus besondere Regeln für die Abgabe des Gartens. Muss der Garten nicht kompett beräumt werden (Laube, Bäume etc.)?

Horst

Hallo Torsten, ich schreibe
in einfachen Stichworten:
Alle Papiere deiner Eltern, wie Satzung, Gartenordnung, Pachtvertrag vorhanden?
Sich vorher über alles in der Kleingartenanlage neutral und möglichst heimlich persönlich erkundigen; bei Gartennachbarn,
nach Vorstandsmitgliedern fragen,
die in Gespräche verwickeln,
Veranstaltungen besuchen:
Wieviele Gärten leer? Was kostet ein Garten?
Hat man Bewerber?
Wie, zu wann wird dort ein Garten gekündigt?
Dann erst kündigen.
Vorstand bestimmt immer Nachfolger:
Nachfolger kann Bewerber des Vereins sein
oder aber auch ein eigener Bewerber.
Kosten gliedern sich in zwei Kategorien:
1. Laufende Kosten an den Verein = Verpächter: Pacht für reine Garten-Parzelle, Mitgliedsbeiträge, Kosten für Strom und Wasser usw.
2. Einmaliger Ablösebetrag des Nachfolgers = neuen Pächters = neuen Kleingärtners
an den bisherigen Besitzer = deine Eltern:
Wert vom Besitztum, das sind Anpflanzungen und Baulichkeiten,
das der neue von deinen Eltern übernimmt.
Der Verein schätzt neutral den Wert der Sachen braucht aber nicht.
Frage ob er das macht.
Abgeräumt werden normalerweise nur die nicht oder nicht mehr brauchbaren Sachen,
die der Nachfolger nicht übernimmt. Man kann auch einiges an den Nachfolger übereignen = verschenken; oder an andere in der Anlage verkaufen oder verschenken.
Das meiste werden deine Eltern schon wissen.

Viel Glück
Horst

Torsten Müller

Hallo Horst,

vielen Dank für die Antwort.

Es ist richtig, das meiste wiessen meine Eltern. Mein Vater ist selber im Gartenvorstand.

Es geht aber darum, was passiert, wenn kein Nachfolger innerhalb der vorgeschriebenen 2 Jahre gefunden wird. Muss dann der Garten komplett beräumt werden?

Er hat jetzt, von einem Wohnungsnachbarn erfahren, dass es eine Sonderregelung für Gärten aus DDR-Zeiten geben soll, wonach diese Gegelung  nicht für Gärten gilt, deren Pachtvertrag noch zu DDR-Zeiten geschlossen wurde.

Torsten Müller

Hans

Hallo Torsten,

das Letztere, wonach es für Altverträge Sonderbedingungen gibt, stimmt nicht.
Finder sich innerhalb 2 Jahren nach Beendigung des Pachtverhältnis kein neuer Pächter, dann  k a n n der Vorstand die Rückgabe der komplett beräumten Gartenfläche verlangen,  m u s s  es aber nicht.
Es empfiehlt sich, v o r der Kündigung mit dem Vorstand abzusprechen, wie die Aktion ablaufen soll und hierüber ein von beiden Parteien unterschriebenes Schriftstück anzufertigen.
Das erspart späteren Arger und unnötige Kosten.

Hans

Horst

Hallo Torsten und
die anderen aus dem ,,Beitrittsgebiet"
(siehe BKleingG § 20a);
die ursprüngliche Frage war für mich
nicht so deutlich.
Ich muss jetzt in dieser Frage passen,
da ich aus Bayern schreibe.
Hier in Bayern gibt es dieses Problem
mit dem Leerstand fast nie;
oder im Westen doch irgendwo?
Trotzdem interessiert mich das sehr.
Wie kommt ihr auf die zwei Jahre?
Gesetze finde ich nicht. Verordnungen?
Sind das Nachträge zu alten Pachtvertägen
(vor 03.10.1990)
oder Bestandtteile neuer Pachtverträge
(nach 03.10.1990)?
Wie bekomme ich sie?
Hans hast du was?

Euer
Horst

Hans

Hallo Horst,

klar, habe ich. Gib mir mal nen Tip, wie ich Dir das zumailen kann.

Grüße von

Hans

Horst

Grüss Gott aus Bogen an der Donau.
Gerade bin ich mit unserem Hund in einem ein Kilometer Fussmarsch über die Donauwiesen zur Pause aus unserem Garten eingetroffen.
Heute früh habe ich nach Details gesucht
und im Fachberater August 2008 Seite 21 etwas über Abwicklung von RA Duckstein mit §§ gefunden.
Die werde ich mir ansehen; vor allem ob die zwei Jahre angemessen sind.
Du kannst mir alles übersenden an die bekannte
E-Mail-Adresse am besten PDF-Format andere gehen auch wie MS-Office-Formate und OpenOffice-Formate
Danke im voraus
Horst

eckhard

Hallo Thorsten,

was Hans schreibt ist praxisnah und die beste Lösung für den Anfang.

Die Beendigung des Pachtvertrages NIE vor einer Vereinbarung    Vorstand-Altpächter-Neupächter  
machen.
Wenn dann der Altpächter noch im Vorstand, klappt es früher oder später immer.
Man muß sich Zeit lassen, im richtigen Zeitraum  (März - April-Mai) intensiv  (nicht nur eine Anzeige im Blatt)selber potenzielle Nachfolger suchen.

viel Erfolg
eckhard

Torsten

Liebe Gartenfreunde, ich danke für die hier entgegengebrachte Freundlichkeit und die vielen Tipps.

Das Problem hat sich jedoch schon von selbst erledigt.

Meine Eltern haben schon einen Nachfolger gefunden und werden am Wochenende die Verträge unterzeichnen.

Allen, die sich an diesem Forumsbeitrag beteiligt haben vielen Dank und noch viel Spass im eigenen Garten.

Ich werde auf jeden Fall ein aktiver Leser dieser Seite bleiben, da ich beabsichtige ein Haus mit Garten zu erwerben.

MfG
Torsten

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