Begehung durch Vorstand

Begonnen von pepperstorm, 22. Juni 2009, 20:26:00

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Hans

Hallo alle,

@re(e)bell
shit, was Du da schreibst!
Was passt denn in die neue Zeit?
Dass jeder tun und lassen kann was er will?

Ansonsten ist es ja ganz gut, darüber zu diskutieren, wie man eine Gartenbegehung (die nun mal notwendig ist) organisiert.
In unserem Verein: 2 Vorstandsmitglieder plus 2 freiwillige Interessierte, die auch in die Gärten reingehen, wenn es notwendig und der Pächter nicht anwesend ist. Der Termin wird 3 Wochen vorher durch Aushang bekanntgegeben.
Das geht seit Jahrzehnten schon gut so. Viele nutzen die Gelegenheit ihre Anliegen und Sorgen vorzutragen, es gibt Tips und Hinweise in beiden Richtungen, und die, die nicht anwesend sind, lassen ihr Gartentor demonstrativ offen.
Wenn bei uns einer auf den Gedanken käme, einen Begehungsteilnehmer abzulehnen, bekäme er zur Antwort: "Komm und geh` mit. Da begreifst Du gleich mal, wieviel Arbeit das macht und wieviel Deiner Freizeit das kostet. Und außerdem lernst Du etwas dazu."
Ich wünsche mir, dass man nicht so verbissen miteinander umgeht.

in diesem Sinne grüßt

Hans

Ree(Bell)

@Hans,

glaubst du wirklich eine "Begehung" mit 4 Personen läßt sich damit rechtfertigen, dass "übergeprüft" werden muß, ob der Kleingarten im Sinne des Kleingartengesetzes bewirtschaftet wird.

Aber solche Vorstände lassen sich erst durch die ordentlichen Gerichte überzeugen. Freut euch, dass euere Mitglieder brave "Untertanen" sind, noch !!

Lili

Hallo,ich bin eine Betroffene!Auch ich habe gestern eine Abmahnung erhalten,weil ich einen neuen Zaun bewachsen lasse.Ich hatte den Garten vor 5 Jahren übernommen,als der Außenzaum hoch und dicht bewachsen war.Meine Vorgängerin war die Gartenfachberaterin!Im letzten Jahr wurde der Außenzaun erneuert,und obwohl mein Zaun unter dem Bewuchs völlig in Ordnung war,habe ich zugestimmt.Alles freigeschnitten.Jetzt wo der neue Zaun steht,soll er frei bleiben.Aber unter solchen Voraussetzungen hätte ich den Garten garnicht genommen!Ich verlange das ich die Verhälnisse wieder hergestellt werden,die bei der Verpachtung geherrscht haben!Es war nie die Rede davon den Zaun freizuschneiden,bei all den vergangenen Begehungen !!!Ich habe auch das Gefühl,dass Vorstände nur Macht ausspielen wollen.Hier in meinem Verein ist es so.Argumente zählen leider nicht ,gesunder Menschenverstand leider auch nicht.Aber ich habe bei Euch erfahren wie ich gegen die Abmahnung vorgehen werde-Dank
Grüne Grüße Lili

Uwe

Hallo Hans

Hurra die Mauer und der eiserne Vorhang sind weg, jetzt sind nur noch die Kleingärten da wo wir Vorständler die Grundstücke anderer "kontrollieren" dürfen. Hans, alleine schon wenn mehrere Leute vom Vorstand meinen Garten, gegen mein Willen und meiner Anwesenheit, betreten dürfen ist schon schrecklich aber sie auch noch in meine Abwesenheit rauflassen zu müssen geht zu weit. Ich möchte mal wissen wie der Vortsand sich rausreden will wenn ein Gartenfreund ihn in seiner Abwesenheit auf sein Garten rauflassen muß und es fehlen irgendwelche Gegenstände.
Bei uns im Verein sieht die Neuzeit in Moment so aus. Junge Leute kommen an und fragen ob ein Garten frei ist, wie die Auflage sind und wie der Vorstand ist. Als Anwort kommt von Vorstand: Wie wollt ihr den Vorstand haben? Dann werden die wichtigsten Sachen erzählt auf die unbedingt zu achten sind wie z. B. das verbrennen von Unrat, die Ruhezeiten, der Naturschutz usw. In Zweifelsfall geben wir noch den Hinweis vorher beim Vorstand nachzufragen bevor es zu Probleme kommt.
Mit diesen jungen Mitglieder gibt es bei uns überhaupt keine Probleme. Sie wollen sogar Ackeranbau betreiben, nur nicht gerade mit Gemüse das in Supermarkt billiger ist.
Erst wenn das Verhältnis zwischen Mitglieder und Vorstand funktioniert und man weiß das man von den Mitgliedern die volle Unterstützung und Mitarbeit erwarten kann dann macht es Spass Vorstand zu sein. Und genau so stelle ich mir die Neuzeit des Kleigartenwesen vor. Und genau diese Neuzeit kann man mit aberwitziger Kontrollen kaputt machen.

Gruß Uwe  
 

Hans

Hallo Uwe,

und eben dieses gegenseitige Vertrauen ist bei uns vorhanden, und es überträgt sich auch auf den im Februar dieses Jahres neugewählten Vorstand.
Und was das Betreten der Parzellen anbetrifft:
In der Mehrzahl ist es gar nicht erforderlich, denn die maximale Heckenhöhe von 1,20 m gestattet genügend Einblick.
Anders  bei Randgärten, wo sich manchmal recht viel Müll im nicht einsehbaren hinteren Teil ansammelt. Außerdem muss der Zustand des Außenzaunes kontrolliert werden.
Aber auch hier kennen wir unsere Pappenheimer - auf den Einen kann man blind vertrauen - und bei dem Anderen tut ein bisschen  Kontrolle, verbunden mit ein paar freundlichen Worten, ganz gut.
Will damit sagen: Bei uns funktioniert`s, also behalten wir das so bei.
In jedem Verein ist die Lage anders. Bisher haben wir uns die Spinner, die auf ihre Rechte pochen, es aber mit den Pflichten nicht so haben, erfolgreich vom Halse halten können.
Am 4.7. ist bei uns Begehung. Ich werde diesmal noch dabei sein, aber nun als Ex-Vorstand.
Ich berichte mal wie es ausgeht.

Grüße von

Hans

gino

Lili, ist es dein Zaun oder der des Vereins, den sicher viele Mitglieder des Vereins gemeinsam erneuert haben? Dadurch ergeben sich unterschiedliche Sachverhalte. Mit deinem Zaun kannst du sicher veranstalten, was du möchtest aber sonst??? Wir haben z. Z. eine ähnliche Situation: der Außenzaun (insgesamt 1200m auf 4 Seiten)muss erneuert werden. Die damit beschäftigten Mitglieder haben mit dem Bewuchs so sehr zu kämpfen, das hält alles auf. Zumal Sträucher, Koniferen u. ä. als "Begrünung" eingesetzt wurden.
Klar sieht ein begrünter Zaun besser aus, wenn denn alles so im Zaum gehalten wird, dass notwendige Arbeiten am Zaun möglich sind.
Was ich nur nicht verstehe, warum suchen so viele Vorstände nicht das Gespräch sondern mahnen gleich ab. Was machen sie nach der 2. Abmahnung, wenn denn dann die Kündigung fällig wäre??? Da sind ja dann bald alle Gärten leer. Diese Abmahnungstaktik ist für mich ein Zeichen der Ohnmacht. gino

Lili

Hallo,bei mir ist der derzeitige Zustand,dass ich es ablehne meinen Zaun freizuhalten,vom Bewuchs.Ich habe den Garten ja so übernommen-zugewachsen!Ich habe den Knöterich beschnitten und in Form gehalten,und die Pflanzen sind ja noch im Boden.In unserer Gartenkollonie sind die Außenzäune an der Straße zugewachsen,einer auf jeden Fall und es ist auch Sichtschutz angebracht.Mich ärgert die Ungleichbehandlung !!!Was mich auch noch interessieren würde,wie das ist mit dem täglichen Übernachten im Garten.Ist das im Sommer erlaubt?Ich hoffe es interessiert sich noch jemand für meine Sorgen.
Grüne Grüße Lili

Sven

Hallo

Erst einmal ich bin selber Vorstandsvorsitzender einer Kleingartenanlage. Rechtlich ist es Richtig das der Vorstand die Kleingärten begehen kann denn er ist als Verpächter Verantwortlich für die Durchsetzung der Kleingartenordnung. Es hängt ja auch die Gemeinnützigkeit von der Nutzung ab. Wenn der Vorstand zur Begehung mit nimmt sollte man dem Vorstand überlassen. (Ich würde den Gartenfachberater den Vorsitzenden, den Stellvertreter und den Schriftführer mitnehmen. Ist meine Private Meinung) das der Vorstand mit einer Abmahnung reagiert ist vollkommen überzogen. Du könntest jetzt in Widerspruch  gehen. Oder wenn es eine Schlichtungskommision gibt über diese eine gütliche Einigung erzielen. Auf jeden fall solltest du den Kreisverband konsultieren die geben Dir im normal Fall Auskunft dürfen aber keine Rechtsberatung durchführen. So würde ich es mit meinen Mitgliedern Handhaben den auch ein Vorstand kann sich mal Irren. Machtspiele zwischen Vorstand und Mitgliedern lehne ich ab. Da ich auch nicht weiß ob es eine Vorgeschichte gibt ist es auch schwer zu beraten. Ich denke das hier von beiden Seiten Fehler gemacht worden.
Sie hätten den Kassenwart  bei der Besichtigung nicht aus den Garten Verweisen dürfen da er ein Demokratisch gewähltes Mitglied im Vorstand ist. Auch wenn Ihr Privat nicht mit einander könnt war er doch Dienstlich unterwegs das sind 2 Verschiedene Paar Schuhe.
Ihr Vorstand hat sehr hart reagiert. Ich hätte es mit einen Gespräch versucht. Aber wie gesagt es ist meine private Meinung.

Mit freundlichen Grüssen
 Sven  

eckhard

da müssen noch ein paar Fakten dazu:

Warum rät der LandesKlGartenverband SchlHolstein in seiner neuen Mustersatzung/Gartenordnung dazu, den Pachtgarten nur noch ohne Einwilligung durch den Pächter bei Gefahrenabwehr usw zu betreten? - Weil die alten Regeln  (siehe oben) rechtlich nicht mehr haltbar sind!
Und :Forderungen von Vorständen bezüglich der Garten (Zaun)-Gestaltung sind nur durchsetzbar, wenn das in der GO oder Pachtvertrag ausdrücklich gefordert wurde. Nur das zählt -auch nicht der Zustand bei Pachtbeginn.

gruß eckhard

Sven

Hallo Eckhard

Ich gehöre den Niederschlesischen Kleingartenverband an. Auch unsere Rahmenkleingartenordnung wird zurzeit verbessert. Ich bin auch der Meinung dass alle Verbände in Deutschland eine einheitliche Rahmenkleingartenordnung haben sollten. Ich persönlich habe noch keine Garten Begehung mit meinen Vorstand durchgeführt, weil ich weiß dass solche Maßnahmen Unruhe bei den Kleingärtnern auslöst. Wenn ich feststelle dass bei uns gegen das Kleingartengesetz verstoßen wird suche ich immer das Gespräch mit dem Gartenfreund und bitte Ihn das abzustellen. Das ist für mich der Sinnvollste weg. Zu dem Problem der Gartenzäune ist es bei uns so dass die Hecken im Kleingarten stehen und wir die Zäune nicht erneuern wenn sie zugewachsen sind. Aber das muss jeder Vorstand selber entscheiden was er macht oder nicht macht. Der Vorstand sollte schon das Recht haben im Beisein des Gartenfreundes den Garten zu betreten. Ansonsten besteht die Gefahr dass jeder macht was er will. Bei uns habe ich das Problem das wir bis zu 10 Meter hohe Tannen in den Gärten stehen haben. Weil es von meinen Vorgängern geduldet wurde. Ich mache es jetzt so dass die Tannen bei Pächterwechsel entfernt werden müssen, weil es nicht den Kleingartengesetzt entspricht.
Wichtig ist das Gespräch mit den Gärtner und nicht das der Vorstand sich aufspielt als wären Sie die größten. Ich persönlich fahre mit diesen System ganz gut und habe Ruhe in meiner Anlage.


Mit freundlichen Grüssen

Sven      

lutz

Hallo Sven,

nur mal kurz am Rande gefragt: Die 10 m hohen Tannen sind doch auch vom Gartenzaun aus zu sehen? Fehlende kleingärtnerische Nutzung doch sicher auch? Wozu muß also der Vorstand in des Gärtners "Allerheiligstes"? Oder anders gefragt: Haben deine Hauseigentümer auch das Recht, deine Wohnung zu betreten und mit welcher Begründung? (Abgesehen von, wie vom Vorredner eckhard bereits erwähnt, bei "Gefahr in Verzug). Eine positive u. v. a. rechtssichere Antwort würde viele Hauseigentümer, die -anders als Kleingartenvorstände- wirklich massiv z.B. unter Mietnomadentum und anderen schrägen Vögeln zu leiden haben, überglücklich machen.
Ja, wirklich...
Doch man sollte schon zwischen Recht, das man hat und eventuell wünschenswertem unterscheiden.
Du befürchtest, das die Gartenfreunde machen können, was sie wollen, räumst dir allerdings mit dem Satz, "Der Vorstand sollte schon das Recht haben im Beisein des Gartenfreundes den Garten zu betreten." genau das ein. Merkwürdig...

Mit Grüßen aus Dresden
Lutz

eckhard

Thema Waldbäume im Garten:

Das BKleinGaGesetz sagt darüber nichts, Gartenordnungen, die
das nicht ausdrücklich regel gibt es: in "meiner GO steht:
Großbäume, wie Weiden und Pappeln sind nicht erlaubt.
Anstatt den Pächtern wohlwollend bei der Einhaltung der
gesetzlichen Richtlinien zu helfen, werden unnötige
Forderungen gestellt, die das Gesetz gar nicht fordert.
Alle Tätigkeiten in meinem Garten werden grundsätzlich durch
meinen Pachtvertrag geregelt. Vereinsbeschlüsse sind dort
unwirksam.

Die meisten Vorstände konnten viel ihrer Zeit einsparen,
wenn Sie die Pächter in Ruhe lassen.
 Offensichtliche grobe Regelverstösse müssen allerdings
zeitnah, konsequent und sehr differenziert und
nachvollziebar abgemahnt und abgewickelt werden.
In den letzten 25 Jahren in 3 KlGavereinen habe ich solches
Handeln nicht ein einziges Mal erlebt.  

Sven

Hallo Lutz


Um Deine Frage zu beantworten Verweiße ich dich auf unseren Unterpachtvertrag § 7der so lautet:

Rechte und Pflichten des Verpächters

1.   Der Verpächter hat dem Pächter die Pachtsache zur Verfügung zu stellen und ihm für die ordnungsgemäße kleingärtnerische Nutzung der Parzelle entsprechend dem BKleingG und der Kleingartenordnung Anleitung zu geben.

2.   Dem Verpächter bzw. seinen Bevollmächtigten ist im Rahmen  ihrer Verwaltungsbefugnis der Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger Ankündigung zu gestatten. Bei Gefahr in Verzug kann der Kleingarten auch in Abwesendheit des Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten werden.  

Dieser Punkt wird mit Unterschrieben im Unterpachtvertrag und ist somit vom Pächter anerkannt.

Des Weiteren muss man auch die Bebauung eines Kleingartens mit Berücksichtigen. Bei unseren Wegen ist der Garten teilweiße nicht einsehbar und diese Ecken werden vom einzelnen Kleingärtner genutzt um eben diese Verboten Sachen wie Nadelbäume usw. anzubauen. Meiner Meinung nach habe ich auch geschrieben gehabt das ich Begehungen nicht durchführe und das es jeden Vorstand selber überlassen ist ob er es macht oder eben nicht macht. Ich bin der Meinung wenn ein Vorstand eine Begehung durchführt wird er seine Gründe haben, er macht es bestimmt nicht um Gärtner zu schikanieren oder seine Freizeit zu gestallten. Ich habe es auch noch nicht erlebt dass unsere Mitglieder mich haben am Gartenzaun abgefertigt. Ich wurde immer ohne Zwang in den Garten gebeten.
Bei mir auf der Fahne steht ganz oben das unser Vorstand transparent auftritt, höfflich ist und wenn Probleme sind diese eben Zeitnah abzuklären. Meine Mitglieder wissen auch seit meiner Wahl zum Vorstandsvorsitzenden das ich Ihre Nadelbäume solange wie der Garten in ihren besitz ist nicht dringend entfernt werden müssen (Begründung Jahrelanges Duldungsrecht durch die Vorstände vor meiner Zeit). Beim Pächterwechsel achten wir dann schon darauf dass Sachen die gegen die Rahmenkleingartenordnung verstoßen entfernt werden. Dazu bin Ich gesetzlich Verpflichtet. Und das hat nichts mit Bevormundung oder Schikane zu tun.


Mit freundlichen Grüssen

Sven

eckhard

Gut so, Sven,

nur, sollte Höflichkeit und Zurückhaltung immer selbstverständlich sein.
Die Tendenz alles Mögliche an Einschränkungen mit dem Gesetz pauschal ohne genau Angabe der Stelle  im BGB usw zu belegen ist immer noch weit verbreitet

Wo steht, dass Tannen verboten sind?

gruß eckhard

Sven

Hallo Eckhard

nur, sollte Höflichkeit und Zurückhaltung immer selbstverständlich sein. Dies war dein Anfangstext. Da stimme ich dir 100 % zu nur leider ist das unter manchen Kleingärtnern halt nicht mehr so.  
um deine Frage zu den Tannen zu beantworten stelle ich vorne ran das ich natürlich nur von meinen Verband und meinen Unterlagen ausgehen kann.

Unter der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.
Heißt es unter Punkt2.3

Die Anpflanzung von Gehölzen(außer Obstbäume) die von Natur aus höher als 3,00 Meter werden, ist nicht erlaubt. An Ziergehölzen sind nur halbhohe Arten und Sorten von maximal 2,50 Metern zulässig. Das Anpflanzen von Gehölzen die als Wirtspflanzen bzw. Zwischenwirte für Feuerbrand gelten, ist nicht gestattet.

Lass mich hier bitte noch anfügen das ein Kleingarten Kalkhaltige Böden benötigt. Wenn ich Tannen setze werden diese Böden sauer und somit für den Kleingarten nicht nutzbar. Es war auch schon zu DDR Zeiten (war ich noch kein Kleingärtner) Verboten diese Gehölze im Kleingarten zu Pflanzen. Und das ist der Grund warum ich diese Bäume bei Pächterwechsel entfernen lasse. Ich habe auch sehr viele Kleingärtner die Ihre Tannen schon entfernt haben oder dabei sind diese zu entfernen ohne dass ich hier Druck ausüben müsste. Also sieht man das es auch Ohne Druck sondern mit einer Vernünftigen und nachvollziehbaren Argumentation man was erreichen kann. Dies ist aber Leider bei manchen Vorständen halt nicht Möglich man sieht es ja hier im Forum wie Macht besessen (Man Möge mir diese Formulierung Verzeihen)  manche Vorstände gegen Ihre Mitglieder Vorgehen. Mir Sind auch einige Fälle von anderen Kleingärtnern bekannt (von anderen Sparten der Umgebung) wo die Vorstände Sachen Veranstalten die für mich nicht nachvollziehbar sind. Da habe ich den Eindruck dass sich manche Vorstände mit Gesetze gar nicht auskennen. Ich bin der Meinung wenn ich eine Auskunft gebe sollte ich auch wissen wo es steht und was dort steht.

Ich hoffe das Dir diese Antwort ausreicht solltest du noch fragen haben stehe ich Dir zur Verfügung.  

Gruß Sven

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